Media Markt verlangt Eidesstattliche Versicherung

22. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.07.2019 20:24:20
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Media Markt verlangt Eidesstattliche Versicherung

Hallo, Media Markt verlangt von mir eine Eidesstattliche Versicherung um dem Vorfall weiter nachzugehen, ist das überhaupt notwendig?

Zur Vorgeschichte:

Ich habe etwas bei Media Markt bestellt, das wurde mir am Samstag geliefert und laut Sendungsverlauf an einen Wunschort gelegt wegen eines bestehenden Ablagevertrages. Als ich von der Arbeit heimgekommen bin und nachschauen wollte wo im Haus denn bitteschön etwas abgelegt wurde konnte ich kein Paket finden.
Ein kurzer Blick in meinen DHL Account verrät außerdem nicht nur mir sondern auch (mehrfach bestätigt) dem DHL Kundendienst dass kein bestehender Ablagevertrag existiert, folglich der Zusteller gar nicht ablegen dürfen hätte.

Daraufhin habe ich Media Markt gebeten, einen Nachforschungsantrag einzureichen oder wie auch immer man das nennen möge um nachzuforschen wo die Sendung denn geblieben ist. Media Markt sendete mir daraufhin eine Eidesstattliche Versicherung zu die ich unterschrieben zurücksenden soll.

Ich verstehe das nicht was das soll. Wenn es einen Ablagevertrag geben würde und ich behaupte die Sendung ist verschwunden dann macht das ja Sinn, aber es gibt keinen Ablagevertrag und demnach hat der Zusteller doch fahrlässig gehandelt als er das Paket abgelegt hat? Bei sowas wird ja vom Kunden nichtmal unterschrieben, also könnte man nichtmal die Unterschrift vergleichen.

-- Editiert von christreichard am 22.07.2019 16:54

-- Editiert von christreichard am 22.07.2019 17:00

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6443 Beiträge, 2318x hilfreich)

Es geht sicherlich nicht um die eidesstattliche Versicherung (Vermögensverzeichnis) sondern um eine eideststattliche Erklärung, dass die Sendung tatsächlich nicht beim Empfänger angekommen ist.
Ich vermute mal, es wird einen Grund/eine Vorgeschichte dafür geben.

Gibt es von DHL keine Erklärung darüber wo die Ware abgelegt worden sein soll ?

Damit der MediaMarkt DHL haftbar machen kann, benötigt dieser schon einen Nachweis dass nichts angekommen ist.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Solche Erklärungen sind eher ein psychologisches Hilfsmittel. :augenroll:
Genaugenommen ist es keine eidesstattliche Erklärung - wetten?

Mit gutem Gewissen kannst Du es unterschreiben und mit einer Erkärung, wie oben beschrieben, an MM senden. Aber vorher auch Ablageorte wie Papiermülltonnen etc. absuchen. ;)

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#3
 Von 
guest-12322.07.2019 20:24:20
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Von DHL gibt es bislang nur den Sendeverlauf aus dem eben hervorgeht dass die Sendung an einem Wunschort laut Ablagevertrag abgelegt worden ist, aber einen solchen Ablagevertrag habe ich mit DHL nicht wie mir auch der telefonische Kundendienst mehrmals bestätigt hat. Damit Media Markt einen solchen Nachweis bekommt, sollte Media Markt ja eben nachforschen wo die Sendung geblieben ist, dann würde man denen doch sicherlich bestätigen dass die Sendung zwar abgelegt wurde aber kein Ablagevertrag besteht dachte ich? Wobei...dass sich DHL selbst ins Bein schießt ist zu bezweifeln, aber wie nagle ich dann DHL darauf fest? Ich habe mehrere Aussagen von verschiedenen Mitarbeitern von DHL telefonisch erhalten die alle bestätigen dass kein Ablagevertrag existiert. Daher ist doch der Zusteller verantwortlich wenn der einfach was ablegt.

Es mag schon sein dass das ein pyschologisches Hilfsmittel ist, aber da war z.b. die Klausel mit der Strafbarkeit bei Falschaussagen drunter. Sowas werde ich nicht unterzeichnen, am Ende lags bei der Mülltonne 10 Häuser weiter und ich hab dann ne Falschaussage gemacht?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Genaugenommen ist es keine eidesstattliche Erklärung - wetten?

Die Wette gewinnst Du haushoch.



Zitat (von Spezi-2):
sondern um eine eideststattliche Erklärung

Auch die wird MediaMarkt nicht abnehmen können.



Zitat (von cre):
ist das überhaupt notwendig?

Nö, überhaupt nicht. Man hat die Sache bereits erklärt, ein zweites Mal auf einem Formular des Verkäufers ist vollkommen unnötig.
Es beschleunigt aber die Abwicklung statt dort einen "Umerziehungsversuch" zu starten. Wobei ich letzteres gerne mal mache ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12322.07.2019 20:24:20
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann sind wir schon zwei die das tun denn ich werde das nicht unterschreiben. Die sollen gefälligst bei DHL nachfragen ich sehe mich keiner Schuld bewusst wenn der Zusteller unberechtigt eine Sendung ohne bestehende Ablagegenehmigung ablegt...Danke für die Antworten von euch^^
Ich habs bislang hier rausgehalten aber es ist nicht das erstemal dass der oder die Zusteller Pakete einfach ablegen. Das ist dann meistens unten am Hauseingang der Tag und Nacht offen für jedermann ist, bisher ist nie was verschwunden aber jeder kann die Pakete sehen und mitnehmen. Eigentlich ist das nichtmal ein legitimer Ablageort da er eben öffentlich einsehbar ist. Bisher ist nie was passiert, aber diesesmal ist das Paket eben futsch. Dann soll der Zusteller nun halt blechen, vielleicht lernt er es dann aber ich bezweifle es.

-- Editiert von cre am 22.07.2019 20:19

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