Massenabmahnungen

28. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Forumkämpfer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Massenabmahnungen

Hallo alle miteinander,

ich lese hier immer von armen Ebay-Mitgliedern, die von Anwälten abgemahnt wurden - ich denke in den meisten Fällen gerechtfertigt.

Das man als Gewerbetreibender gewisse Rechte und Pflichten zu erfüllen hat, dürfte durch diese Foren, auch Ebay-Foren, durch die Medien und einfach durch die Infos von Ebay mittlerweile jeder wissen.

Man macht ja auch kein Ladenlokal ohne Gewerbeanmeldung auf.

Wir arbeiten im Bereich Textil, Spielzeug und Kosmetik und müssen täglich feststellen, das der Umsatz immer schlechter wird, trotz guter Preise.

Die Recherche ergab, das viele Privatverkäufer Unmengen an Neuware günstiger anbieten. Die Privatverkäufer können natürlich viel billiger sein - keine Steuern - keine sonstigen Kosten (Ebay-Gebhren mal ausgeschlossen)- kein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht für den Käufer.

Woher die Ware stammt, bleibt mal dahingestellt, aber auf regulärem Wege sicher nicht.

Dann kommt die Gruppe der Verkäufer, die als Gewerblich gekennzeichnet sind, wo aber sämtliche gesetzlichen Vorschriften fehlen.
Die also auch kein Widerruf- oder Rückgabe anbieten.
Oder die Angaben auf der Mich-Seite aufführen.

Alle diese Dinge sind verboten. Aber wie heisst es so schön? Man soll sich bloss nicht erwischen lassen.


Wir als Firma mit mehreren Angestellten und Aushilfen haben durch diese Verkäufer einen absoluten Wettbewerbsnachteil und ich habe jetzt meinen Anwalt beauftragt, Abmahnungen an von uns ausgewählte Accounts zu schicken.

Da in diesem Bereich sehr viele Abmahnfähige - es sind mehrere 10.000 Accounts - auf Ebay präsentieren, und keinerlei Besserung in Aussicht ist, werden wir jetzt dagegen vorgehen.

Da jeder Fall anders gelagert ist, werden auch die Schreiben individuell abgefasst werden müssen.

Ich denke nicht, das jemand dies als Massenabmahnung verurteilen wird.

Wir werden beweisen können, das wir dadurch erhebliche Umsatzeinbußen haben.

Und hier eine Bemerkung um direkt böse Stimmen auszuschalten: Wir bereichern uns nicht in Form der Anwaltsgebühren mit unserer Aktion.

Wir plädieren für: Gleiches Recht - bzw. gleiche Gesetze für alle.

Die Verkäufer der Plagiate werden wir als Privatverkäufer auch abmahnen und wegen der Markenschutzverletzung dies an den Markeninhaber weiterleiten.

Lange genug haben wir zugeschaut, das Ebay eingreift, oder aber Initiativen gegründet werden, die den gewerblichen Verkäufern weiterhin Chancen gibt, auf Ebay zu überleben.

Wir ergreifen jetzt selbst Initiative und sollte es hier Verkäufer geben, die den gleichen Eindruck haben und sich uns anschließen möchten sich per Mail mit Ihrem Verkäuferaccount bei uns zu melden.

dreamdance60@cool.ms

-----------------
"Wir haben keine andere Wahl"

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kevcali
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 6x hilfreich)

Moin,

kurze Frage: Wie wollen Sie beweisen, dass Sie dadurch Umsatzeinbußen erleiden?

Und: Wie wollen Sie herausfinden, ob jemand Plagiate verkauft? Aus dem AUktiontext bestimmt nicht ;)

Ich sag lieber vorher, dass ich keiner solcher Verkäufer bin. Bin nur ne kleine harmlose Socke die Gebrauchtsachen verkauft :)

Grundsätzlich gegrüsse ich solche Aktionen. Das mit Diebesgut und Plagiaten bei Ebay gehandelt wird ist ja kein Geheimnis mehr.

Nur müssen Sie sich auch im klaren sein, dass jedes individuell verfasstes Schreiben vom Anwalt auch schon Geld kostet. Da muss die Beweislage schon eindeutig sein, um diese Kosten an den Schwarzhändlern weiter zu geben.

Gruss Kevcali

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo Forumkämpfer.

Grundsätzlich stimme ich Ihren Argumenten zu.

Allerdings sollten Sie dabei folgendes bedenken:

Sie werden mit Abmahnungen nur die >>kleinen Fische<< erwischen.
Die echten Profis unter den Plagiatverkäufern und Pseudo-Gewerblichen sind so schlau, ihre Geschäfte auf anderen Wegen abzuwickeln.
Die kleinen Möchtegern-Gewerblichen sind meist Personen, die selbst kein oder nur wenig Geld haben. Das bedeutet, daß Sie erst einmal auf Anwalts- und ggf. Gerichtskosten sitzen bleiben werden ! Anwälte und Gerichte holen sich ihr Geld von der Partei, die es hat. Notfalls auch vom Auftraggeber !

Solange die Auktionsplattformen SELBST nicht durch eindeutige Gerichtsurteile zum sofortigen Handeln nach Meldung eines solchen Accounts GEZWUNGEN werden (und bei Untätigkeit saftige Strafen zahlen müssen), können Sie zwar einzelne Verkäufer erwischen, für jeden Erwischten melden sich aber mindestens 5 Neue an - und die Plattformen freuen sich.

Was machen Sie denn mit den Accounts, die irgendwo im Ausland angemeldet sind ?
Haben Sie eine Ahnung, was ein internationales Verfahren kostet ? DARÜBER hat Sie Ihr Anwalt garantiert nicht aufgeklärt.

Fazit:

NIEMALS eine Auktionsplattform als alleiniger Vertriebsweg !
Der Gewinn eines Geschäftes liegt im EINKAUF !
Schreibt ein Hersteller oder Großhändler die VERkaufspreise für den Handel im Internet vor, FINGER WEG !
Ein Geschäft, welches sich nur noch unter Zuhilfenahme von Anwälten lohnt, IST UNRENTABEL !

Mein Tip:
Anstatt Ihre Zeit mit dem Kampf gegen Windmühlen sinnlos zu verplempern, sollten Sie sich nach Artikeln umsehen, die NUR SIE exclusiv vertreiben dürfen !
Manchmal bewirkt eine Sortimentsumstellung wahre Wunder im Geschäftsergebnis !
Die Bereiche Textil, Spielzeug und Kosmetik sind hoffnungslos überlaufen.
Suchen Sie nach kleinen Herstellern, die bereit sind, Ihnen Exclusivverträge zu geben !

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.

Schöne Grüße

RobertRatlos





0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Forumkämpfer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die Beiträge

Auslandsgeschichten sind schwierig, und wenn die Länder andere Gesetze haben, können wir dagegen nichts unternehmen.

Das ist schon klar.

Das auch die Grossen Macher gerne HarzIV- Leute beauftragen, ist auch klar.

Aber irgentwo muss man ja anfangen.

Wir sind Großhändler seit vielen Jahren in diesen Bereichen. Und haben dort auch die Kontakte zu guten Einkaufsmöglichkeiten.

Früher gabs nur den Einzelhandel. Heute gibts nur noch Einzelhändler, die Ebay machen, und Kunden, die nur Ebay machen.

Wir haben uns nicht das Internetgeschäft als 1. Standbein gesucht. Wir haben eine Kundenstuktur, die aufgrund der Marktsituation sich das Internet als 1. Einnahmequelle ausgesucht hat.

Und somit sind wir in dieser Hinsicht auch total betroffen.

Deshalb wird jetzt nicht mehr gejammert, sondern gehandelt.

Mit unserer Aktion wollen wir auch unsere Kunden unterstützen. Und natürlich auch uns selbst.

-----------------
"Wir haben keine andere Wahl"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo Forumkämpfer.

Ich habe kein Problem damit ;)

Aber jammern Sie nicht hinterher, wenn Sie auf einem Stapel von Anwalts- und Gerichtskostenrechnungen sitzen.

Sicherlich haben Sie als sogenannte >>Gegenleistung<< dann auch einen Stapel von vollstreckbaren Titeln in der Hand.
Die dürfen Sie dann für 5 - 10 Prozent des Wertes an irgendein dubioses Inkassobüro verkaufen.

SORRY, aber MIR wären für solchen Blödsinn meine Zeit UND meine Nerven zu schade.
Ganz besonders auch deswegen, weil von seiten der Plattformbetreiber ohne richterlichen Zwang KEINERLEI Rückendeckung erfolgt.

Die Plattformbetreiber werden erst etwas ändern, wenn sie entweder für jeden Einzelfall zahlen müssen - oder die Nutzerzahlen massiv in den Keller gehen !

Schöne Grüße

RobertRatlos

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Forumkämpfer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hah alles gelesen, aber wenig verstanden.

Massenabmahnern das Handtuch legen ist eine Sache, wenn die Branche es aber hergibt das 10.000 - ende sich nicht an die Regeln halten wo ist dann die Grenze?

Heute ist jeder Gewerbliche verpflichtet sich an die Gesetze zu halten. Und jeder der Ebay macht, hat die Gesetze zu kennen.
Und die, die es heute immer noch nicht wissen, können nur durch Zahlung lernen, Ihren Pflichten nachzukommen.

Die bisherigen Mails die wir verschickt haben, um höflich auf die fehlenden Angaben hinzuweisen, kamen meist mit unverschämten Kommentaren wieder zurück. Und das müssen wir nicht haben.



-----------------
"Wir haben keine andere Wahl"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

...Heute ist jeder Gewerbliche verpflichtet sich an die Gesetze zu halten. Und jeder der Ebay macht, hat die Gesetze zu kennen.

Genau so siehts aus.

....Und die, die es heute immer noch nicht wissen, können nur durch Zahlung lernen, Ihren Pflichten nachzukommen.

falsch - die gibt es nämlich nicht, ausser die wirklich kleinen,die mal einen Artikel verkaufen, aber ich denke nicht, dass Sie die abmahnen. Alle anderen kennen Ihre Pflichten genau, umgehen diese aber.

Ich habs Anfangs auch über WBZ gemacht, das bringt aber nichts, weil die 189,00 Öre nicht weh tun. Also müssen stärkere Geschütze her.

Endlich mal jemand, der nicht nur motzt, sondern auch handelt.
Respekt

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.151 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen