Muss der Verkäufer Ware per Nachnahme zurücknehmen??

18. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Mickymows
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss der Verkäufer Ware per Nachnahme zurücknehmen??


Weiß jemand Bescheid?
Ich habe eine Maus bei ebay ersteigert, aber bei dem was angekommen ist stimmt weder die Beschreibung noch das Bild. Der Anbieter macht das gewerblich und schickt immer nur vorformulierte e-mails auf meine Anfragen zurück, als ich ihm das mitteilte, bekam ich eine ganze Woche lang keine e-mail Antwort.

In den vorformulierten e-mails steht daß ich die Ware zurücksenden soll und ich frage mich ob ich das per Nachnahme machen kann und der Verkäufer das so auch übernehmen muß, da ich bisher keine einzige richtige Antwort von ihm bekommen habe sondern inzwischen schon 3 mal die gleiche vorformulierte e-mail.
Ich möchte nicht auch noch auf Versandkosten sitzen und mich darüber ärgern müssen.

Bitte helft mir.

Problem bei eBay und Co?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Können ja, tun würd ichs ohne vorherrige Absprache aber nicht.
Wenn er die Annahme verweigert, bleiben sie auf viel höheren Kosten sitzen.

Gewerblich haben AGBs in denen auch die Rücklieferung beschrieben ist (sollte sie zumindest, ansonsten würd ich bei solchen 'gewerblichen' nichts kaufen).

Wenn er auf Mails nicht eindeutig reagiert.
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