Muss ich nachbessern lassen?

17. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
gordon
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)
Muss ich nachbessern lassen?

hallo, ichhabe 3 laptops von einem händler bei ebay ersteigert. leider sind 2 der laptops in einem sehr schlechen zustand. ich nehme an, dass ich nach §§ 312d I, 355 BGB das recht habe, 2 laptops zurückzusenden, richtig?
meine 2. frage ist, ob ich das per nachnahme machen darf, da ich sie auch per nachnahme erhalten habe.
und die 3. frage wäre, ob ich nachbessern lassen bzw. ersatz nehmen muss.

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gordon
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo, ist niemand da der mir helfen kann? Ich würde das Paket gerne heute noch abschicken, auch wenn der Händler bis jetzt noch nicht auf meinen Widerruf reagiert hat.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Gehen Sie nach den Anweisungen beim eBay-Käuferschutz vor :

Fristsetzung von sieben Werktagen zur Reaktion zwecks Nachbesserung.

Rücktritt vom Vertrag


Rückforderung des geleisteten Kaufpreises + Versandkosten + Versandkosten für die Rücksendung mit einer Frist von sieben Werktagen.

Antrag bei eBay auf Leistung d. den Käuferschutz.

Sollte er immer noch nicht reagiert haben , was ich leider annehme ,sparen Sie sich den Versuch mit der Nachnahme , gehen Sie gleich zum Anwalt, leider kein anderer Weg.

Wenn Sie die Notebooks ohne Leistung des Verkäufers zurücksenden ,geben Sie Ihr einziges Pfaand aus der Hand und Nachnahmesendungen werden von solchen Verkäufern sowieso nicht angenommen , Sie würden also auch noch auf den Kosten hängen bleiben ,wenn die Post das Paket an Sie zurücksendet.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gordon
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

hallo, und vielen dank für ihre antwort.
über diesen käuferschutz muss ich mich mal informieren.
nachbessern bzw ersatz möchte ich eigentlich gar nicht mehr, da ich nicht glaube dass die anderen geräte ok sind.
was halten sie davon, wenn ich die geräte per nachnahme zurücksende, und falls es nicht angenommen wird, zum anwalt gehe?
Gibt es hier eigentlich einen Anwalt, der gegen nicht zu hohe gebühren, telefonisch beraten tut bzw. schriftwechsel aufsetzt?

0x Hilfreiche Antwort

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