Muss ich Ebay Gebühren zahlen

11. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Strandläufer
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 3x hilfreich)
Muss ich Ebay Gebühren zahlen

Hallo,
hatte bei diesem Verkäufer ein Teil bestellt,jedoch möchte ich dieses Teil nicht mehr haben.
Habe dem Verkäufer daraufhin mit einer E Mail erklärt,das ich vom 14 tägigen Rücktrittsrecht gebrauch mache.
So weit so gut.
Verkäufer bestätigte mir dieses,möchte jedoch seine EBay Gebühren von 1,20 Euro überwiesen haben.
Wie verhält es sich nun.
Erstens ist es meiner Meinung nach gewerblich,auch wenn dieser in seiner Beschreibung schreibt:
Dies ist eine Privatauktion und hat keinerlei Garantie!
Mir kommts ja nicht auf die 1,20 Euro an,nur weiss ich nicht genau,wie es sich rechtlich verhält.
Danke
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3851969669&ssPageName=MERC_VI_RSCC_Pr4_PcY_BID_Stores

-- Editiert von Strandläufer am 11.11.2004 13:12:56

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Wer von seinem gestzlichen Recht auf Widerruf gebrauch macht , muß in keinem Fall irgend etwas bezahlen .

Weder eBay-Gebühren , Versand in welche Richtung auch immer noch irgend welche anderen "Auslagenpauschalen" die sich da so mancher eBay-Verkäufer ausdenkt .

"Dies ist eine Privatauktion und hat keinerlei Garantie!"

Klingt ja irgendwie drollig , wenn es nicht so traurig wäre ... ;) .

Was ich mich dabei immer Frage , ob die Verwender solcher Formulierungen eigendlich selber daran glauben , bzw. ob Ignoranz im Angesicht von Presseartikeln , Ankündigung in MeineBay über BGH - Urteil , Diskussionen in allen eBay-Foren einschließlich Powerseller-Forum , ausführlichen Hinweisen in eBay-AGB und Hilfeseiten eigendlich so Ausgeprägt sein kann , daß man sehenden Auges der Abmahnung entgegenläuft nur um dann hier oder an anderer Stelle heulend und wundenleckend aufzuschalgen .

*Kopfschüttel*

Gleichzeitig findet sich hier der Grund ,warum die entsprechenden Pflichtangaben nicht auf die Michseite gehören :

"The page cannot be found
The page you are looking for might have been removed, had its name changed, or is temporarily unavailable."

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#2
 Von 
Stefan72
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo Strandläufer,

674 Artikel, wer hier von Privat spricht hat den Knall noch nicht gehört. Natürlich muß dies gewerblich sein. Meine bitte an Sie:

Im Interesse aller ehrlichen Anbieter und Verkäufer bei Ebay zeigen Sie diesen Menschen bei der Wettbewerbszentrale und dem Finanzamt an.

Zitat aus einem Angebot:

Wir haben die Auktionen keine Profis machen lassen um einfach für Sie billiger anbieten zu können

es handelt sich um eine Privatauktion


alleine hierfür müßte man diesen Anbieter verhaften.

Ich weiß es nicht genau wie es sich mit den Verkaufsprovisionen verhält. Wir selbst sind auch gewerblich Anbieter und haben bisher diese immer selbst getragen.

Ich an Ihrer Stelle würde keinen Cent davon bezahlen und den Verkäufer einmal auf sein doch sehr unverschämtes Verhalten hinweisen.

schöne Grüße

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

@psst

ACK. Wenn die dann per Abmahnung eins übergebraten bekommen ist das Geschrei groß wegen der bösen, neidischen "Abzocker".

Bear

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#4
 Von 
Strandläufer
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Antworten.
Ich denke ich werde gar nicht auf diese Mail antworten.
Sollte der VK mich nochmals kontaktieren bzg.der Bezahlung,werde ich Ihm eine entsprechend formulierte E-Mail senden,die er dann wohl auch verstehen wird.

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