Mal wieder: Paket kommt nicht an.

2. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
Poicephalus
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 67x hilfreich)
Mal wieder: Paket kommt nicht an.

Hallo ihr Lieben,

habe schon viel gegooglet und dennoch hier die Frage:

Was tun, wenn Verkäufer angeblich versendet hat (versicherter Versand war nicht vereinbart, er ist aber ja sowieso in der Nachweispflicht des Versandes) und es nun nicht ankommt.

Auf meine Frage nach der Trackingnummer gibt er an, den Beleg in der Disco verloren zu haben.

Welche Fristen muss ich setzen und welche Möglichkeiten habe ich konkret ?

Danke vielmals...


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"Wer nicht fragt bleibt dumm..."

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
masterluke
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Ist der Verkäufer privat oder gewerblich?

...privat: schwierig! Denn die Haftung des VK endet mit der Übergabe an den Versanddienstleister. Du müsstest wahrscheinlich versuchen zu beweisen, dass der private VK erst gar nicht versendet hat.

...gewerblich: setzte dem VK eine Frist zur Lieferung (7-14 Tage).

Experten mögen berichtigen oder ergänzen!

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Du müsstest wahrscheinlich versuchen zu beweisen, dass der private VK erst gar nicht versendet hat.

Zunächst einmal ist der Verkäufer in der Nachweispflicht, das überhaupt versendet zu haben. Andersherum wäre es absurd. Das hat auch nichts mit privat oder gewerblich zu tun.

Wenn er seinen einzigen Beweis in der Disko verloren hat, tja, dann hat der Verkäufer Pech gehabt. Wenn er die Paketnummer nicht angeben kann für eine Paketverfolgung und sonst keinerlei Beleg hat, dann hat der Verkäufer Pech gehabt.

Der einzige Unterscheid zwischen privat und gewerblich ist die Frage, was bei Verlust auf dem Transportweg passiert.

Wenn es aber verloren gegangen ist, trage dem Verkäufer auf, dass er sich sofort mit dem Spediteur in Verbindung setzt, den Verlust aufgrund des versicherten Versandes meldet, eine Nachforschung beaftragt und dir dann das Geld zurück gibt.


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 02.04.2013 13:22

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#3
 Von 
Poicephalus
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 67x hilfreich)

Dankeschön für Eure Ausführungen.

Ich will mal noch nicht den Teufel an die Wand malen, denn er will es Mittwoch erst versendet haben und nun war ja auch Ostern etc.

Ich möchte nur vorbereitet sein.

Mir gehen solche Typen ja gelinde gesagt ziemlich auf den Nerv, denn ich hatte irgenwie von Anfang an ein ungutes Gefühl, da er der Verkaufspreis etwa hundert Euro unter dem in etwa zu erzielenden Durchscnittserlös lag.

Eigentlich würde ich ja gerne auf meinen Kauf bestehen wollen. Aber das kann sich ziehen oder ?

Gruss...

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"Wer nicht fragt bleibt dumm..."

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wer weiss. Allzulange würde ich nicht mehr warten. Gut, es war Ostern aber morgen oder spätestens Donnerstag sollte es da sein, wenn es am Mittwoch aufgegeben wurde.
Wenn es nicht da ist bis dahin, verlange halt das Geld zurück.

Sollte es dann doch verspätet ankommen, kann man ihm das Geld natürlich wieder überweisen.



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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 02.04.2013 18:50

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#5
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Was tun, wenn Verkäufer angeblich versendet hat (versicherter Versand war nicht vereinbart, er ist aber ja sowieso in der Nachweispflicht des Versandes) und es nun nicht ankommt.


quote:
Mir gehen solche Typen ja gelinde gesagt ziemlich auf den Nerv, denn ich hatte irgenwie von Anfang an ein ungutes Gefühl, da er der Verkaufspreis etwa hundert Euro unter dem in etwa zu erzielenden Durchscnittserlös lag.



Wenn du von Anfang an ein ungutes Gefühl hattest, warum hast du denn nicht auf einen sendungsverfolgten Versand bestanden und diesen auch bezahlt?


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#6
 Von 
Tommok
Status:
Praktikant
(586 Beiträge, 312x hilfreich)

Ich wäre mir an Deiner Stelle nicht zu sicher. Den Versand kann man ja nicht nur mit einem Trackingbeleg beweisen, sondern z.B. auch durch Zeugen.

Er muss ja nur den Versand glaubhaft machen, danach ist er aus dem Schneider.

Ich würde an Deiner Stelle genau hinschauen, ob er den Artikel nicht vielleicht dreist nochmal wieder anbietet und wenn doch ihn dann unverbindlich auf §263 STGB hinweisen.

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#7
 Von 
Poicephalus
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 67x hilfreich)

@Scappler: Weil er ansonsten gute Bewertungen hatte und ich zugegeben wußte, dass er die Versandaufgabe notfalls nachweisen muss.

@Tommek: Zeugen sind zwar schnell aus dem Hut gezaubert. Ob diese dann allerdings gerichtsfest sind und sich zu einer Falschaussage hinreissen lassen, wage ich zu bezweifeln.

Notfalls lasse ich es darauf ankommen.

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