Muss man eine 3 Jahre alte Reparatur von einer Uhr belegen können?

7. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12308.07.2017 09:46:48
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss man eine 3 Jahre alte Reparatur von einer Uhr belegen können?

Eine Uhr wurde in einer Online Auktion verkauft, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
Im Text wurde erwähnt, daß die Uhr 2014 überholt wurde.
Offenbar um den Preis zu drücken will der Käufer nun den Verkäufer verklagen, da er die Überholung nicht durch eine Rechnung belegen kann.
Der Verkäufer hat die Uhr im Urlaub in einer Grosstadt überholen lassen, und erinnert sich nicht an den Namen des Uhrmachers.

Muss er einen Nachweiss bringen?

Zum Vergleich: In Deutlschland werden jeden Tag hundert tausende Ölwechsel an Autos privat gemacht. Wenn in einer Verkaufsanzeige eine solchen Autos "Ölwechsel vor 5000 Kilometer gemacht" steht, könnte ja auch hinterher jeder Käufer klagen, daß es keinen Nachweis über den Ölwechsel gibt.

-- Editier von Bobbb am 07.07.2017 13:28

-- Editier von Bobbb am 07.07.2017 13:36

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Bobbb):
Wenn in einer Verkaufsanzeige eine solchen Autos "Ölwechsel vor 5000 Kilometer gemacht" steht, könnte ja auch hinterher jeder Käufer klagen, daß es keinen Nachweis über den Ölwechsel gibt.

Kann er ja auch. Sogar mit Erfolgsausichten


Wenn man eine wertsteigernde Anpreisung beim Verkauf macht, dann ist das bei Vertragsschluss eine vereinbarte Beschaffenheit. Dafürhaftet man dann auch.
Wenn man die Behauptung nicht beweisen kann, hat man ein Problem wenn der Käufer das nicht akzeptiert.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Bobbb):
Muss er einen Nachweiss bringen?
Er sollte seine Behauptung beweisen können, ja. Wie er den Beweis erbringt ist allerdings sein Problem. Er kann das mit einer Rechnung oder z.B. mit einer unabhängigen Aussage einer Person machen, die diese Überholung bezeugen kann.

Signatur:

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#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Meiner Ansicht nach müsste der Käufer den Nachweis erbringen, dass die Uhr mangelhaft ist

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Meiner Ansicht nach müsste der Käufer den Nachweis erbringen, dass die Uhr mangelhaft ist


Es geht doch nicht darum, dass die Uhr mangelhaft sei.

Es geht, wie Harry oben schon richtig erklärte darum, eine zugesicherte Eigenschaft die man am Objekt selbst nicht erkennen kann, zu belegen.

Berry

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#5
 Von 
guest-12308.07.2017 09:46:48
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Meiner Ansicht nach müsste der Käufer den Nachweis erbringen, dass die Uhr mangelhaft ist


Ich wollte die Frage nicht zu kompliziert gestalten,,und habe ein Detail deswegen weggelassen. Die Uhr funktioniert nach dem Transport nicht mehr korrekt. Da dem Versender bekann ist, daß ein unsanfter Transport zu solch Defekten führen kann, wurde unmittelbar vor dem Versenden der Uhr ein Video gedreht, daß die korrekte Funktion zeigt. In dem Video wird auch der Name des Käufers genannt, damit man nicht behaupten kann, das Video ist alt.

Also, der Käufer versucht nun irgendwie massiv den Preis zu drücken.

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#6
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Es geht doch nicht darum, dass die Uhr mangelhaft sei.

Es geht, wie Harry oben schon richtig erklärte darum, eine zugesicherte Eigenschaft die man am Objekt selbst nicht erkennen kann, zu belegen.

Berry


Das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft ist ja per Definition ein Mangel. Ich wüsste jetzt nicht, woraus sich ergeben sollte, dass hier eine Beweislastumkehr zum Tragen kommt. Das heißt natürlich nicht, dass es für den Verkäufer trotzdem schlecht aussehen kann, wenn der Käufer z.B. per Gutachter nachweist dass eine solche Überholung nie stattgefunden hat.

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#7
 Von 
guest-12308.07.2017 09:46:48
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich habe mir gerade nochmal viele Gebrauchtwagenangebote angesehen.
Jedes Gebrauchtwagenangebot daß Neuteile erwähnt, für das aber keine offizielle Rechhung als Beweis später vorgelegt werden kann, wäre somit anfechtbar.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Bobbb):
Jedes Gebrauchtwagenangebot daß Neuteile erwähnt, für das aber keine offizielle Rechhung als Beweis später vorgelegt werden kann, wäre somit anfechtbar.

Nö.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Vorab: ich bin anderer Meinung als TomR.

Zitat (von guest-12308.07.2017 09:46:48):
Also ich habe mir gerade nochmal viele Gebrauchtwagenangebote angesehen.
Jedes Gebrauchtwagenangebot daß Neuteile erwähnt, für das aber keine offizielle Rechhung als Beweis später vorgelegt werden kann, wäre somit anfechtbar.


Nicht unbedingt, denn die Neuteile sind körperlich, sodass der zweifelnde Käufer in der Regel selbst prüfen kann.
Wenn ich in der Verkaufsanzeigeschreibe "Bremsbelege vor 3000 KM gewechselt", reicht im Normalfall ein Blick
um sich davon zu überzeugen.
Anders z.B "Scheckheftgepflegt". Liegt dann das Serviceheft nicht bei und kann der regelmäßige Service auch nicht auf andere Art und Weise belegt werden, reicht ein Bestreiten der vorher zugesicherten Eigenschaft.

Zitat (von guest-12308.07.2017 09:46:48):
Also, der Käufer versucht nun irgendwie massiv den Preis zu drücken.


Darauf würde ich mich dann nicht einlassen, allenfalls den Preis um die Kosten einer Wartung mittler Art und Güte akzeptieren. Dürften so ab 200 € aufwärts sein, je nach Stadt.

Versuchsvorschlag: Da es nicht mehr sehr viele Uhrmacher gibt, die neben der Reinigung auch noch die Wartung durchführen, sollte nach drei Jahren der Uhrmacher ausfindig zu machen sein. Irgend einen Uhrmacher in der Stadt fragen wer dort noch sowas macht, dann das Ladengeschäft in google anschauen.
Wir haben z.B. in einer Großstadt n.m.K. nur noch zwei Uhrmacher, die hochwertige Uhren warten.

Gruß

Berry

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#12
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Ich sehe keinen Grund, warum der VK die Reparatur vor 3 Jahren nachweisen muss.
Wenn dies dem Käufer wichtig gewesen wäre, dann hätte er vor dem Kauf nach einem Beleg für die Reparatur fragen können.

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