Mögliche Irreführende Angabe bei Auktion

24. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Bidi
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 560x hilfreich)
Mögliche Irreführende Angabe bei Auktion

Hallo,

meine Freundin hat sich bei Ebay Schuhe gekauft. Die Auktion ist unter diesem Link zu finden:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3931237263

Aufgrund der Beschreibung musste sie/ich annehmen, dass die Schuhe zwar unter Umständen nicht neu sind, aber zumindest ungetragen.
Heute sind die Schuhe nun gekommen und sie haben deutliche Gebrauchsspuren. Die Sohle ist bereits sichtbar abgelaufen, die Schuhe sind ringsrum ziemlich schmutzig und an der Schuhspitze sind deutliche Abnutzungsspuren zu erkennen.
Eine Gewährleistung und/oder Haftung wurde ja explizit ausgeschlossen (obwohl ich hier arglistiges Verschweigen vermute), jedoch ist das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen, oder? Ich könnte also die Schuhe einfach einpacken und zurück senden, ohne Angabe von Gründen. Die 14 Tage sind ja noch lange nicht abgelaufen.
Muss ich den Verkäufer vorher auf irgendwas hinweisen und wie siehts mit den Versandkosten aus?

Vielen Dank für jede Antwort.

Problem bei eBay und Co?

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26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sturmfrisur
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 12x hilfreich)

Ich bin der Meinung, dass die Beschreibung schon sehr verwirrend ist. Es wird in keiner Weise erwähnt, in welchem Zustand die Schuhe sind, auf die geboten wird. Das Foto, auf dem ein neuer Schuh abgebildet ist, trägt zusätzlich zur Verwirrung bei.

Und 69 Euro für strapazierte Schuhe ist ja auch nicht gerade wenig.

Hat sich Ihre Freundin schon mit der Verkäuferin in Verbindung gesetzt? Das wäre einmal ein erster Schritt, und man kann dadurch oft schon Missverständnisse aus dem Weg räumen.

Ich persönlich würde die Ware nicht zurückschicken, ohne vorher mit der Verkäuferin in Kontakt getreten zu sein. Im schlimmsten Fall sind dann die Schuhe (Beweismittel?) weg und das Geld auch.

Ich möchte noch zusätzlich bemerken, dass mir allein schon das Bewertungsprofil der Verkäuferin zu denken gegeben hätte. Bei diesen Bewertungen hätte ich nicht geboten.

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#2
 Von 
Bidi
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 560x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antwort. Sie haben vollkommen Recht. Das Bewertungsprofil gibt sehr zu denken. Aber leider haben wir einfach übersehen, dies zu bedenken. Aber einfach schon alleine vor dem Hintergrund und der Aussage "hatte grade kein Anderes da." bei den Fotos denke ich nun, dass ich mich erst melde, wenn ich ganz sicher bin, was ich sagen kann. Denn ich denke nicht, dass die Person einsichtig sein dürfte. Werde mich also bei ihr melden und ihr die Sachlage erklären.

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#3
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Hallo,

>>Aufgrund der Beschreibung musste sie/ich annehmen, dass die Schuhe zwar unter Umständen nicht neu sind, aber zumindest ungetragen.<<

Aufgrund der Beschreibung kann man von gar nichts ausgehen, weil nichts dasteht!

>> jedoch ist das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen, oder? Ich könnte also die Schuhe einfach einpacken und zurück senden, ohne Angabe von Gründen. Die 14 Tage sind ja noch lange nicht abgelaufen.<<

Bei Privatverkäufen gibt es kein Widerrufsrecht.

Der Anbieter schreibt sogar, dass es sich bei dem abgebildeten Schuh nicht um ein Foto seines Schuhs handelt.
Damit wird auch die "arglistige Täuschung" fraglich.

Eine Nachfrage beim Anbieter wäre in diesem Fall sicher sehr hilfreich gewesen.

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#4
 Von 
Bidi
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 560x hilfreich)

Also bedeutet dies, man kann gar nichts machen? Ich persönlich sehe es eigentlich schon so, dass die gesamte Auktion den Eindruck erweckt und erwecken soll, dass es sich um einwandfreie Ware handelt und nicht um bereits sehr abgetragene und schmutzige Ware.
Andernfalls würde ich dann in Richtung Irrtum gehen, denn sie ist bei Abgabe des Gebots davon ausgegangen, dass es sich um einwandfreie Ware handelt.

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#5
 Von 
sturmfrisur
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 12x hilfreich)

Sehen Sie mal hier unter den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ebay nach:

http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html

§ 8 Allgemeine Grundsätze
Abs. 5 Die Beschreibung sowie die dabei verwendeten Bilder dürfen nicht Rechte anderer verletzen und müssen sich ausschließlich auf das Angebot beziehen.

Das könnte vielleicht nützlich sein. Manchmal hilft auch schon eine Meldung des VK bei ebay, dass sich das "Problem" in Luft auflöst. Ich weiß, viele hier im Forum sind zwar anderer Meinung, aber ich bin halt hoffnungslos optimistisch! :)

Vielleicht auch ganz interessant zum Thema Foto:

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=8063

Eine aktuelle Diskussion wegen Urheberrechtsverletzungen. Könnte in diesem Fall vielleicht auch vorliegen? Keine Ahnung, woher der VK das Foto hat, wenn er sich nicht die Mühe macht ein eigenes zu knipsen.

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#6
 Von 
jpj61
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 48x hilfreich)

Meine Meinung wird Dir nicht helfen, aber trotzdem:

Keine Aussage zu dem Zustand des Schuhs, falsches Foto (sogar mitgeteilt) und dann noch ein hoher Preis und ein schlechtes Bewertungsprofil. Das alles spricht für sich. Nie im Leben würde mir da die Idee zum bieten oder kaufen kommen.

Sorry, aber ich glaube das kannst Du unter Lebenserfahrung abhacken.


-----------------
"Claudia H."

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#7
 Von 
sturmfrisur
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 12x hilfreich)

@jpj61
Aber 69 Euro plus Versandkosten hakt halt niemand gern als Lebenserfahrung ab.

Natürlich wäre etwas mehr Vorsicht angebracht gewesen, aber das weiß die Käuferin jetzt sicher auch. ;)

Ich sehe es schon so, dass die potenziellen Käufer absichtlich in die Irre geführt werden sollten. Trotz dem Zusatz, dass es sich um kein Originafoto handelt.

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#8
 Von 
jpj61
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 48x hilfreich)

Natürlich sehe ich das auch so, daß der Käufer in die Irre geführt werden sollte. Doch ich glaube das die Rechtslage nicht eindeutig ist.
Ich würde aber auf jeden Fall eine Meldung bei Ebay machen und dann sehen was passiert.

-----------------
"Claudia H."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
sturmfrisur
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 12x hilfreich)

Da kann ich jpj61 nur zustimmen!

Vielleicht käme es bei diesem Bewertungsprofil sogar zu einem Ausschluss? Wäre das möglich? Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht?

Interessant wäre allerdings schon, was der VK zu dem Thema zu sagen hat...

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#10
 Von 
jpj61
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 48x hilfreich)

Die Antwort des VK interessiert mich auch brennend. Ich hoffe wir bekommen sie mitgeteilt.

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#11
 Von 
Thomas.Newton
Status:
Praktikant
(608 Beiträge, 62x hilfreich)

Also ich würde zunächst mal mit dem Verkäufer in Verbindung treten. Im übrigen ist natürlich in der Beschreibung keine Zustandsbeschreibung der Schuhe enthalten. Ich denke allerdings doch, daß die Schuhe zum einen mit einem Sachmangel behaftet sind. Zum anderen würde ich schon von einer arglistigen Täuschung ausgehen. Die Beschreibung nebst Preis und Foto erklären, daß es sich um Schuhe in einem Zustand wie die abgebildeten handelt. Die Erklärung " hatte kein Foto zur Hand" ist offensichtlich der Versuch, die Täuschung zu kaschieren.
Also ganz einfach: Rücktritt erklären. Den Verkäufer zur Rücknahme und Rückerstattung auffordern. Ebay informieren.

Ich wette, das läuft.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Bidi
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 560x hilfreich)

Hey vielen Dank für die vielen und wirklich auch hilfreichen Antworten. Natürlich wird dies unter Lebenserfahrung abgehakt. So oder so.
An alle, die auf dem Bewertungsprofil so rumreiten. Die letzte schlechte Bewertung ist eben auch schon über 12 Monate her und dann nur gute. Also so unbedingt negativ ist dies meiner Meinung nach auch nicht. Hilft aber jetzt auch nicht weiter.
Meine Freundin schreibt grade eine Mail in der sie den Rücktritt erklärt und die Rückerstattung des Kaufpreises fordert. Was ich selbst gar nicht gesehen habe ist, dass die Schuhe wohl auch ruiniert sind, weil sie in der Maschine gewaschen wurden. Das mag Leder allgemein nicht so gern.
Ich halte euch auf jeden Fall über den weiteren Verlauf auf dem Laufenden. (Was für ein Satzbau...)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

"Das abgebildete Foto zeigt nicht meine Schuhe, Hatte grad keins zur Hand."

rettet die Verkäuferin m.E. nicht .

Es zeigt zwar nicht ihre Schuhe aber eben einen Schuh , von dem der Käufer durch eBay AGB und Richtlinien und eben durch das bereits zitierte Gerichtsurteil annehmen darf ,daß es dem Zustand der verkauften Schuhe zumindest sehr nahe kommt , was offenbar nicht der Fall ist ( ein in der Waschmaschine gewaschener Turnschuh mit den entsprechenden braunen Klebstoff"-ausblühungen" dürfte dies in keinster Weise mehr sein.) Verstärkt wird dieser Eindruck noch durch die gewählte Höhe des Sofort-Kaufen - Preises.

Freundliche Anfrage auf Rückabwicklung - entsprechende Briefformulierungen finden sich hier im Forum -

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=25508

Rücktritt und wenn nötig Antrag auf Käuferschutz :

Auch eine entsprechende Mail über eBay über Nicht bzw. Falschlieferung wirkt manchmal Wunder ... ;) :

http://pages.ebay.de/help/confidence/online-fraud-complaint.html

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Bidi
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 560x hilfreich)

Hi, also dies ist jetzt die Antwort gewesen. Wie reagiere ich denn un am Besten? Irgendwelche Vorschläge?

<<<
wie du weißt haben wir einen schriftlichen Kaufvertrag, mit Abgabe des
Gebots hast du dich mit diesem als Käufer verbindlich gemacht. Eventuell
hättest du ja mal im vornherein fragen können ob die Schuhe gebraucht sind.
Ich habe mir nichts vorzuwerfen und nehme somit die Schuhe nicht zurück. Ich
habe ihnen auch keinerlei Versprechungen in meiner Artikelbeschreibung
gemacht. Nur so fürs nächste Mal, Fragen an den Verkäufer sind da um solchen
Missverständnissen vorzubeugen.
>>>

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Mellas
Status:
Praktikant
(603 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo,
also die Antwort sagt ja wohl alles.
Das war ein klarer Fall von abzocke.
Wie es rechtlich aussieht weiss ich leider nicht, aber wenn ich sowas lese wundert es mich auch nicht das so viele Käufer so zickig sind.
Finde ich absolut empörend.
Würde ich auf jeden Fall melden.Nur mal so zum abschrecken.
Auch wenn ich nicht dran glaube, drücke ich Ihnen ganz fest die Daumen dass Sie Ihr Geld zurück bekommen.

Gruss
Mellas

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Bidi
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 560x hilfreich)

Kann man hier nicht in irgendeiner Form von arglistigem Verschweigen sprechen? Sollte der Tatbestand erfüllt sein, so kann die Gewährleistung doch nicht ausgeschlossen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Thomas.Newton
Status:
Praktikant
(608 Beiträge, 62x hilfreich)

Klar, wie schon ausgeführt. Ich würde ihm eine E-mail schreiben, daß er sich durch die Rücknahme weiteren Ärger sparen kann und ich sonst einen Rechtsanwalt beauftrage. Und genau das würde ich dann machen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Mickymows
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Den Verkäufer gibts bei ebay übrigens nicht mehr...

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Bidi
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 560x hilfreich)

Aha, interessant....stimmt

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Bidi
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 560x hilfreich)

Habe grade nochmal geschaut und jetzt gibt es den Anbieter wieder. Habe nochmal klar auf die möglichen Konsequenzen hingewiesen und erwarte jetzt von ihm/ihr eine Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Bidi
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 560x hilfreich)

Heute kam folgende Antwort:

<<<
Hallo XXX,

nette E-mail, aber diese ändert nichts an der Aussage das wir einen Vertrag
haben und ich die Schuhe nicht zurücknehmen werde.

1. In Ebay besteht nunmal die Möglichkeit von Fragen an den Verkäufer, wenn
diese nicht genutzt wurden um nähere Details der Ware zu bekommen, kann ich
auch nichts dafür. Mein Angebot besagte nicht das die Ware Neu bzw.
Neuwertig ist, daher habe ich ihnen auch keine falsche Beschreibung der
Schuhe geliefert. Und bei einem Preis unter der Hälfte des Neupreises ist ja
wohl auch klar das die Schuhe nicht als Neuware verkauft wurden.

2. Zum Urheberrecht der Bilder kann ich nur eins sagen, sie sind nicht der
Urheber und können mir daher gar nichts. Auf Grund dessen das ich in der
Artikelbeschreibung erwähnt habe das die Schuhe auf dem Foto nicht meine
sind, habe ich sie auch darauf hingewiesen und lasse mir deshalb nichts zu
Schulde kommen.

Wenn sie unbedingt einen Anwalt zu Rate ziehen wollen, wegen einem
Streitwert von 75€, kann ich sie nicht daran hindern. Der wird ihnen
bestimmt das Gleiche sagen wie ich.
>>>
Also wird meine Freundin nun wohl nur noch antworten, dass die Frist ovn 10 Werktagen steht und nach Ablauf der Anwalt beauftragt wird.
Sollte doch soweit korrekt sein, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
jpj61
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 48x hilfreich)

Diese Antwort ist wirklich empörend. Klarer Fall von Betrug. Unbedingt Anwalt einschalten. Schon der sinngemäße Satz "Wollen Sie das wirklich wegen 75 Euro". Vermutlich reitet die darauf,daß man sich für so einen Betrag die Mühe nicht macht, was viele vielleicht auch nicht tun würden. Aber gerade deswegen! Solchen Leuten muß man das Handwerk legen. Viel Glück! Sie sind im Recht. Ob Sie es auch bekommen, werden wir sehen.

-----------------
"Claudia H."

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
sturmfrisur
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 12x hilfreich)

Ich drücke auch beide Daumen für den weiteren Verlauf! Solchen Verkäufern muss das Handwerk gelegt werden!

Hoffentlich werden wir hier auch am laufenden gehalten, der Fall ist nämlich wirklich interessant!

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Bidi
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 560x hilfreich)

Also wir waren heute letzendlich beim Anwalt, da die Frist, die wir der Dame per Brief gesetzt hatten, ereignislos verstrichen ist. Der Anwalt hat sofort gemeint, dass er die Schuhe für Fälschungen hält. Jetzt werden wir das mal prüfen. Wenn ja, dann werden wir sie deswegen rannehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Bidi
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 560x hilfreich)

Also die Sache ist seit heute geklärt.
Es konte zweifelsfrei festgestellt werden, dass die Schuhe nicht original sind. Der Anwalt hat dies auch formuliert und danach war die Aufhebung des Kaufvertrags kein Problem. Wir haben in dieser Sache nun nicht weiter nachgesetzt und die Schuhe zurück gesandt. Allerdings ist es sehr schade, dass man erst mit dem Anwalt kommen musste, bevor etwas geschah.
Danke an alle, die mir/uns hier weiter geholfen haben.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Mellas
Status:
Praktikant
(603 Beiträge, 17x hilfreich)

Gratuliere ( besonders für den tollen Anwalt).
Dieser Vk ist ein Beispiel für professioneller Abzocker.Der/ die kennt sich sehr gut in den Gesetzbüchern aus.
Aber ihr Anwalt hat einen treffsicheren Punkt gefunden.
Top.

-----------------
"Gruss
Mellas Frust"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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