Ma wieder bei ebay angezockt! :(

15. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
chosen2k4
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ma wieder bei ebay angezockt! :(

Hallo!

Ich habe ein Proble, und zwar habe ich dummerwiese eine Auktion verloren jedoch hat mich ein andere Verkäufer angesprochen ob ich das Gerät nicht von ihm kaufen wolle. Ich könnte es überweisen oder bei ihm abholen. Gut 500km war er aber entfernt, daher überwies ich lieber das Geld.

Leider ist nun seit 3 Wochen nichts mehr von ihm zu hören und das Geld ist weg!

Ich habe jedoch vom Verkäufer
Adresse, Handynummer (is nur die Mailbox dran), Kontodaten sowie eine AOL E-Mail Adresse. Soweit ich weiss bekommt ja nur bei AOL eine E-Mail Adresse wenn man da auch Kunde ist, richtig?? Ähnlich bei T-Online!!! Ist damit nichts anzufangen? Es geht immerhin für mich um 200 Euro!


Danke für eure Antworten!
Tobias

Problem bei eBay und Co?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jurastudent
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

entweder sie geben dem verkäufer nochmal eine chance und schreiben ihm einen brief per einschreiben (damit sie sichergehen können, daß er ihn auc herhält) oder sie gehen direkt zur polizei.

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#2
 Von 
thematrix28
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi,

also zu deinem Fall kann man wieder mal grundsätzlich folgendes sagen:

Im Internet ist es wichtig, generell immer viel mißtrauischer als im "realen" Leben zu sein und jeden einzelnen Schritt viel genauer zu überlegen, bevor man ihn ausführt.

In Ihrem speziellen Fall wird von Ebay schon lange darauf hingewiesen, keinesfalls auf Angebote von Verkäufern außerhalb einer Ebay-Auktion einzugehen, weil ein Großteil dieser Versuche (abgesehen, dass es von Ebay untersagt ist..), nur auf Betrug o. ähnliches hinausläuft. Man kann solche E-Mails auch direkt mit einem Formular an Ebay zur Nachforschung weiterleiten.

An Ihrer Stelle würd ich daher schnellstens eine polizeiliche Anzeige veranlassen, nachdem Sie den Käufer offensichtlich nicht erreichen und er sich auch nicht meldet, würde ich sehr stark von einer (versuchten) Straftat ausgehen.


greets, Rick

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#3
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

"In Ihrem speziellen Fall wird von Ebay schon lange darauf hingewiesen, keinesfalls auf Angebote von Verkäufern außerhalb einer Ebay-Auktion einzugehen, weil ein Großteil dieser Versuche nur auf Betrug o. ähnliches hinausläuft."

Klar, Ebay geht es natürlich nur um den Käuferschutz!! Der wird bei diesem Verein sowieso immer groß geschrieben....

Die Provisionen sind Ebay fast egal ;-)

Gruß Tommy

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#4
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Ebay kann einen Handel außerhalb der Plattform keinesfalls untersagen. Allenfalls, daß über das Ebay-Mitteilungssystem entsprechende Angebote gemacht werden.

Bei einem Kauf außerhalb ebays hat man die gleichen gesetzlichen Rechte wie innerhalb. Nur über die Identität des Partners sollte man sich etwas genauer informieren, aber die ist bei ebay ja auch nicht immer ganz sicher.

Der erste Schritt hier sollte tatsächlich eine Anzeige wegen Betrugs bei der Polizei sein (alle Korrespondenz und Überweisungsbeleg ausdrucken und mitnehmen). Die Chancen stehen gut, daß sich der verschwundene "Verkäufer" dann plötzlich wieder materialisiert und die Ware schickt oder das Geld zurückzahlt.

Bear

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#5
 Von 
chosen2k4
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, dann werde ich wohl direkt heute ein Einschreiben veranlassen und sonst am Montag direkt zur Polizei gehen!


Tobias

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#6
 Von 
Gruenschnabel
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 3x hilfreich)

Alles ausdrucken, zur Polizei!
Es dauert nicht lange und sie haben deinen virtuellen Verkäufer!

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#7
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

gibt es news?

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#8
 Von 
chosen2k4
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo, sry das ich mich solange nicht gemeldet habe.

kurz nach meinem posting hier bekam ich folgende mail:

Sehr geehrte Damen und Herren; ungewöhnliche Situationen bedingen ungewöhnliche Maßnahmen. Am Donnerstag, den 09.12.2004 wurde der Dietmar LANGE in Nürnberg festgenommen. Nach Auswertung seiner Unterlagen, kommen Sie als mögliche Geschädigte seiner Betrugshandlungen in Betracht. Ich würde Sie nunmehr bitten, selbst die nächstgelegene Polizeidienststelle aufzusuchen und dort, falls noch nicht geschehen, eine Anzeige gegen Herrn LANGE zu erstatten. Ich würde Sie bitten, eine Übersendung der Anzeige an hiesige Dienststelle zu veranlassen. Aus Datenschutzgründen, darf ich Ihnen nicht das Geburtsdatum etc. des hier Beschuldigten Dietmar LANGE nennen, für Rücksprachen stehe ich aber ab den 21.12.2004 zur Verfügung.Meine Bitte ist auch, diese Anzeige an Ihren Wohn-/Arbeitsort zu erstatten, weil es hier einfach personell momentan nicht möglich ist, Ihre Anzeigen aufzunehmen (Sie werden es ja aus der Adresszeile entnommen haben.)Ich bedanke mich für Ihr Verständnis.Beziehen Sie sich bitte auf die nachfolgend genannte Vorgangsnummer: 041011/3878-3 sowie ggf. auf das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft 13 JS 2058/04.Ich bitte Sie für den Fall, dass Sie von einem "Kauf" zurückgetreten sind und kein Geld überwiesen haben, trotzdem eine Anzeige wegen versuchten Betruges zu erstatten. Mit freundlichen Grüßen Uwe Neumann Kriminalkommissar



Ich bin daraufhin sofort zur Polizei, diese bestätigte mir die echtheit der mail und somit wars das wohl mit meinem Geld oder was meint ihr??

Tobias

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#9
 Von 
Bellthor
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 6x hilfreich)

Hmm, nicht zwangsläufig. Allerdings müssen Sie sich im Klaren sein, dass der Staatsanwalt Ihnen Ihr Geld nicht wiederholt. Das müssen Sie wahrscheinlich selber erledigen. Ich würde mal versuchen hinter vorgehaltener Hand das Alter des "Betrügers" zu ermitteln. Kommt mir merkwürdig vor, dass Herr Kommissar da so was erwähnt.

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#10
 Von 
chosen2k4
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Was heisst, muss ich mir selber wiederholen! ?

Wie kann ich das anstellen??

Tobias

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

indem sie ihn persönlich versuchen, zu belangen. die kripo greift ihn ja nur strafrechtlich auf. um an das geld zu kommen, müssen sie zivilrechtlich vorgehen, sprich klage etc....

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
chosen2k4
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hmmm ok, naja ich hab ihn jetzt erstmal angezeigt wegen Betrugs! Mal sehen was da kommt. Nur das Problem wird dann warscheinlich sein das auch wenn ich gewinne und er kein Geld hat ich trotzdem auf meinen Kosten sitzenbleibe.

Tobias

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#13
 Von 
Bellthor
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 6x hilfreich)

Ähm, jup!
Wir hatten mal einen Mieter, welcher eine Drecksau war. Das er nun keine Miete zahlte ist ja nicht so schlimm, das kann jedem passieren. Aber die Wohnung (übrigens ein möbliertes Appartement) hat er total demoliert. Seinen Müll (Restmüll) hat er Monatelang gehortet und in Dachabseiten gestopft. Der Weg zu den immer halbleer abgeholten Mülltonnen wurde Ihm gezeigt und war immer frei. Interessant auch sein Urinierverhalten. Er zog es vor in Mehrwegflaschen zu urinieren obwohl er ein warmes, gemütliches, funktionierendes WC in seiner Wohnung hatte. Den gestellten Fernseher hat er geklaut (Entschuldigung -> unterschlagen). Einige Möbel waren zerstört u.a. das Bett. Etliche Brandlöcher im Teppich, vermutlich von den Zigaretten und das obwohl wir nur an Nichtraucher vermieten. Ein Highlight war der Zigarettenschachtelturm den er bei seinem Auszug anstelle des TV hinterließ. Und die zahlreichen leeren Geldbörsen (leer in Bezug auf Geld - jeweils Ausweispapiere waren noch vorhanden -> oftmals auch ein Behindertenausweis) waren auch interessant. Als wir vom Staatsanwalt auf unsere Anzeige (Unterschlagung TV) ein Schreiben bekamen, in dem uns mitgeteilt wurde, dass der Herr wegen schwerer Delikte o.ä. verurteilt würde und unser Anzeige daher nicht geahndet wird, haben wir lieber davon abgesehen die ca. 1000 Euro Schaden (alle oben aufgelistete und ein Teil Mietschulden) einzuklagen. Wir haben übrigen über Umwege erfahren das der Typ wegen Einbruchs sitzt. Hatte ich erwähnt das er, als er noch gearbeitet hat, bei einer Wach- und Schließgesellschaft beschäftigt war? Lange Rede, kurzer Sinn: Einklagen des Geldes ist nicht immer Sinnvoll. Allerdings, wenn Ihr "Typ" nicht ganz so krass ist, würde ich Ihnen schon empfehlen das Geld einzuklagen. Ein gerichtliches Mahnverfahren ist da eigentlich spott billig. Nur wenn er ständig wechselnde Wohnsitze hat, dann lassen Sie es lieber. Der Titel (den Sie erhalten falls er jetzt kein Geld hat) gilt glaube ich 30 Jahre. Aber erst mal abwarten ist ganz in Ordnung. Sie haben ja noch ein "weinig“ Zeit um sich zu entscheiden.

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#14
 Von 
chosen2k4
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

nungut, ich hoffe ja dann wirklich das meiner nicht so krass ist. Aber für mich als Azubi sind halt auch "nur" 180 Euro viel viel Geld......erstmal wie gesagt abwarten was die Polizei sagt und dann ggf. klagen.

Tobias

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