Eine Uhr wurde in einer Online Auktion verkauft, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
Im Text wurde erwähnt, daß die Uhr 2014 überholt wurde.
Offenbar um den Preis zu drücken will der Käufer nun den Verkäufer verklagen, da er die Überholung nicht durch eine Rechnung belegen kann.
Der Verkäufer hat die Uhr im Urlaub in einer Grosstadt überholen lassen, und erinnert sich nicht an den Namen des Uhrmachers.
Muss er einen Nachweiss bringen?
Zum Vergleich: In Deutlschland werden jeden Tag hundert tausende Ölwechsel an Autos privat gemacht. Wenn in einer Verkaufsanzeige eine solchen Autos "Ölwechsel vor 5000 Kilometer gemacht" steht, könnte ja auch hinterher jeder Käufer klagen, daß es keinen Nachweis über den Ölwechsel gibt.
-- Editier von Bobbb am 07.07.2017 13:28
-- Editier von Bobbb am 07.07.2017 13:36
Muss man eine 3 Jahre alte Reparatur von einer Uhr belegen können?
7. Juli 2017
Thema abonnieren
Frage vom 7. Juli 2017 | 13:27
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss man eine 3 Jahre alte Reparatur von einer Uhr belegen können?
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 7. Juli 2017 | 14:34
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41018x hilfreich)
ZitatWenn in einer Verkaufsanzeige eine solchen Autos "Ölwechsel vor 5000 Kilometer gemacht" steht, könnte ja auch hinterher jeder Käufer klagen, daß es keinen Nachweis über den Ölwechsel gibt. :
Kann er ja auch. Sogar mit Erfolgsausichten
Wenn man eine wertsteigernde Anpreisung beim Verkauf macht, dann ist das bei Vertragsschluss eine vereinbarte Beschaffenheit. Dafürhaftet man dann auch.
Wenn man die Behauptung nicht beweisen kann, hat man ein Problem wenn der Käufer das nicht akzeptiert.
#2
Antwort vom 7. Juli 2017 | 14:41
Von
Status: Weiser (17830 Beiträge, 6022x hilfreich)
Er sollte seine Behauptung beweisen können, ja. Wie er den Beweis erbringt ist allerdings sein Problem. Er kann das mit einer Rechnung oder z.B. mit einer unabhängigen Aussage einer Person machen, die diese Überholung bezeugen kann.ZitatMuss er einen Nachweiss bringen? :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 7. Juli 2017 | 14:52
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 757x hilfreich)
Meiner Ansicht nach müsste der Käufer den Nachweis erbringen, dass die Uhr mangelhaft ist
#4
Antwort vom 7. Juli 2017 | 15:15
Von
Status: Unparteiischer (9324 Beiträge, 3013x hilfreich)
ZitatMeiner Ansicht nach müsste der Käufer den Nachweis erbringen, dass die Uhr mangelhaft ist :
Es geht doch nicht darum, dass die Uhr mangelhaft sei.
Es geht, wie Harry oben schon richtig erklärte darum, eine zugesicherte Eigenschaft die man am Objekt selbst nicht erkennen kann, zu belegen.
Berry
#5
Antwort vom 7. Juli 2017 | 15:20
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatMeiner Ansicht nach müsste der Käufer den Nachweis erbringen, dass die Uhr mangelhaft ist :
Ich wollte die Frage nicht zu kompliziert gestalten,,und habe ein Detail deswegen weggelassen. Die Uhr funktioniert nach dem Transport nicht mehr korrekt. Da dem Versender bekann ist, daß ein unsanfter Transport zu solch Defekten führen kann, wurde unmittelbar vor dem Versenden der Uhr ein Video gedreht, daß die korrekte Funktion zeigt. In dem Video wird auch der Name des Käufers genannt, damit man nicht behaupten kann, das Video ist alt.
Also, der Käufer versucht nun irgendwie massiv den Preis zu drücken.
#6
Antwort vom 7. Juli 2017 | 15:23
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 757x hilfreich)
ZitatEs geht doch nicht darum, dass die Uhr mangelhaft sei. :
Es geht, wie Harry oben schon richtig erklärte darum, eine zugesicherte Eigenschaft die man am Objekt selbst nicht erkennen kann, zu belegen.
Berry
Das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft ist ja per Definition ein Mangel. Ich wüsste jetzt nicht, woraus sich ergeben sollte, dass hier eine Beweislastumkehr zum Tragen kommt. Das heißt natürlich nicht, dass es für den Verkäufer trotzdem schlecht aussehen kann, wenn der Käufer z.B. per Gutachter nachweist dass eine solche Überholung nie stattgefunden hat.
#7
Antwort vom 7. Juli 2017 | 22:33
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Also ich habe mir gerade nochmal viele Gebrauchtwagenangebote angesehen.
Jedes Gebrauchtwagenangebot daß Neuteile erwähnt, für das aber keine offizielle Rechhung als Beweis später vorgelegt werden kann, wäre somit anfechtbar.
#8
Antwort vom 7. Juli 2017 | 23:15
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41018x hilfreich)
ZitatJedes Gebrauchtwagenangebot daß Neuteile erwähnt, für das aber keine offizielle Rechhung als Beweis später vorgelegt werden kann, wäre somit anfechtbar. :
Nö.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#11
Antwort vom 8. Juli 2017 | 13:07
Von
Status: Unparteiischer (9324 Beiträge, 3013x hilfreich)
Vorab: ich bin anderer Meinung als TomR.
ZitatAlso ich habe mir gerade nochmal viele Gebrauchtwagenangebote angesehen. :
Jedes Gebrauchtwagenangebot daß Neuteile erwähnt, für das aber keine offizielle Rechhung als Beweis später vorgelegt werden kann, wäre somit anfechtbar.
Nicht unbedingt, denn die Neuteile sind körperlich, sodass der zweifelnde Käufer in der Regel selbst prüfen kann.
Wenn ich in der Verkaufsanzeigeschreibe "Bremsbelege vor 3000 KM gewechselt", reicht im Normalfall ein Blick
um sich davon zu überzeugen.
Anders z.B "Scheckheftgepflegt". Liegt dann das Serviceheft nicht bei und kann der regelmäßige Service auch nicht auf andere Art und Weise belegt werden, reicht ein Bestreiten der vorher zugesicherten Eigenschaft.
ZitatAlso, der Käufer versucht nun irgendwie massiv den Preis zu drücken. :
Darauf würde ich mich dann nicht einlassen, allenfalls den Preis um die Kosten einer Wartung mittler Art und Güte akzeptieren. Dürften so ab 200 € aufwärts sein, je nach Stadt.
Versuchsvorschlag: Da es nicht mehr sehr viele Uhrmacher gibt, die neben der Reinigung auch noch die Wartung durchführen, sollte nach drei Jahren der Uhrmacher ausfindig zu machen sein. Irgend einen Uhrmacher in der Stadt fragen wer dort noch sowas macht, dann das Ladengeschäft in google anschauen.
Wir haben z.B. in einer Großstadt n.m.K. nur noch zwei Uhrmacher, die hochwertige Uhren warten.
Gruß
Berry
#12
Antwort vom 8. Juli 2017 | 13:24
Von
Status: Lehrling (1176 Beiträge, 749x hilfreich)
Ich sehe keinen Grund, warum der VK die Reparatur vor 3 Jahren nachweisen muss.
Wenn dies dem Käufer wichtig gewesen wäre, dann hätte er vor dem Kauf nach einem Beleg für die Reparatur fragen können.
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