Nachbarschaft Streit

10. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
Magenta12
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbarschaft Streit

Ich brauche wirklich Hilfe dabei weil es so nicht mehr weitergeht.

Soll ich meine Nachbarin Anzeigen? Ich hab eine Nachbarin die jeder in der Straße wo ich lebe beleidigt. Schreit jedes Mal vom Balkon herunter, zu den Nachbarn und auch zu mir. Und wird beleidigend. Zum Nachbarsjunge das er ein Fettsack sei. Jedes Mal wenn ein Ausländer vorbei läuft wird er als dere. Kanak. Bezeichnet. Hausfrauen mit Kinder werden von hier als faue Sau… beleidigt. Das geht schon seit Jahren ich hab genug davon . Vor drei Wochen habe ich auch mitbekommen wie sie zu einer alten Frau sagt sie sei eine alte Kratzbür… über mich sagte sie am selben Tag ich sei eine faule Sa…
Wenn jemand in den Hof fährt starrt sie vom Balkon oder vom Fenster herunter. Und gafft die Leute an.
Sie beschwert sich das wir laut sind obwohl das überhaupt nicht stimmt. Sie macht dafür jeden Tag im Sommer Party auf dem Balkon bis 3.00 Uhr Nachts. Redet dort laut und hört Musik.

Wie sieht es rechtlich aus wenn ich die Anzeige wegen Beleidigung?

-- Editiert von Moderator topic am 11. März 2025 18:29

-- Thema wurde verschoben am 11. März 2025 18:29

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128312 Beiträge, 40966x hilfreich)

Zitat (von Magenta12):
Wie sieht es rechtlich aus wenn ich die Anzeige wegen Beleidigung?

Dann hat das mit Internetauktionen so viel zu tun wie Bismarck mit Preiselbeeren - nämlich nichts. Das ist strafrechtlich relevant.



Zitat (von Magenta12):
Ich hab eine Nachbarin die jeder in der Straße wo ich lebe beleidigt

Und warum beleidigt die jeder aus der Straße? Als Antwort auf ihre Äußerungen? Oder beleidigen die Leute sie zuerst und dann antwortet sie entsprechend mit Beleidigungen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Despi
Status:
Student
(2170 Beiträge, 484x hilfreich)

Eine Anzeige wegen Beleidigung wird nur verfolgt, wenn der Betroffene selbst anzeigt.
Da Sie ja auch betroffen waren, wäre eine Anzeige ggf. sinnvoll.
Je mehr Sie vorweisen können, desto besser.
Konkretes Datum statt „neulich", am besten Zeugen benennen, wenn es welche gibt usw.
Noch besser wäre, wenn gleiche mehrere betroffene Anzeige erstatten würden.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#3
 Von 
Magenta12
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und warum beleidigt die jeder aus der Straße? Als Antwort auf ihre Äußerungen? Oder beleidigen die Leute sie zuerst und dann antwortet sie entsprechend mit Beleidigungen?


Sie macht das ohne Grund und ohne das irgendetwas vorgefallen ist. Einfach so.

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18000 Beiträge, 9794x hilfreich)

Es drängt sich auf, das die Nachbarin psychisch krank ist.

Gegen psychisch Kranke hilft auch keine Anzeige. Davon werden die auch nicht gesund.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36608 Beiträge, 6174x hilfreich)

Zitat (von Magenta12):
Sie macht das ohne Grund und ohne das irgendetwas vorgefallen ist. Einfach so.
Dann bringt die Anzeige wegen Beleidigung --rechtlich-- nichts, was die Frau *zur Ruhe* bringt.
Aber es gibt bürokratischen Aufwand und letztlich wahrscheinlich eine Einstellung des Verfahrens.
Warum? Weil die Frau ihre Meinung äußern darf und/oder weil sie wegen einer evtl. psych. Erkrankung nicht schuldfähig ist und/oder einen Betreuer hat, der sich --rechtlich-- für die Frau einsetzen würde?

Zitat (von Magenta12):
Sie macht dafür jeden Tag im Sommer Party auf dem Balkon bis 3.00 Uhr Nachts.
Seit Jahren? Jeden Tag im Sommer? ---> Was hast du oder andere gestörte Nachbarn denn --dagegen-- unternommen?
Das wären ja vielleicht Störung des Hausfriedens und/oder unzulässige Lärmbelästigung, gegen die zB. auch der Vermieter was unternehmen könnte.
Hat sich denn seit Jahren niemand in der Nachbarschaft beim Vermieter beschwert, zB. um evtl. nur zu erfahren, ob sie psychisch erkrankt ist und evtl. einen Betreuer hat? Auch du nicht?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Despi
Status:
Student
(2170 Beiträge, 484x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Weil die Frau ihre Meinung äußern darf

Das Vorgetragene fällt selbstverständlich nicht unter die freie Meinungsäußerung.

Zitat (von Anami):
Dann bringt die Anzeige wegen Beleidigung --rechtlich-- nichts, was die Frau *zur Ruhe* bringt.
Weil Sie die Beleidigungen einfach so äußert, kann eine Anzeige sie nicht zur Ruhe bringen?

Wohl eher dürfte das hier greifen:
Zitat (von drkabo):
Gegen psychisch Kranke hilft auch keine Anzeige. Davon werden die auch nicht gesund.

Gesund werden die dadurch nicht, richtig.

Das heißt ja aber nicht, dass sich eine Anzeige nicht lohnen würde.
Denn psychisch krank bedeutet nicht automatisch, dass man auch straffrei bleibt.

Diese Einschätzung kann man getrost den Behörden überlassen.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#7
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 38x hilfreich)

Da wäre der erste Schritt auch mal ein Brief an den Vermieter, dass er diese unhaltbaren Zustände abstellen soll, speziell wenn sie bis Nachts 3.00 Party macht.

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