Guten Abend,
ich habe bei einer Internet Auktion was ersteigert, ich habe den Verkäufer angeschrieben , das ich das storniere .
Es ist ein Österreichischer Onlineshop.
Laut seinen AGbs
:
XIII. Kulanzrücknahme und Annahmeverweigerung
Ware die nicht Ihren Vorstellungen entspricht können Sie innerhalb von 7 Tagen komplett mit Zubehör im Originalzustand in der Originalverpackung an uns zurücksenden. Die Portogebühren für die Rücksendung sind vom Käufer zu tragen. Weiters werden dem Käufer 15% Manipulationsgebühr für die Wiederbearbeitung des jeweiligen Artikels verrechnet. Für den anfallenden Rückerstattungsbetrag erhalten Sie eine gleichlautende Gutschrift die Sie innerhalb von 6 Monaten bei Ihrer nächsten Bestellung in unserem Shop einlösen können.
Unfreie Ware wird nicht angenommen und zu Ihren Lasten zurückgesendet.
Von Rücksendungen und Umtausch ausgeschlossen sind Artikel die nicht in der Originalverpackung oder im Originalzustand sind. Die Rücknahme von gebrauchter Ware und Sonderbestellungen ist ausgeschlossen. Rücksendungen sind vor Absendung schriftlich an den Verkäufer mitzuteilen. Gratisgeschenke müssen bei Stornierung oder Rückgabe der bestellten Ware vom Kunden ausnahmslos rückerstattet werden, sollte die, in der zu diesem Datum gültige Aktion, angegebene Mindestkaufsumme unterschritten werden.
Es ist keine Ware zu mir versendet worden , bzw. habe ich nicht überwiesen!
Wie soll ich mich nun verhalten?
Ich bin ganz Neu bei Ebay, hab sowas noch nicht erlebt.
Vielen Dank für Antworten.
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Manipulationsgebühr 15% Ebay
24. April 2011
Thema abonnieren
Frage vom 24. April 2011 | 20:11
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Manipulationsgebühr 15% Ebay
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 25. April 2011 | 14:34
Von
Status: Student (2719 Beiträge, 1181x hilfreich)
quote:
Ich bin ganz Neu bei Ebay, hab sowas noch nicht erlebt.
Das man sich 5 Minuten an seine Zusage halten muss gab es auch vor Ebay schon.
Mach gar nichts, da kommt kaum was. Du hast auch in A ein Widerrufsrecht. Ungeachtet kann der aber mahnen, oder ein Inkasso beauftragen und noch lange nerven.
Uwe
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#3
Antwort vom 25. April 2011 | 14:47
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Guten Tag,
vielen Dank für die Antworten.
Der Verkäufer hat die Transaktion abgebrochen und so wie es ausschaut werden keine weiteren Gebühren eingefordert.
Ich werd es in den nächsten Tagen sehen , ich werde wieder berichten.
Mfg
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