Mein Notebook bei Ebay verkauft?

5. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Stormbraker
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mein Notebook bei Ebay verkauft?

Hallo zusammen,

Ich habe vor kurzem mein Notebook bei ebay verkauft es lief alles glatt. Ich habe das Geld erhalten und die ware versand.
So weit so gut als aber das Notebook bei den Käufer an kam bekamm ich kurz darauf eine email von den Käufer wo er mir mitteilte das die rechnung bräuchte um diese bei der Steuer abzusetzen.
Ich schrieb ihn das die Rechnung bei den Packet dabei sei wo er draufhin schrieb da diesen nur die Lieferschein wäre und da keine Mwst drauf ausgewissen ist.
Jetzt will er sein Geld zurück.
Mein fehler war das ich auch in der Artikelbeschreibung Rechnung geschrieben hatte ich dachte auch es wäre eine.
Weil ich selber beim Kauf nichts anderes bekommen habe.
Leider habe ich das Geld nicht mehr weil ich dachte das alles klar wäre was kann ich jetzt tun?
Um ihn das Geld zurück zuzahlen muss ich viel Sparen um es zusammen zu bekommen!
Es war eine Privat auktion

Schon mal dank im vorraus




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1347x hilfreich)

Schwierige Sache. Was stand denn zur Rechnung in der Auktion?
Einfach nur, dass eine Rehcnung dabei ist?
Sofern die Originalrechnung mitgeschickt wird, ist hier die ausgewiesene Steuer sowieso irrelevant, da der Käufer als Unternehmer nur dann die Vorsteuer ziehen kann, wenn die Rechnung auf ihn ausgestellt ist. (Ein Betrag über Eur 100 mal vorausgesetzt).

Ansonsten würde ich dem Käufer eine Rechnung schreiben, allerdings OHNE die Mehrwertsteuer auszuweisen, denn dazu sind Privatleute nicht berechtigt.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 212x hilfreich)

Sofern die Originalrechnung mitgeschickt wird, ist hier die ausgewiesene Steuer sowieso irrelevant, da der Käufer als Unternehmer nur dann die Vorsteuer ziehen kann, wenn die Rechnung auf ihn ausgestellt ist.


Nicht ganz richtig, wenn die Rechnung auf keinen Namen ausgestellt ist, wie z. B. beim Einkauf im Geschäft???

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2641 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Stormbraker
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also das Notebook hat neu 1029€ gekosten er hats für 682€ bei ebay ersteigert in der Auktion habe ich nur geschrieben das die rechnung dabei ist.

Den Lieferschein den ich den Käufer geschickt hatte war nur die Bestellnummer ,kauf datum wie der kaufpreis vermerkt.

Was kann ich jetzt tun der Käufer hat mir bis heute also freitag zeit gegeben das Geld zu überweisen.
Ich versuche schon sein Mittwoch mit den Käufer in kontakt zu tretten leider ohne erfolg er meldet sich nicht mehr.

MFG
Danke für die schnelle antwort

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 325x hilfreich)

er meldet sich nicht mehr

Dann wartest du halt erst mal ab,Geld hast du ja sowieso keins...

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Matthias76
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 26x hilfreich)

Vielleicht kann der Händler ja auch noch nachträglich eine Rechnung drucken und zuschicken oder einfach per Mail verschicken? Schonmal Kontakt mit dem Händler aufgenommen? Mit der Bestellnummer usw. sollte das ja möglich sein.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1347x hilfreich)

quote:

Nicht ganz richtig, wenn die Rechnung auf keinen Namen ausgestellt ist, wie z. B. beim Einkauf im Geschäft???



Dann wird sie für die Umsatzsteuer nicht anerkannt. Bei Beträgen über 100 Euro muss der Leistungsempfänger mit angegeben sein.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2914 Beiträge, 1319x hilfreich)

Angenommen, das NB ist 6 Monate alt, und du schreibst Rechnung, und es ist Privatverkauf. Dann legst du die Rechnung ja bei, damit der Käufer sie noch 18 Monate zur Wahrung seiner Gewährleistungsansprüche gegenüber dem VK einsetzen kann.
Dem Finanzamt gegenüber kann er nur einen Beleg von dir über die tatsächlich gezahlten Betrag geltend machen. Und zwar als Ausgabe. Jedoch ohne MwSt. Somit hat er auch keinen Vorsteuerabzug.
Einen Strick kann er dir nur drehen, wenn du geschrieben hättest, Rechnung mit ausgewiesener MwSt.

Denn selbst als kleinstunternehmer hättest du ihm eine Rechnung austellen dürfen, jedoch ohne MwSt.

Freie Versicherungsvertreter sind zwar auch Gewerbstätige, jedoch auch nicht Umsatzsteuerberechtigt. Wird interresant, wenn man von denen gewerblich ein Auto übernimmt, was denen (nicht einem leasinggeber) gehört hat.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 212x hilfreich)

@Mahnman

Danke für den Hinweis! Wie regelt das z. B. Aldi ab? Wenn ich beispielsweise von Aldi einen PC für meinen Betrieb kaufe, würden die mir eine Rechnung oder wie ihr das nennt :) auf meinen Namen ausstellen?

Gilt es vielleicht seit diesem jahr ab 150 Euro? Da eine Rechnung früher für Beträge unter 100 Euro z. B. ohne Rechnungsnummer gültig war.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
L.E.W.
Status:
Praktikant
(535 Beiträge, 129x hilfreich)

:???:

quote:<hr size=1 noshade>Barverkauf.
Ganz genau gesagt, hätte er dann aber wahrscheinlich 'Quittung' schreiben müssen. Ungenau gesagt, kann man es aber auch Rechnung nennen. <hr size=1 noshade>

:???:

Der Begriff Quittung wird gelegentlich mit dem Begriff Rechnung verwechselt. Der Unterschied zwischen Quittung und dem Begriff „Rechnung“ liegt darin, dass die Quittung eine Schriftform (§ 126 BGB ) erfordert. D. h. eine Quittung muss unterschrieben/unterzeichnet sein. (§ 368 BGB ) - was die Rechnung jedoch nicht „trägt“.



-----------------
"Glücklich ist wer vergißt was nicht mehr zu ändern ist"

-- Editiert von L.E.W. am 06.07.2007 19:51:51

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1347x hilfreich)

Für "Kleinbeträge" gelten auch andere Richtlinien.

Die Pflichtangaben in einer Rechnung ergeben sich aus §14 UStG

quote:<hr size=1 noshade>
(4) 1Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:

1.den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
2.die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
3.das Ausstellungsdatum,
4.eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),
5.die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
6.den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung; in den Fällen des Absatzes 5 Satz 1 den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, sofern der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt,
7.das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist,
8.den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt und
9.in den Fällen des § 14b Abs. 1 Satz 5 einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers.
<hr size=1 noshade>


Das mit den 150 Euro scheint man geändert zu haben (§33UStDV)

Wie Aldi & Co. das handhaben kann ich leider nicht sagen.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 299.651 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.250 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.