Hallo zusammen,
ich habe von einem privaten Verkäufer eine Softwarelizenz im Wert von ca. 20 EUR (zzgl. Versandkosten für CD+Unterlagen) gekauft. Der Verkäufer hat die Software jedoch auf sich registriert, so dass eine Installation mit dem Lizenzschlüssel nicht möglich war. Durch die Registrierung ist die Übertragung der Lizenz auch nicht mehr möglich.
Der Verkäufer erklärt sich nun bereit den Warenwert von 20 EUR zu erstatten, aber nicht die Versandkosten.
Welche Rechte gibt es hier bei einem Privatkauf?
Meiner Meinung nach müsste hier §437 BGB greifen und ich dürfte vom Kaufvertrag zurücktreten. Heißt das dass auch die Versandkosten zurückgezahlt werden müssten? Der Versand erfolgte auf mein Bitten (Abholung wäre auch möglich gewesen).
Theoretisch müsste ich auch das Recht haben, Nacherfüllung zu verlangen. Dies würde ja bedeuten, der Verkäufer müsste sich eine funktionierende Lizenz besorgen und mir geben. Dies würde ihn wohl teurer zu stehen kommen.
Wie ist hier die Rechtslage? Gibt es hierzu eine Vorschrift im BGB?
Grüße
Mangel bei Privatkauf -> Rücktritt?
5. Januar 2023
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Frage vom 5. Januar 2023 | 08:08
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mangel bei Privatkauf -> Rücktritt?
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 5. Januar 2023 | 10:29
Von
Status: Schlichter (7124 Beiträge, 1491x hilfreich)
ZitatDer Versand erfolgte auf mein Bitten (Abholung wäre auch möglich gewesen). :
Dann sehe ich keinen Anspruch.
#2
Antwort vom 5. Januar 2023 | 16:45
Von
Status: Unbeschreiblich (119491 Beiträge, 39733x hilfreich)
ZitatDer Verkäufer hat die Software jedoch auf sich registriert, so dass eine Installation mit dem Lizenzschlüssel nicht möglich war. :
Das erscheint mir dann doch außergewöhnlich, denn irgendwie muss der Verkäufer diese ja auch auf ein anderes Gerät transferieren können.
ZitatMeiner Meinung nach müsste hier §437 BGB greifen :
Kommt ganz darauf an, ob die gesetzliche Mängelhaftung korrekt ausgeschlossen wurde.
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#3
Antwort vom 5. Januar 2023 | 19:10
Von
Status: Lehrling (1023 Beiträge, 177x hilfreich)
Ist mir auch mal passiert:
Kaufte eine original Software, musste zum Installieren den Code eingeben (Nicht registrieren!). Benötigte das Programm aber nicht und verkaufte es bei Ebay.
Der Käufer teilte mir dann mit, dass das Programm schon registriert sei...
Ok: Ich rief beim Kundensupport an und erklärte das ganze. Die Registrierung wurde wieder gelöscht und damit war das Problem erledigt.
#4
Antwort vom 5. Januar 2023 | 21:31
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für eure Antworten.
ZitatDas erscheint mir dann doch außergewöhnlich, denn irgendwie muss der Verkäufer diese ja auch auf ein anderes Gerät transferieren können. :
Es gibt bei der Installation der Software die Möglichkeit die Lizenz an ein Konto zu binden. Man wird dann darauf hingewiesen dass diese dann nicht mehr an andere Personen übertragbar ist, jedoch kann man die Software durchaus übertragen, da bei der Installation der Login ins Konto verlangt wird. Die zweite Option ist die Lizenz nicht zu registrieren. Damit ist sie übertragbar, man verzichtet aber auf gewisse (kleine) Vorteile des Kundenkontos.
ZitatOk: Ich rief beim Kundensupport an und erklärte das ganze. Die Registrierung wurde wieder gelöscht und damit war das Problem erledigt. :
Dies hat der Support auf Verweis auf die Bedingungen (siehe oben) abgelehnt.
ZitatKommt ganz darauf an, ob die gesetzliche Mängelhaftung korrekt ausgeschlossen wurde. :
In dem Falle gibt es hierzu keinen Ausschluss im Angebotstext, jedoch ist der beschriebene Fall ja eigentlich so, dass der Verkäufer dies hätte wissen und angeben müssen (siehe oben). Ansonsten könnte dies ja bedeuten, dass ich z.B. ein defektes Elektronikgerät verkaufe und mich hinterher auf einen Ausschluss beziehe.
-- Editiert von User am 5. Januar 2023 21:32
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