Liebe Leute,
ich habe bei *** Bekleidung gekauft, die Markenware ausgegeben worden waren. Ich habe 60€ bezahlt (inkl. Versand).
Als die Ware da war, sah ich, dass sie gefälscht ist.
Ich hab dem Verkäufer sofort geschrieben und meinte ich will die Ware zurückschicken und mein Geld zurück. Er zeigte sich einsichtig, tat aber so als wüsste er nicht, dass sie gefälscht ist. Er ist bereit mir 60€ zurückzuzahlen. Er ist jedoch nicht bereit die 4€ für den Versand zu übernehmen.
Ich sehe es nun natürlich (allein schon aus Prinzip) überhaupt nicht ein, nach all der Zeit und den Nerven, jetzt auch noch Geld zu lassen.
Ich spiele mit dem Gedanken ihn anzuzeigen, da er gefälschte Ware verkauft hat. Doch was erwartet mich dann? Muss ich die Schuhe abgeben? Kommen Kosten und Zeitverlust auf mich zu? und was würde ihn erwarten?
Kann ich die 60€ von ihm bekommen, die Schuhe (auf meine Kosten) zurückschicken und ihn dann trotzdem anzeigen? Oder müssen die Schuhe von der Polizei einbezogen werden?
Vielen Dank!
[Klarnamen gelöscht]
-- Editiert von Moderator am 02.07.2014 23:52
Mir wurde eine Fälschung verkauft
1. Juli 2014
Thema abonnieren
Frage vom 1. Juli 2014 | 10:01
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 2x hilfreich)
Mir wurde eine Fälschung verkauft
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#1
Antwort vom 1. Juli 2014 | 10:21
Von
Status: Junior-Partner (5402 Beiträge, 1810x hilfreich)
quote:
tat aber so als wüsste er nicht, dass sie gefälscht ist
Ist die Fälschung denn so offensichtlich? Nicht jeder kennt sich mit sowas aus.
quote:
Ich spiele mit dem Gedanken ihn anzuzeigen, da er gefälschte Ware verkauft hat.
Sofern die Fälschung nicht offensichtlich war, wird man ihm kaum nachweisen können, daß er es wußte. Fahrlässigen Betrug gibt es nicht.
quote:
Ich sehe es nun natürlich (allein schon aus Prinzip) überhaupt nicht ein, nach all der Zeit und den Nerven, jetzt auch noch Geld zu lassen.
Deswegen verschwendest du wegen 4 EUR wertvolle Lebenszeit für Forenpostings, eine Strafanzeige etc.? Dafür wäre mir persönlich meine Zeit zu kostbar.
quote:
Muss ich die Schuhe abgeben?
Wenn bei der Strafanzeige überhaupt etwas herauskommt, würden die Beweismittel natürlich geprüft werden müssen. Wenn du Pech hast, landen die Schuhe dann erst mal im Lager, und das für Monate.
quote:
Kann ich die 60€ von ihm bekommen, die Schuhe (auf meine Kosten) zurückschicken und ihn dann trotzdem anzeigen?
Klar. Nur welche Beweismittel gibt es dann noch, daß sie gefälscht waren? Deine Aussage? Du bist doch kaum ein Fachmann für Fälschungen.
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""
#2
Antwort vom 1. Juli 2014 | 10:27
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 2x hilfreich)
Also erst einmal habe ich nicht nach einer persönlichen Wertung gefragt. Mir ist das Prinzip vielleicht sogar wichtiger als das Geld. Dann geht es nicht um 4 Euro. Das mag jetzt so sein, weil ich einfach sauer bin. Vielleicht sehe ich das nächste Wochen nicht mehr so. Aber ich habe nicht gefragt, wie Du das handhaben würdest.
Außerdem schützt Unwissen vor Strafe nicht. Ein Verkäufer muss sich seiner Ware sicher sein, die er verkauft. Soweit ich weiß, macht sich jede*r, der gefälschte Ware verkauft strafbar. Dass er es nicht wusste, halte ich für eine Lüge. Aber das kann ja keiner wissen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 1. Juli 2014 | 14:44
Von
Status: Junior-Partner (5402 Beiträge, 1810x hilfreich)
quote:
Also erst einmal habe ich nicht nach einer persönlichen Wertung gefragt.
Dann hast du den Sinn des Forums nicht verstanden. Hier ist kein Wunschkonzert:
"Dieses Forum dient zum Erfahrungs- und Meinungsaustausch. "
quote:
Außerdem schützt Unwissen vor Strafe nicht.
Ach Unfug. Betrug erfordert Vorsatz, folglich kann das unwissentliche Verkaufen von Fälschungen auch kein Betrug sein.
quote:
Ein Verkäufer muss sich seiner Ware sicher sein, die er verkauft.
Zivilrechtlich ja. Strafrechtlich nein.
Mal dumm gesagt, für welche in deinem Besitz befindlichen Gegenstände kannst du zu 100% garantieren, daß sie keine Fälschungen sind? Selbst in offizielle Läden haben sich schon welche verirrt, weil der Ladenbesitzer vom Lieferanten betrogen wurde. Bevor du also dein Leben darauf verwettest, daß deine bei Levi's gekaufte Jeans original ist, denkst du lieber noch mal darüber nach.

quote:
Soweit ich weiß, macht sich jede*r, der gefälschte Ware verkauft strafbar.
Da fehlt das Wörtchen "wissentlich".
quote:
Dass er es nicht wusste, halte ich für eine Lüge.
Das Gegenteil müßte der StA ihm aber beweisen.
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#4
Antwort vom 1. Juli 2014 | 17:16
Von
Status: Junior-Partner (5438 Beiträge, 2473x hilfreich)
quote:
Doch was erwartet mich dann?
Viel Aufwand
quote:
Muss ich die Schuhe abgeben?
Ja
quote:
Kommen Kosten und Zeitverlust auf mich zu?
Ja
quote:
und was würde ihn erwarten?
Strafrechtlich: nichts
Zivilrechtlich: du kannst die Rückabwicklung verlangen. Dazu musst du natürlich die Schuhe wieder zurück geben. Das wird dir schwer möglich sein, wenn diese als Beweismittel eingezogen wurden.
quote:
Kann ich die 60€ von ihm bekommen, die Schuhe (auf meine Kosten) zurückschicken und ihn dann trotzdem anzeigen?
Klar, kannst du machen. Der Verkäufer zeigt dann ein paar echte Schuhe, und du wirst dich dann mit etwas Pech noch wegen falscher Verdächtigung verantworten müssen.
Du kannst also gerne deine Prinzipien reiten. Die Wahrscheinlichkeit, dass du dann deine 60 EUR abschreiben kannst und noch wesentlich mehr zeitlichen (und finanziellen) Aufwand hast, ist aber sehr sehr viel höher, als das du deine 4 EUR Versand erstattet bekommst und der Verkäufer wegen irgendetwas belangt wird.
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#5
Antwort vom 1. Juli 2014 | 22:06
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 2x hilfreich)
Alles klar, schon mal danke für die antworten!
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