Marketplace: Verkäufer verkauft Artikel, trotz Zahlungseingang!!

7. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb514740-77
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Marketplace: Verkäufer verkauft Artikel, trotz Zahlungseingang!!

Schönen guten Abend,

Wir haben am Sonntag(05.05.19) über den Facebookmarketplace eine Nintendeo Switch erwerben wollen. Die vermeidliche Verkäuferin ließ mit sich handeln und wir einigten uns drauf das sie uns die Konsole nach Zahlungseingang zusenden würde und dann den Artikel vom Marketplace nimmt. Was bis dato nicht der Fall ist. Gestern(06.05.19) Habe ich nach gefragt ob das Geld eingegangen sei und ich eine Versand Bestätigung von ihr erhalten könne. Sie antwortete das dass Geld da sei und das Parket morgen(08.05.19) raus ginge. Da es mir sehr merkwürdig vorkam das sie kein paypal besitzt und der Artikel nach wie vor im Marketplace Angeboten wird, bat ich eine Freundin mal die Verkäuferin anzuschreiben und zu fragen ob sie den Artikel erwerben könne. Kurz darauf erhielt sie die Antwort der Artikel sei noch zu haben und sie könne es wenn möglich morgen abholen. Da wir auf ihr Konto überwiesen haben, bin ich mir nicht sicher was wir jetzt tun können und vor allem am besten tun.

Bedanke mich vorab für jeglichen Ratschlag und Antwort.

Lg Kuple

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Ich würde den morgigen Tag abwarten.

Wenn dann kein Versand nachgewiesen wurde, würde ich mitteilen das man einen Test gemacht hat, der Artikel dem Tester angeboten wurde und man jetzt zur Polizei geht eine Strafanzeige erstatten.
Dann auch machen und eine Bestätigung der Anzeigenerstattung zu mailen.


Dann Reaktion abwarten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb514740-77
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Schon mal Herzlichen Dank für die äußerst schnelle Antwort. Ich werde ihren Rat befolgen und vorerst abwarten. Halte Sie auf jeden Fall auf dem laufenden.

Lg Kupke

-- Editiert von fb514740-77 am 07.05.2019 23:05

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

In der Nichterfüllung eines Kaufvertrages sehe ich zunächst aber keine strafbare Handlung.

Diese ergibt sich doch erst wenn der Kaufpreis nicht rückerstattet wird.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Vielleicht werden ja auch mehrere gleichartige Artikel verkauft? Dann darf die Anzeige doch wohl im Marketplace bleiben.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn dann kein Versand nachgewiesen wurde, würde ich mitteilen das man einen Test gemacht hat, der Artikel dem Tester angeboten wurde und man jetzt zur Polizei geht eine Strafanzeige erstatten.
Halte ich für taktisch unklug. Mit etwas Pech verschwindet dann die Anzeige vom Portal und man hat sich ggf. selbst der Chance beraubt an die Kontaktdaten des eventuellen Täters zu kommen. Auch wenn das Bestandteil der staatsanwaltlichen bzw. polizeilichen Ermittlung wäre, müssen wir uns alle nichts vormachen, wenn wir sagen, dass solche Lappalien im Großteil der Fälle doch im Sande verlaufen.

Ich würde daher zunächst versuchen einen "Besichtigungstermin" auszumachen. Dann gehen Sie mit ihrer Freundin dort hin und geben sich vor Ort als Erstkäufer zu erkennen. Mit Glück können Sie die Ware dann dort entgegennehmen. Mit Pech, aber immerhin etwas Glück haben sie aber immerhin einen korrekte Name+Adresse, womit sie ihre Zivilrechtlichen Ansprüche zumidnest versuchen können durchzusetzen. Allein daran fehlt es schon den meisten "Betrugsopfern" beim Internetkauf"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Veleria
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist ein Verkauf über Marketplace immer noch Privatverkauf?

-- Editiert von Moderator am 10.09.2019 18:12

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

An anderen Beitrag dranhängen um SPAM zu verbreiten? Schlechter Stil ...



Zitat (von Veleria):
Ist ein Verkauf über Marketplace immer noch Privatverkauf?

Nö. War es auch nie. Weils immer auf die konkreten Umstände ankommt.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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