Nach E-Bay Auktion: Vollstreckung ohne Erfolg

22. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
NicoMuc
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach E-Bay Auktion: Vollstreckung ohne Erfolg

Hallo,

nachdem ich zu meinen E-Bay Anfangszeiten noch den klassischen Fehler "Versand VOR Erhalt der Zahlung" begangen habe, durfte ich mittlerweile Erfahrung mit der Vollstreckung ausstehender Zahlungen machen: Einer meiner ersten Kunden blieb mir den Kaufbetrag schuldig, obwohl er die Ware erhalten hat. Ich habe dann die Zwangsvollstreckung eingeleitet, der Gerichtsvollzieher hat allerdings festgestellt, dass der Schuldner bereits VOR dem Kauf über E-Bay den Offenbarungseid geleistet hat. Zwei Fragen nun:

1) Gibt es noch irgendeine Möglichkeit, an mein Geld zu kommen? Ich habe die Hoffnung eigentlich schon aufgegeben, wobei der Hauptteil momentan aus Mahn-/Gerichtskosten besteht.

2) Kann ich Strafanzeige wg. Betrug stellen? Wenn ja, wie und wo? Prinzipiell sollte das möglich sein, da der Käufer ja erst bestellt hat, als er seinen Offenbarungseid schon hatte. Insofern ist davon auszugehen, dass er bei der Bestellung erst gar nicht vorhatte, zu zahlen.

Freue mich sehr über Infos!

Viele Grüße,
NicoMuc

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

zu 1) 30 Jahre können lang sein - angesichts der ZAhlungsmoral ist allerdings davon auszugehen , daß es sojemand nie wieder auf die Beine kommt und zeitlebens sich im Bereich der Sozialhilfe aufhält und somit unter jeder Pfändungsgrenze . Jeder weitere Versuch würde aller vorraussicht nur weitere Kosten verursachen ohne Erfolgsaussichten...

zu 2) sicher - sollten Sie auch tun m. E. . Ihnen ist damit vielleicht nicht geholfen aber es wird u.U. verhindert ,daß weitere Personen geschädigt werden ,weil diese Leute glauben sich aufgrund ihres finanziellen Status alles erlauben zu können . Der Verdacht ist begründet - ein kurzes Schreiben mit dem Sachverhalt an Ihre lokale Staataanwaltschaft - diese leitet dann den Vorgang an die zuständigen Stellen weiter .

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 150x hilfreich)

@ psst

Ich bin in der gleichen Situation wie NicoMuc, allerdings geht es bei mir um eine etwas höhere Summe ( Autoverkauf). Vor Gericht habe ich bereits gewonnen und einen Titel, aber genau wie oben hat mein Käufer vor dem damaligen Kauf einen Offenbarungseid geleistet. Wenn ich ihn jetzt wegen Betrug (?) anzeige, welche Strafe ist zu erwarten?

Gruß doko

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