Meinungen zu ominösem Angebot - PS5 Verkauf

25. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Gewinde
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 3x hilfreich)
Meinungen zu ominösem Angebot - PS5 Verkauf

Es ist ja mittlerweile zu jedem Launch einer neuen Playsationgeneration üblich, die leeren Verpackungen zu Höchstpreisen weiter zu verkaufen.

Hier habe ich aber eine Auktion der besonderen Art zum Thema gefunden. Wie ist eure rechtliche Einschätzung hierzu?

https://www.ebay.de/itm/Sony-Playstation-5-PS5-disk-OVP-PSN-Guthaben-lesen-wichtig/303783356689?hash=item46bae62911%3Ag%3AyR4AAOSwMJZfvm7m&LH_Auction=1

Was müsste der VK im Streitfall liefern? Oder müsste gar der Käufer für "nichts" bezahlen?

Vielen Dank für eure Meinungen.

Problem bei eBay und Co?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5630x hilfreich)
Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Gewinde):
Hier habe ich aber eine Auktion der besonderen Art zum Thema gefunden.

Die muss ja ganz besonders sein, offenbar von ebay schon wieder gelöscht ...



Zitat (von Gewinde):
Oder müsste gar der Käufer für "nichts" bezahlen?

Ein Käufer bezahlt nie für "nichts" - im ungünstigsten Fall bezahlt er halt für Lebenserfahrung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Gewinde):
Es ist ja mittlerweile zu jedem Launch einer neuen Playsationgeneration üblich, die leeren Verpackungen zu Höchstpreisen weiter zu verkaufen.
Oder Bilder davon....

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gewinde
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die muss ja ganz besonders sein, offenbar von ebay schon wieder gelöscht ...


In der Tat :-)

Das wars dann wohl, hat sich hiermit erledigt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

habe gerade bemerkt, dass der Verkäufer von "nichts" gleich 2 Artikelbilder der PS5 in der Beschreibung hatte.

Ally

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