Löschung einer Marke x Einstweilige Verfügung

19. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
alo
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 5x hilfreich)
Löschung einer Marke x Einstweilige Verfügung

Ist möglich dass ein Gericht eine Einstweilige Verfügung nicht annerkennt wenn gegen die abmahnende Firma eine Löschungsantrag der Marke bereits in die Wege geleitet wurde?

Muss man bei Widerspruch einer EV eine Begründung geben oder reicht ein formloses Schreiben?

Danke im Voraus!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ist möglich dass ein Gericht eine Einstweilige Verfügung nicht annerkennt wenn gegen die abmahnende Firma eine Löschungsantrag der Marke bereits in die Wege geleitet wurde?

Unwahrscheinlich. Für eine EV reicht in der Regel die Glaubhaftmachung des Unterlassungsanspruchs. Wenn man dies durch einen bloßen Löschungsantrag (möglicherweise ohne jegliche Aussicht auf Erfolg) abwehren könnte, wäre das Instrument der EV wertlos.

Die bloße Einleitung eines Löschungsverfahrens ist genau so wenig aussagekräftig wie die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach einer Strafanzeige.

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#2
 Von 
Michael Horak
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,

völlig richtig; denn die Gerichte unterstellen bis zum Abschluss des Löschungsverfahrens die Rechtswirksamkeit der Marke (selbst im langwierigen Hauptsacheprozess sind Aussetzungen selten).


-----------------
"MfG Michael Horak, LL.M.
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing.
"

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