Ich habe im März 2010 mein privates Ebay-Konto mit 575 positiven Bewertungen in ein gewerbliches geändert, um die in meinem Online-Shop angebotene Kosmetik auch über eBay
zu verkaufen. Da bei Ebay keinerlei Interesse bestand, wollte ich mein gewerbliches Konto wieder in ein privates ändern, um wie früher privat gebrauchte Artikel zu verkaufen.
Nun verlangt Ebay von mir, mein Gewerbe abzumelden.
Ich bin einigermaßen verärgert über diese Vorgehensweise und ist dies denn rechtens.
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4. Mai 2010
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Frage vom 4. Mai 2010 | 19:13
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
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Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 4. Mai 2010 | 19:49
Von
Status: Master (4223 Beiträge, 1423x hilfreich)
Zitat:Ich bin einigermaßen verärgert über diese Vorgehensweise und ist dies denn rechtens.
eBay wird sicherlich nicht verlangen können, dass man sein Gewerbe abmeldet. Aber eBay wird berechtigt sein, seine Mitglieder auf Gewerblichkeit hin zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen einzuleiten und Auflagen zu machen.
Es ist bekannt, dass eBay schärfer kontrolliert, oft genug auf Beschwerden von Mitbewerbern hin, man wirft ja eBay vor, zu wenig gegen privat auftretende gewerbliche Verkäufer zu unternehmen. Nun werden schon Verkäufer angeschrieben mit deutlicher weniger als 200 Verkäufen in einem gewissen Zeitraum (besonders bei Neuware). Gerichten haben schon neue 10 Artikel für die Annahme einer Gewerblichkeit gereicht.
http://www.take-me-to-auction.de/ebay-unternimmt-etwas-gegen-schein-privatverkaufer
Es ist ohnehin nicht zu empfehlen, einen einmal als gewerblich genutzten Account auf "privat" umzustellen. Mit über 500 Bewertungen ist man ohnehin schon im Visier. Würde einfach einen neuen Account aufmachen, zu rein privaten Zwecken, den alten begraben.
-- Editiert am 04.05.2010 19:54
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