Mit der bitte um eure Meinung

18. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Stefan72
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 25x hilfreich)
Mit der bitte um eure Meinung

Hallo,

wie schon einmal hier gepostet sind wir sehr verärgert das einige Käufer bei Ebay zu den gekauften Artikel keine Zahlung leisten bzw. auch nicht den Widerruf uns gegenüber aussprechen. Das bedeutet genau das wir x-mails schreiben und nochmal anfragen ( es ist ja auch möglich das der Verkäufer aus diversen Gründen den Kauf nicht abschließen kann, obwohl er dazu bereit ist. ) ob noch Bedarf besteht. Viele Käufer antworten gar nicht, oder schreiben nach 30 Tagen ich trete zurück.

Aus diesem Grund möchten wir folgenden Text in unseren Angeboten aufnehmen. Ich bitte herzlichst die Fachleute unter euch diesen Text genau unter die Lupe zu nehmen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB möchte ich bitten uns mitzuteilen, ob der Text abschreckend wirkt bzw. gut Verständlich und nachvollziehbar ist.


!!!Nicht ausgesprochener Widerruf bei gekaufter Ware!!!

Verbraucher im Sinne des § 13 BGB haben im Versandhandel ein kostenloses Widerrufsrecht. Siehe unsere AGB ( im orginal liegt auf dem AGB ein Link zu dieser )

Da es leider in der letzten Zeit verstärkt vorkommt das bei uns Munter gekauft wird, ohne die Ware zu bezahlen, bzw. uns gegenüber den Widerruf auszusprechen müssen wir Sie leider auf folgendes hinweisen.
unser System versendet automatisch nach 7 Tagen eine Zahlungserinnerung. Nach 14 Tagen wird erneut eine 2. Zahlungserinnerung versendet. Sollten Sie innerhalb dieser Zeit die Ware nicht abgenommen haben bzw. den Widerruf ausgesprochen haben machen wir Schadensansprüche geltend, laut unserer AGB und geben den Artikel wieder zum Verkauf frei. Natürlich lagern wir aber auch wie gewohnt den Artikel länger für Sie kostenlos ein, falls Sie noch an weiteren Auktionen teilnehmen möchten. Bitte senden Sie uns aber dann eine E-Mail mit dem entsprechenden Hinweis, Kauf erstreckt sich noch über mehrere Auktionen. ( bitte nicht die Art.-Nr. nennen, denn das geht uns nichts an )

Begründung:
Der hier angebotene Artikel ist ein Restposten. Das bedeutet das er nach Kauf für Sie reserviert bleibt bis zur Bezahlung. Er wird in dieser Zeit keinem anderen Kunden angeboten. Durch ein nicht aussprechen des Widerrufs, entstehen uns Lagerkosten, Verwaltungskosten und Verluste, da der Artikel in dieser Zeit nicht weiter veräußert werden kann.

schon einmal danke für eure hoffe ich doch zahlreichen Antworten

grüße

stefan

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



32 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Als Verbraucher les ich nicht gerne halbe Romane und das BGB kenn ich auch nicht aus den Kopf... daher kann ich mit BGB §13 nichts anfangen ohne nachzuschlagen. (Was dann nicht mal heißt das ich diesen Paragraphen auch verstehe würde)

Vllt könnte man das durch 'privater Endkunde' ersetzen?

Ansonsten kürzen! :P

Ungefähr wie:
-
Um höhere Lager-, Verwaltungs- und Wartekosten zu verhindern muss der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Kauf die Ware bezahlt oder die Kaufabsicht widerrufen haben.
Geschieht dies nicht können nachhaltig entstandene Kosten in Rechnung gestellt werden.

Ausnahmen nur bei Mehrkauf. Mehr dazu in unseren AGBs
-

Die genauere Ausführung (mit §§) würd ich dann in den AGBs schreiben, schliesslich gehört es ja dazu.
Obiges nur als Auszug/Zusammenfassung in den Auktionen verwenden.

Mal meine pers. Meinung ;)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stefan72
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 25x hilfreich)

@Trebor

Als Verbraucher les ich nicht gerne halbe Romane ............

Irgendwie habe ich damit gerechnet und kann ich gut nachvollziehen.

Vllt könnte man das durch 'privater Endkunde' ersetzen?

Dies ist ein sehr guter Hinweis.

Ansonsten kürzen!

Sehr gerne, ich wollte nur alle wichtigen Details direkt erklären. Welcher Verbraucher liest schon wirklich die Gesamte AGB ??

Eine AGB haben wir natürlich auch. Keine selbst geschneiderte, sondern eine die durch unseren Anwalt für uns erstellt wurde. Diese wird auch regelmäßig neuen Gesetzen angepasst.

Hier einmal ein Link zu einer Testeinstellung in unserem Shop. ( Dies führen wir immer bei Veränderungen durch, da es schonmal vorkommt das diese bei Ebay anders ankommen als Sie sollen )

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=30535&item=5944506639&tc=photo

gruß stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
feenkind
Status:
Praktikant
(526 Beiträge, 226x hilfreich)

Hab mal die Rechtschreibfehler, den Satzbau und die Kommatas etc. korrigiert/verbessert:

Da es leider in der letzten Zeit verstärkt vorkommt, dass bei uns munter gekauft wird ohne die Ware zu bezahlen, bzw. ohne uns gegenüber den Widerruf auszusprechen, müssen wir Sie leider auf Folgendes hinweisen:
Unser System versendet automatisch nach 7 Tagen eine Zahlungserinnerung. Nach 14 Tagen wird erneut eine 2. Zahlungserinnerung versendet. Sollten Sie innerhalb dieser Zeit die Ware nicht abgenommen haben bzw. den Widerruf ausgesprochen haben, machen wir Schadensansprüche laut unserer AGB geltend und geben den Artikel wieder zum Verkauf frei. Natürlich lagern wir aber auch wie gewohnt den Artikel länger für Sie kostenlos ein, falls Sie noch an weiteren Auktionen teilnehmen möchten. Bitte senden Sie uns aber dann eine E-Mail mit dem entsprechenden Hinweis, dass Ihr Kauf sich noch über mehrere Auktionen erstreckt (bitte nicht die Art.-Nr. nennen, denn diese ist hierzu nicht nötig).

Begründung:
Der hier angebotene Artikel ist ein Restposten. Das bedeutet, dass er nach Kauf bis zur Bezahlung für Sie reserviert bleibt. Der Artikel wird in dieser Zeit keinem anderen Kunden angeboten. Durch ein Nicht-Aussprechen des Widerrufs Ihrerseits entstehen uns Lagerkosten, Verwaltungskosten und Verluste, da der Artikel in dieser Zeit nicht weiter veräußert werden kann.

-- Editiert von feenkind am 18.12.2004 16:37:28

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

na dann muss man es auch genau nehmen: kommata heißt es, kommatas gibt es nicht ;)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Stefan72
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 25x hilfreich)

@feenkind

danke auch nicht schlecht ;-)

@laeuschen

na dann muss man es auch genau nehmen: kommata heißt es, kommatas gibt es nicht

war aber trotzdem doch sehr lieb und ehrlich gemeint. 100% ist doch keiner von uns und vertippen kann Mann oder Frau sich auch einmal.

grüße

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 173x hilfreich)

Hallo,

haben deine Agbs wirklich Anwälte gemacht?
In deiner salv. Klausel hab ich schon was, was 189,00 wert ist :)

....bzw. eine solche Parteivereinbarung, die dem wirtschaftlichen Willen der Parteien am nächsten kommt.

diese Klausel ist unwirksam und stellt eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers im Sinn des §307BGB dar.

und beim Widerrufsrecht:

Falls der Wert der Ware über 40 Euro liegt, tragen wir die Rücksendekosten für die preisgünstigste Rücksendung


Auch falsch. Du kannst dem Verbraucher nicht auferlegen wie er zurückschicken muss. Er kann dir unfrei schicken und du musst zahlen. Er darf nur nicht per Express schicken, weil das unverhältnismäßig ist.


Auch würde ich dir raten das Widerrufsrecht direkt in die Auktion zu stellen. Da der Kunde nicht verpflichtet ist deine AGBs zu lesen, sieht er dementsprechend das Widerrufsrecht nicht. Du musst als Händler nachweisen können, daß der Verbraucher das Widerrufsrecht gelesen hat.


Gruss
Susi

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

@stefan72

Stimmt :)

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Stefan72
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 25x hilfreich)

@susiratlos

haben deine Agbs wirklich Anwälte gemacht?

Ja definitiv. Werde meinen Anwalt diesbezüglich einmal um Überprüfung bitten.

Er kann dir unfrei schicken und du musst zahlen.

Kann ich von einem Mitarbeiter verlangen, das er die Bezahlung einer Rücksendung vorlegt wenn ich nicht im Hause bin ????

Ausserdem meine ich schon einmal gelesen zu haben, das ich zusätzliche Gebühren für den unfreien Versand nicht zu tragen brauche.

Wir lassen Rücksendungen immer von UPS abholen, hierdurch entstehen keine Kosten für den Kunden. Außerdem kann er selbst über eine kostenlose Rufnummer einen Termin zur Abholung vereinbaren.

Auch würde ich dir raten das Widerrufsrecht direkt in die Auktion zu stellen.

Nach Kauf erhält der Kunde eine automatisch erstellte Auftragsbestätigung, diese umfasst zusätzlich nochmal unsere gesamte AGB. Desweiteren ist auf jede Rechnung bei der Lieferung unsere AGB rückseitig aufgedruckt.

Du musst als Händler nachweisen können, daß der Verbraucher das Widerrufsrecht gelesen hat.

Ich denke dies wird nicht wirklich ein Problem für uns sein.

In deiner salv. Klausel hab ich schon was, was 189,00 wert ist

....bzw. eine solche Parteivereinbarung, die dem wirtschaftlichen Willen der Parteien am nächsten kommt.

diese Klausel ist unwirksam und stellt eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers im Sinn des §307BGB dar

Kannst Du dies für mich bitte etwas verständlicher ausdrücken, damit ich auch begreife was bei meinem Anwalt zu bemängeln habe.

Vielen dank

gruß

Stefan



0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 173x hilfreich)

ne, ich kann dir das nicht verständlicher ausdrücken,
ich habs nämlich von meiner Abmahnung abgeschrieben :)

Da ich kein Jura studiert habe, kann ich mit diesem Amtsdeutsch auch nicht viel anfangen. Ich kann dir nur sagen, dass ich die Abmahnung vor Zahlung meinem Anwalt zur Prüfung gab und leider zahlen musste.
Ich hatte genau diesen Zusatz in meiner salvatorischen Klausel, hab allerdings die komplette Klausel dann rausgenommen.

Zum Widerrufsrecht:

Das Widerrufsrecht muss dem Kunden VOR Kauf der Ware zugänglich sein. Da selten die Agbs gelesen werden, wäre es nur zu deiner Sicherheit das Widerrusrecht in die Auktion zu nehmen.

Ich hab zusätzlich zu ebay noch einen Online - Shop. In diesem kann nur bestellen, wer ein Häkchen macht bei : Ich habe die Agbs gelesen und akzeptiert.
Dabei geht es nur darum, daß ich nachweisen kann, daß der Verbraucher das Widerrufsrecht gesehen hat.

Das Thema ist bei Anwälten sehr willkommen, weil die meisten damit zu leichtfertig umgehen.Ich würd es an deiner Stelle öffentlich in die Auktionen setzen und dafür die anderen Kästchen ( z.B. Copyright ) rausnehmen. Das reicht, wenns in deinen agbs steht. Das man keine Bilder verwenden darf, sollte jedem klar sein.
Ist nicht böse gemeint, aber textlich find ich deine Auktionen etwas überladen.
Weniger ist manchmal mehr :)

und nochwas, steht zwar in deinen Agbs, aber nicht in der Auktion: NACHNAHME

sonst klingelts wieder in der Kasse.


Gruss
Susi


wirklich nicht böse gemeint :) wir ebay Händler müssen ein bißchen zusammenhalten

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 173x hilfreich)

noch was, mir als Verbraucher kann keiner vorschreiben, wie ich meine Rücksendungen verschicke. Wenn du anbietest, das ups abholt, muss ich dem nicht zustimmen.

Wir Händler sind im Endeffekt die armen *******e.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Wenn unfrei käme,bin ich leider ausser Haus und so können meine Mitarbeiter die Sendung nicht annehmen,ich bezahle sicherlich nicht das Doppelte an Versandkosten.

-----------------
"kampf den borg"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Stefan72
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 25x hilfreich)

@susiratlos

Ich hatte genau diesen Zusatz in meiner salvatorischen Klausel.

werde hier dann diesbezüglich nocheinmal meinen Anwalt befragen und um Überprüfung bitten.

In diesem kann nur bestellen, wer ein Häkchen macht bei : Ich habe die Agbs gelesen und akzeptiert.

Ja genau das ist es was Ebay uns (Gewerbetreibende ) zur Verfügung stellen sollte.

Wir hatten Betreff der Widerrufserklärung auch schon eine Abmahnung von der WBZ. Haben aber durch unseren Anwalt Widerspruch eingelegt und weder die Unterlassungserklärung unterschrieben noch die 189€ bezahlt. Haben auch von der WBZ nichts mehr gehört.

Das man keine Bilder verwenden darf, sollte jedem klar sein.

Leider ist dies nicht so. ca. 5 Verstösse pro Woche beweisen das Gegenteil. Wir verklagen aber nicht gleich jeden Bilderdieb, sondern schreiben Ihn persönlich an. Ist er uneinsichtig landet er bei unserem Anwalt auf den Tisch. Einsichtige Bilderdiebe werden beim 1.mal verschont.

aber textlich find ich deine Auktionen etwas überladen.

Ja das sehe ich auch so, arbeite noch fleißig daran, es etwas aufzulockern.

und nochwas, steht zwar in deinen Agbs, aber nicht in der Auktion: NACHNAHME

Muß ich Nachnahme anbieten bei Ebay ???

gruß Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 173x hilfreich)

tja, nur ärgerlich das der Postbote das auf dem Paketzettel vermerken muss.

Ich denke, ihr seht das alles etwas zu leichtgläubig.

Wenn ich mir in ebay Auktionen von Powersellern ansehe, kann ich oftmals nur den Kopf über soviel Leichtsinn schütteln.

Ich hab Lehrgeld bezahlt und nehme auch unfreie Sendungen an.
Ich kann nicht mehr tun, als den Kunden um frankierte Sendungen zu bitten.

@ Stefan

Ich versende nur über DPD und hatte auch den Fall, dass ich abholen lassen wollte. Der Kunde wollte dies nicht und schickte unfrei zurück. Ich musste zahlen.
Vielleicht hab ich aber auch nur den falschen Anwalt?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Mellas
Status:
Praktikant
(603 Beiträge, 17x hilfreich)

Und was ist mit der neuen Regelung, die besagt, das K bei Rücktritt wegen nichtgefallen das Porto zu zahlen hat?

-----------------
"Gruss
Mellas Frust"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Stefan72
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 25x hilfreich)

Der Käufer hat den für den Verkäufer günstigsten Versandweg zu nehmen.

Da ist Gesetzlich OK, sendet ein Käufer unfrei zurück, entstehen Mehrkosten die wir natürlich den Käufer auferlegen können.

In unserer AGB steht:

Bitte senden Sie die Ware nicht unfrei oder mit besonderen Versendungsformen (Express, Nachnahme), um unnötige Kosten zu vermeiden.

Wir bitten und verpflichten den Kunden in keinem Fall, also kann dies nicht abmahnfähig sein.

gruß

stefan

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Stefan72
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 25x hilfreich)

@Mellas


Und was ist mit der neuen Regelung

welche neue Regelung ???

gruß Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 173x hilfreich)

@ Mella

die Regelung wäre mir neu.
Der Käufer hat das Porto bei einem Wert der zurückgeschickten Sache bis 40€ zu tragen.
Die neue Regelung bezieht sich doch auf die Sache, die zurückgeschickt wird. Vorher bezog es sich auf die Gesamtlieferung.

@Stefan

1. deine Bilder sind wirklich klasse, muss mal gesagt werden :) Ich hab nen Farben und Tapetenladen und weiss wovon ich spreche :)
Handele damit aber nicht bei ebay, also keine Konkurrenz
2. Du musst nicht Nachnahme anbieten, du kannst auch auf Rechnung liefern. Jedoch ist es unzulässig nur die Zahlungsart Vorkasse anzubieten. Du hast zwar auch Barzahlung bei Abholung, aber ich denke, dass ist für den Käufer nicht zumutbar.

3. Lass das Copyright weg, ist unnötig. Da du dieses Recht auch ohne besonderen Hinweis hast, macht es unnötig deine Auktionen unübersichtlich.


schau mal hier, vielleicht hilft es dir ein bißchen
http://www.foehlisch.de/muster.html

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 173x hilfreich)



In unserer AGB steht:

Bitte senden Sie die Ware nicht unfrei oder mit besonderen Versendungsformen (Express, Nachnahme), um unnötige Kosten zu vermeiden.

Wir bitten und verpflichten den Kunden in keinem Fall, also kann dies nicht abmahnfähig sein.

Stimmt. Ist nicht abmahnfähig. Aber der K kann dir trotzdem per Nachnahme zurückschicken.



Der Käufer hat den für den Verkäufer günstigsten Versandweg zu nehmen.


äusserst abmahnfähig.
weil: unangemesse Einschränkung der Verbraucherrechte


traurig, aber wahr

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Stefan72
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 25x hilfreich)

@susiratlos

deine Bilder sind wirklich klasse

Vielen Lieben Dank, wir geben uns auch immer größte Mühe mit den Bilder. Bis jetzt hat sich auch noch kein Kunde darüber beschwert das die Bilder vom Orginal abweichen. Was wir natürlich nicht ausschließen können aufgrund technischer Begebenheit.

Du musst nicht Nachnahme anbieten:

Wir bieten außerdem noch PayPal und Kreditkarte an. Nachnahme könnten wir auch einführen, aber bei UPS ist dies nicht gerade günstig für den Kunden.

Lass das Copyright weg, ist unnötig. Da du dieses Recht auch ohne besonderen Hinweis hast:

Wurden wir bereits eines besseren belehrt. 1. Klage haben wir verloren, da der Hinweis gefehlt hat.

Ich hab nen Farben und Tapetenladen:

Bei Überhang können wir Preise weit unter FAP machen. Wie Du Kontakt zu uns aufnehmen kannst bei Bedarf, denke ich ist bekannt.

gruß

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Also das hier nachzuverfolgen ist schwer mit den ganzen Zitaten von anderen die nicht als Zitat gekennzeichnet sind.

macht doch:

--zitat---
Lass das Copyright weg, ist unnötig. Da du dieses Recht auch ohne besonderen Hinweis hast
--/zitat---

wenn ihr schon nicht das offizielle quote tag benutzen wollt

quote:
was dann so aussähe


bietet irgendein onlineshop heutzutage noch versand auf rechnung?
das ist doch schon ausgestorben.
bei dem ganzen missbrauch denn man von quelle und co. hört ist das auch kein wunder.

-- Editiert von trebor am 18.12.2004 23:43:01

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Euromann
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich biete Kauf auf Rechnung an, allerdings erst ab der 3. Bestellung.

Gruß

Euromann

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Stefan72
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 25x hilfreich)

@Euromann

das ist aber sehr riskant, selbst wenn ein Kunde 2.mal bezahlt hat, heißt es nicht doch das er beim 3.mal bezahlt. Hat der Kunde bereits die EV abgelegt, werden Sie wahrscheinlich auch nie an Ihr Geld kommen.

gruß Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 173x hilfreich)

lies mal hier

http://www.wortfilter.de/News/news919.html

ich werd jetzt statt Nachnahme Barzahlung bei Abholung machen.
Wenn ein Kunde bei mir kauft, der 300km weg wohnt, kann er doch auch kommen und bar bezahlen, oder?
Ist ihm der Weg zu weit, muss er ja nicht bei mir kaufen.

Ist aber auch ganz schön verzwickt.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Stefan72
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 25x hilfreich)

sollte es wirklich einmal soweit kommen, das wir verpflichtet werden auf Rechnung zu versenden, werden wir online keine Ware mehr anbieten.

Wir hatten einmal testweise den Versand auf Rechnung bei Ebay eingeführt.

10% sofort bezahlt
40% nach 14 Tagen
40% nach 2. Mahnung
10% bis heute nicht

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

als vk ist man halt immer öfter auch ein wenig der dumme...

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 173x hilfreich)

So ist es, ich hab heute wieder ein Paket für 12,00 angenommen. Da vergeht dir die Lust. Die Trulla hatte extra noch per mail nachgefragt wie sie es am besten verschickt und dann sowas.

Macht langsam kein Spass mehr.

@ Stefan

Spass machts mir momentan nur in Holland. Die Leute sind wesentlich umgänglicher und netter. Wie sind mittlerweile deine Erfahrungen in NL?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Mellas
Status:
Praktikant
(603 Beiträge, 17x hilfreich)

Auszug aus Bwericht Computer Bild 24/2004 15.11.2004:
Rücksendung bei Internet-Einkauf:Der Kunde soll blechen

Bundesrat beschloss neues Gesetz
Die Händler können die Kosten für die Rücksendung ( bei Wert unter 40€) auf den K umlegen.
Und selbst wenn der Artikel mehr als 40€ kostet, können sie nur dann kostenlos zurückgeschickt werden, wenn sie vorher bezahlt wurden.
Der Händler trägt nur dann die Kosten, wenn die Lieferung nicht der Bestellung entspricht.

-----------------
"Gruss
Mellas Frust"

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Stefan72
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 25x hilfreich)

@susiratlos

ich liebe NL, sehr freundlich, bis jetzt 100%. Aber das meiste wird doch noch von deutschen Ebayer ersteigert.

@ Mellas

habe ich dies richtig verstanden, liefer ich richtig muß der Kunde bei nichtgefallen die Ware auf eigene Rechnung zurücksenden ??

EIN WICHTIGER HINWEIS

heute wurden uns erstmalig von Ebay 25 Angebote vorzeitig beendet. Wir wurden noch nie von Ebay aus irgenwelchen Gründen verwarnt.

Der Grund dafür ist gewesen, unglaublich aber wahr folgender Auszug aus unserer AGB:

Unsere Angebote sind ferner freibleibend und unverbindlich. Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

Soviel zum Thema Powerseller werden von Ebay bevorzugt behandelt.

Ich denke ein Hinweis mit der bitte um sofortige Änderung wäre ausreichend gewesen. Wir haben diesen Satz jetzt aus der AGB entfernt.

gruß

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Euromann
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat
Bundesrat beschloss neues Gesetz
Die Händler können die Kosten für die Rücksendung ( bei Wert unter 40€) auf den K umlegen.
Und selbst wenn der Artikel mehr als 40€ kostet, können sie nur dann kostenlos zurückgeschickt werden, wenn sie vorher bezahlt wurden.
Der Händler trägt nur dann die Kosten, wenn die Lieferung nicht der Bestellung entspricht.
/Zitat

Und was änderts? Welcher ebay-VK oder onlien-Händler allgemein verschickt denn auf Rechnung? Und falls doch: Wenn dem Kunden einfällt,dass er widerruft, bezahlt er die Ware schnell, wartet 2 Tage und widerruft dann, und alles ist wieder beim Alten. Es wurde wieder einmal nicht geschafft, der Verar...ung der Händler Einhalt zu gebieten.
Ich frag mich, wer solche Regelungen erfindet.

Euromann

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 173x hilfreich)

so isses, der euromann hat mal wieder vollkommen recht.
@ stefan

da du ja vorkasse machst, zahlst du den rückversand wenn der warenwert über 40 öre ist.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.433 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12