Hallo,
ich habe bei eBay einen Monitor ersteigert und per versand bekommen. Ich habe das Geld im Voraus bezahlt. Der Verkäufer hat nur positive Bewertungen. Als ich den Monitor auspackte nachdem der DHL-Boote weg war, bekam ich eine
unangenehme Überraschung. Der Bildschirm ist eingeschlagen, sehr wahrscheinlich beim Transport. Ich muss dazu sagen dass es sich um 33 Kilo 21"-Monitor handelt. Er war schlecht verpackt, hatte wenige Luftkissen(Luftkissen bei schwerer Ware?), hatte keine Warnaufkleber wie "Vorsicht Glas".
Ich hab mit den Verkäufer gesprochen und er meinte dass der
Versand bei der Post versichert ist. Also brachte ich den Monitor am
nächsten Tag zur Post und die schickten es zur Packungsuntersuchung und dann
wird er zum Absender zurück geschickt. Bei der Prüfstelle wird anscheinend überprüft ob der Verkäufer eine Geldentschädigung bekommt, wenn sich herausstellt dass die Post schuld hatte.
Der Verkäufer hat folgendes per E-Mail zu mir geschrieben.:
Sehr geehrter Herr Jordan,
es steht für Sie ein baugleiches Ersatzgerät zur Verfügung. Wir werden Ihnen das Ersatzgerät kostenlos zuschicken, sobald die
Schadensregulierung abgeschlossen ist.
Wie soll ich mich weiter verhalten? Hab ich was falsch gemacht? Ein
Bekannter von mir hat später gesehen dass der Monitor schlecht verpackt wurde. Was passiert wenn die Post-Versicherung nicht an den Verkäufer zahlt?
Ich bedanke mich schon mal auf paar Ratschläge von euch
Gruß Jordan
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"Ich bin traurig"
-- Editiert von taotao am 08.07.2004 18:36:56
Monitor kaput angekommen Versand
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



Sieht doch bisher ganz gut für Sie aus. Laut Verkäufer bekommen sie ja ein neues Gerät sobald er Bescheid von der Post bekommen hat. Wenn die Post-Versicherung aufgrund der schlechten Verpackung nicht zahlen will, haben sie trotzdem Anrecht auf einen Ersatz. Schließlich muss der Verkäufer für eine angemessene Verpackung sorgen.
Danke für die Antwort.
Ich hab noch eine Frage.
Bei den Verkäufer handelt es sich um ein eShop. In der Artikelbeschreibung steht dass der Versand im Wert von 500 Euro versichert ist.
Und genau das versteh ich nicht. Einige Verkäufer schreiben "Versand versichert" und andere "Versand nicht versichert" und die Post sagt alle Packte sind versichert.
Also meine Frage wiso schreiben die Verkäufer das, wenn die Post die Ware versichert?
Vielen Dank nochmal
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"Ich bin traurig"
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Eine Anmerkung dazu: Vermutlich ("eShop") hast Du das Gerät von einem gewerblichen Verkäufer erworben.
In diesem Falle ist der Verkäufer IMMER in der Haftung für Transportschäden oder -verluste, und zwar in voller Höhe (ggf. auch über 500 Euro). Wie der gewerbliche Verkäufer die Sache mit der Postversicherung regelt, ist allein eine Angelegenheit zwischen ihm und der Post.
Wenn einem gewerblichen Verkäufer ein Transportschaden nicht von der Post ersetzt wird (z.B. wegen unzureichender Verpackung), ist das ebenfalls allein sein Problem. Er darf deshalb eine Erstattung oder Ersatzlieferung gegenüber dem Käufer nicht davon abhängig machen, daß er selbst von der Post entschädigt wird oder eine Entschädigung/Ersatzlieferung aufschieben.
Danke.
Hallo ich bins wieder,
ich hab mit einen Bekannten gesprochen und er meinte bei Email-Antwort von den Verkäufer:
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Sehr geehrter Herr Jordan,
es steht für Sie ein baugleiches Ersatzgerät zur Verfügung. Wir werden Ihnen das Ersatzgerät kostenlos zuschicken, sobald die
Schadensregulierung abgeschlossen ist.
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Das ich erst dann ein baugleiches Ersatzgerät bekomme, wenn die Ihr Geld von der Versicherung bekommen haben. So hat er die Email interpretiert. Er meinte ich könnte lange auf eine Antwort warten, da die warscheinlich mit der Versicherung streiten werden.
Das 2. ist dass ich nicht weiss ob es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt. Die selbst nennen sich eShop aber das Geld fließt für einen guten Zweck. Die arbeiten irgendwie mit der Reha-Werkstadt .... e.V. und haben Ihren Sitz da. Auf der Rechnung steht auch Reha-Werkstadt, ist aber mit Rechnungs Nr ausgestattet, Pos, Menge usw.
Brauche wieder Hilfe, achso das ist die Artikelnummer bei eBay
5102929116
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"Ich bin traurig"
-- Editiert von taotao am 09.07.2004 16:00:34
hallo, also erstmal haben Sie alles richtig gemacht weil Sie den Schaden ordnungsgemäss und rechtzeitig beim Versender gemeldet haben.
Ansonsten kann es ja auch sein das der e-shop nur deshalb wartet bis er Ihnen das Ersatzgerät zusendet bis er einen schriftlichen Nachweis von der Post hat das Sie den Schaden auch gemeldet haben.
Da Sie innerhalb von 14 Tagen vom Kauf zurücktreten können, wäre das ja evtl. auch eine Möglichkeit für Sie.
Ansonsten ist der e-shop auf jeden fall eine Firma und Sie haben das Recht auf ein Ersatzgerät.
Danke erstmal,
warum ist der e-shop auf jeden fall eine Firma?
Gruß
Wenn sie eine Rechnung haben mit MwSt. dann kann es ja nicht privat sein
Hat der shop eine steuernummer auf seiner seite und der rechnung?
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"kampf den borg"
Jaaa, hab ich jetzt auch noch Garatie?
-- Editiert von taotao am 09.07.2004 21:20:38
Bitte lesen Sie die AGBs des Vrkäufers,da Garantie eine freiwillige leistung ist, kann das hier keiner wissen.
Ansonsten haben Sie bei gebrauchter Ware 1 Jahr Gewährleistung beim händler und 2 jahre gewährleistung bei einem neugerät.
heisst aber nur das der mon. zum zeitpunkt des kaufes keinen sachmangel haben darf der zu einem defekt innerhalb des jahres oder der 2 jahre führen darf.
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"kampf den borg"
Hallo,
ich habe nach der ersten Mail von den eShop.:
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es steht für Sie ein baugleiches Ersatzgerät zur Verfügung. Wir werden Ihnen das Ersatzgerät kostenlos zuschicken, sobald die Schadensregulierung abgeschlossen ist.
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diese zurück geschrieben.:
--
damit keine Missverstände entstehen muss ich noch mal auf Ihre Mail antworten. Ich habe ich Sie so verstanden dass ich einen Ersatz bekomme, nachdem Sie
einen schriftlichen Nachweis von der Post haben, dass ich den Schaden auch gemeldet habe. Ich möchte einen
Monitor-Ersatzgerät von der gleichen Serie „IBM P260“ in weiß (da es auch baugleiche Monitore von anderen Herstellern gibt), notfalls auch in schwarz (wobei der Schwarze nur Strahlungsarm nach TCO-95 ist). Ich bedanke mich für das freundliche entgegenkommen des eShop-Team und freue mich auf den neuen Monitor.
--
Wobei die dann diese zurück geschrieben haben.:
--
Sie erhalten ein baugleiches Ersatzgerät sobald der Schaden reguliert
ist. Bislang haben wir noch keine Nachricht von der Post. Wenn spätestens am Mittwoch keine Nachricht von der Post bei uns eintrifft, werde ich
diesbezüglich nachforschen.
--
Häh, was meinen die den jetzt mit
Schaden reguliert? Und wiso gehn die nicht auf meine Mail richtig ein und wollen mir ein baugleiches schicken?
Was soll ich machen?
-- Editiert von taotao am 12.07.2004 14:13:27
Weil "DIE" anscheinend nur EIN einziger sogenannter Wohnzimmer händler ist, der sich nicht mit seinen pflichten auskennt.
Suchen Sie doch mal den Pharagraphen raus und teilen Ihm mit das Sie ein Recht nach § .. haben,auf ein Ersatzgerät,völlig egal ob die Post Ihm den Schaden reguliert oder ob nicht.
Ansonsten würde ich,falls möglich, den Kauf widerrufen,denn hier scheinen Probleme doch vorprogrammiert.
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"kampf den borg"
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