Hallo, ich habe mir folgendes fall ausgedacht.
die person a kauft ein notebook der marke apple mit der bezeichnung "macbook PRO" regional in einem kleinanzeigenportal. die person a war dieses gerät besichtigen und hat es auf funktionalität geprüft und anschließend gekauft.
am nächsten tag nimmt ein experte das gerät zur softwareaktualisierung unter die lupe und stellt fest das es sich nicht wie angegeben um das modell "macbook pro" sondern nur um das minderwertigere modell "macbook unibody" handelt. Die diesplayscheibe auf der die produktbezeichung zu finden ist wurde ausgetauscht, dort ist die aufschrift macbook pro zu finden.
hardwareseitig ist das gerät also nicht das was verkauft wurde.
da person b, also der verkäufer behauptet das gerät neu gekauft zu haben muss er für diese manipulation verantwortlich sein und davon gewusst haben.
in der Anzeige wurde mehrmals das PRO modell geworben.
Welche möglichkeiten hat person b nun. da es sich um einen privatverkauf handelt, aber dort eine absichtliche täuschung stattgefunden hat, ist rechtlich eine rückerstattung möglich ?
ich hoffe jemand kann mir bei der lösung meines fiktiven falls helfen.
Viele grüße
-----------------
""
-- Editiert alex66183 am 01.08.2013 15:37
MAcbook betrug ?
1. August 2013
Thema abonnieren
Frage vom 1. August 2013 | 15:29
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
MAcbook betrug ?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 1. August 2013 | 16:47
Von
Status: Lehrling (1091 Beiträge, 564x hilfreich)
quote:
da es sich um einen privatverkauf handelt
Irrelevant; auch bei ausgeschlossener Gewährleistung muß die geschuldete Ware geliefert werden und nicht "irgendwas ähnliches".
Es besteht also ein Anspruch auf Rückabwicklung (bzw., wenn man unbedingt will, auf Lieferung eines Gerätes wie angeboten).
Auch eine Betrugsanzeige bietet sich an.
-----------------
""
#2
Antwort vom 1. August 2013 | 22:56
Von
Status: Unbeschreiblich (120251 Beiträge, 39858x hilfreich)
quote:
da person b, also der verkäufer behauptet das gerät neu gekauft zu haben muss er für diese manipulation verantwortlich sein und davon gewusst haben.
Und warum sollen all die anderen potentiellen Täter ausgeschlossen sein?
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Internetauktionen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 2. August 2013 | 12:15
Von
Status: Lehrling (1091 Beiträge, 564x hilfreich)
quote:
Und warum sollen all die anderen potentiellen Täter ausgeschlossen sein?
Wer denn? Der K ganz vielleicht noch. Aber ansonsten? Meinst du, der Apple-Store verkauft bewußt falsch etikettierte Rechner?
-----------------
""
#4
Antwort vom 2. August 2013 | 16:04
Von
Status: Praktikant (691 Beiträge, 457x hilfreich)
quote:
Meinst du, der Apple-Store verkauft bewußt falsch etikettierte Rechner?
wo steht was von Apple-Store?
-----------------
""
#5
Antwort vom 2. August 2013 | 23:20
Von
Status: Unbeschreiblich (120251 Beiträge, 39858x hilfreich)
quote:
Meinst du, der Apple-Store verkauft bewußt falsch etikettierte Rechner?
Es reicht schon wenn das unbewußt passiert.
Einer der Verkäufer dort manipuliert.
Oder jemand anderes in der Lieferkette.
Oder ein Irrtum in der Fabrik.
Wo es hat ist wissen wir nicht, es kann auch der Verkäufer des Verkäufers gewesen sein oder auch der Verkäufer des Verkäufers des Verkäufers.
Viel zu viele Alternativen um pauschal zu behaupten
quote:
muss er für diese manipulation verantwortlich sein und davon gewusst haben.
Achja, und sich selbst muss der Käufer auch nachweislich diesbezüglich entlasten können.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Und jetzt?
Schon
268.137
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
14 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
13 Antworten
-
4 Antworten