Nachnahme Annahme verweigerung

10. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Mausi78
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachnahme Annahme verweigerung

Habe bei Hood einen Laptop für 125 Euro sofort gekauft. Der Verkäufer hat Ihn per Nachname Versendet und 12 Euro angegeben. Das wären dann 137 Euro laut meiner Rechnung. Gestern kam das Paket und der Postbote wollte aber 143 Euro wo ich die Annahme verweigerte. Nun droht er mir damit. Was nun ich kann doch die Nachnahme verweigern oder?

Seine Reaktion:

hallo
Gerät ist so eben mit der Post wieder zurück gekommen mit den Vermerk Annahme Verweigert,hatte mir es Denken können aber gut werde am Montag meinen Rechtsanwalt die Angelegenheit übergeben und eine Strafanzeige wegen Versuchten Betrug erstatten,ich kann Ihnen jetzt schon sagen das wird Teuer und erst mal den Ärger aber gut mache Lernen eben nie aus,hood werde ich auch Informieren das Sie wohl ein Betrüger sind
M.f.g Ingo Techen


WAS SOLL ICH NUN TUN?


Seine AGB:

5. Kulanzrücknahme / Annahmeverweigerung
5.1 Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist oder bei Käufern, die nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, ist eine Warenrücknahme nicht möglich.

5.2 Nimmt ein Käufer, der nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, daß ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist glindower-computer.de berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an glindower-computer.de für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 15,- Euro zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen.



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63 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
pedestrian
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 34x hilfreich)

WAS SOLL ICH NUN TUN?

Das hängt davon ab, ob Du als Unternehmerin selbständig tätig bist, und diesen Laptop in Deiner Eigenschaft als Unternehmerin, d.h. für Deine berufliche Tätigkeit, gekauft hast.

Wenn das nicht der Fall ist, brauchst Du überhaupt nichts zu tun. Ich an Deiner Stelle würde noch Strafanzeige wegen Beleidigung stellen, aber das muß jeder selbst wissen, erforderlich ist das nicht :)

P.S.: Wie hier üblich, ist das nur meine subjektive Einschätzung, und keine rechtliche Beratung :augenroll:

-- Editiert von pedestrian am 10.11.2007 14:50:30

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#2
 Von 
Mausi78
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Er bombadiert mich mit weiteren Mails. Er stellt mich als Lügnerin dar, weil auf dem Paket deutlich steht das esauch nur 137 Euro gewesen werden. Er will das ich das Gerät jetzt annehme oder er zum Anwalt geht. Er behart auf seine NN gebühren und das ist für Ihn Betrug. Es war wirklich das die Post 143 Euro wollte, sonst hätt ich das Gerät ja angenommen. Ich wollte es für Private Zwecke. :dau:

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#3
 Von 
pedestrian
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 34x hilfreich)

Ich wollte es für Private Zwecke.

Nun, unter dieser Bedingung kann der Dir meiner Ansicht nach gar nichts, Du hast nach § 312d BGB ein 14-tägiges Widerrufsrecht , das frühestens mit dem Erhalt der Ware beginnt und deshalb auf gar keinen Fall abgelaufen sein kann, egal wann der Kauf stattgefunden hat.

Es kann nicht schaden, diesen Widerruf nochmals explizit zu erklären.

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#4
 Von 
Belisha
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das die Post 5 Euro mehr verlangt, ist richtig!
Bei Nachnahmesendungen wird diese Gebühr von der Post erhoben und der Verkäufer hat damit nichts zu tun.
Muß das auch bei jeder Nachnahmebestellung mit einkalkulieren.


Grüße:
Belisha

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#5
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Lol, die Moral bei den Leuten im Internet ist echt das Letzte.

Du solltest ihn wegen den 5 Euro anzeigen (Betrug), die er ergaunern wollte.

Wenn ich etwas nicht annehmen, ist das sicherlich kein Betrug.

Falls du einen Käuferaccount hast, würde ich ihm ne gute rote Bewertung verpassen. xD


*Das die Post 5 Euro mehr verlangt, ist richtig!*

Eben nicht. Die Versandkosten sind vom Verkäufer vollständig anzugeben. Und die Post verlangt außerdem 2 Euro Nachnahmeentgelt und keine 5 Euro. Also wollte der Verkäufer sich um 3 Euro 'bereichern'.



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#6
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

@Powerseller:
Würdest du 3 Euro für nix gern hergeben? Der Verkäufer benimmt sich noch schlimmer als mein Praktikant. loool

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#8
 Von 
Frank L
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 35x hilfreich)

@keinname123

Ich denke es geht nicht darum die 3 € zu verschenken. Nur muss man eine Sendung wegen 3,- € wirklich zurückgehen und damit 12,- € sinnlose Kosten verursachen???
Zur Not kann man auch sagen man hat kein Geld da, und da lässt der Postbote einen Zettel da und man kann es auf der Post abholen. Da hat man erst mal genug Zeit das Problem mit dem VK zu klären.


Aber wenn der VK schreibt: "mit den Vermerk Annahme Verweigert,hatte mir es Denken können" gab es vielleicht noch mehr Dinge die hier nicht erwähnt wurden....

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#9
 Von 
Mausi78
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich habe gestern bei der Post nachgefragt und die sagten mir das ich im recht wäre und er mir gar nix könne, da er gar keine kosten hätte, als nur 2 Euro nachnahme. Also jetzt kann er mir gar nix. Und ob er klagen geht... naja muss er wissen. Es geht mir nicht um 3 Euro mehr, und ich glaub net das ich mit ihm danach hätte reden können, bestes Beispiel ist ja jetzt sein Verhalten. :augenroll:

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#10
 Von 
Frank L
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 35x hilfreich)

****
da er gar keine kosten hätte
****
Was ist denn das für ein Unsinn was die dir erzählt hat? irgend jemand muss ja schließlich das Porto + NN Gebühr bezahlen, und da du es nicht gemacht hast und die Post es wohl nicht umsonst befördert bleibt nur noch einer übrig.....


*****
bestes Beispiel ist ja jetzt sein Verhalten.
*****
Naja, was erwartest du wenn eine Nachnahme nicht angenommen wird und man auf den Kosten sitzenbleibt??????

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#11
 Von 
cps
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 22x hilfreich)

quote:
Eben nicht. Die Versandkosten sind vom Verkäufer vollständig anzugeben. Und die Post verlangt außerdem 2 Euro Nachnahmeentgelt und keine 5 Euro. Also wollte der Verkäufer sich um 3 Euro 'bereichern'.

Wie wollen Sie solchen Kunden erklären, dass sie 14 Euro bezahlen müssen, aber auf der Rechnung nur 12 Euro Versandkosten erscheinen?

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#12
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

@cps

auf der Rechnung steht der richtige Betrag, z.B. 12,00.

Auf dem Zahlschein, der auf das Paket geklebt wird steht dann 10,00, weil die Post 2,00 dazurechnet.

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#14
 Von 
Frank L
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 35x hilfreich)

@susiratlos

Auf der Rechnung müssen z.B. nicht 12 sondern nur 10,- € stehen. Die 2 Euro kassiert die Post, und das Geld bekommt man auch nicht, sondern nur die 10,- € bekommt man.....
Sonst würde man dem Kunden bei jeder Nachnahme 2,- € schenken.

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#15
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

nana, natürlich muss die Rechnung richtig ausgestellt sein. Der Käufer zahlt keine 10Öre sondern 12.
Die 2 Euro erscheinen auch in der Buchhaltung( zumindest bei mir)

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#16
 Von 
guest123-1293
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#18
 Von 
guest123-1293
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#19
 Von 
Frank L
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 35x hilfreich)

@ susiratlos

"Der Käufer zahlt keine 10Öre sondern 12."
Das ist schon richtig, nur wenn man genau ist bezahlt er 10,- an dich und 2,-€ an DHL. Wenn ich mir die NN Rechnungen anschaue welch wir bekommen ist es dort auch zum Großteil so dass immer 2,- weniger draufstehen als wie wir bezahlen, schließlich bezahlen wir die 2,- an DHL und eben nicht an den Händler...

Wenn der Händler nun 12,- auf die Rechnung schreibt, er bekommt von DHL aber nun mal nur 10,- überwiesen - was passiert mit der Differenz????

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#20
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

Das sind Kosten des Händlers an DHL, keine Kosten des Käufers.
Wenn ich als Geschäftsmann was per Nachnahme bestelle, erwarte ich eine ordnungsgemässe Rechnung über den vollen gezahlten Betrag, da ich dies ja wieder absetze.

Wenn ich per Nachnahme verschicke erhält der Käufer eine Rechnung über den vollen Betrag. Die 2 Euro weniger gezahlt sind meine Kosten an DHL, so wirds auch verbucht.


Mal davon abgesehen - die meisten Händler haben diese Gebühren doch eh auf das Porto schon draufgeschlagen. Nachnahme kostet bei den meisten zwischen 11 und 15Öre, da kann man die 2Öre auch gut verschmerzen.

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#21
 Von 
Mausi78
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich habe ihm zur Einigung angeboten, ihm die entstandenen Kosten zuzahlen, von mir aus die 12 Euro Nachnahmegebühr. Er möchte aber das ich die Ware nochmal nehme. Wenn ich bei einem Versandhaus bestelle und des geht z.b. auch meist bei Erstbestellungen auch oft nur per Nachnahme, und ich würde des net annehmen, dann verklagen die mich auch nicht gleich.
Das ist wirklich lächerlich.
Wer nicht will der hat. Oder?
Ich habe es Hood gemeldet und die finden des auch net ok, haben ihn zur Klärung gebeten aber er hat bis heut nicht reagiert. Er hat noch keine Bewertungen dort. Und des lässt doch tief blicken.
:pc:

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-1293
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Mausi78
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist ok das Ihr euch hier die Meinung sagt, aber ich wollte doch nur nen Rat, aber Beschimpfungen find ich nicht nett. :(
Wir sind doch erwachsene Leute. Powerseller, er wollte keine Vorkasse, nur Nachnahme möglich, also zu eurer Information.

:respekt:

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-1293
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Mausi78
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja Flekon, da muss ich Dir recht geben. Den eindruck hab ich auch von Powerseller bekommen, und wer weiß ob die Ware in Ordnung gewesen wäre. Ich denke nähmlich, das mein gefühl die Ware nicht anzunehmen richtig war, auch schon allein wegen den unübersichtlichen Nachnahme.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Mausi78
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja Flekon, da muss ich Dir recht geben. Den eindruck hab ich auch von Powerseller bekommen, und wer weiß ob die Ware in Ordnung gewesen wäre. Ich denke nähmlich, das mein gefühl die Ware nicht anzunehmen richtig war, auch schon allein wegen den unübersichtlichen Nachnahme.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest123-1293
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#30
 Von 
Frank L
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 35x hilfreich)

@flekon

*****
Das Fernabsatzgesetz hat schon einen Sinn.
Wenn ich in den Laden gehe, kann ich mir die Ware anschauen. Im Katalog, oder auf einer Webseite geht das halt nur unzureichend.
*****

Sicher hat das Fernabsatzgesetz seinen Sinn, nur leider wird es von fanatischen Verbraucherschützern langsam mehr als missbraucht.

Warum bekommt ein Kunde welcher etwas online kauft entschieden mehr Rechte als ein Käufer im Laden???????

Wenn ich ein Prospekt im Briefkasten habe und mir etwas gefällt fahr ich hin und kann es mir anschauen. Wenn es mir nicht gefällt kann ich doch von dem Händler auch nicht meine Fahrtkosten zurückverlangen. Aber genau dies wird online vom Händler verlangt. Ebenso kann ich im Laden nicht einfach Verpackungen aufreißen wie ich will, online bestellt ist dies eine Selbstverständlichkeit. Dass dies im Endeffekt wieder zu Lasten der Kunden geht scheinen Verbraucherschützer noch nicht begriffen zu haben, schließlich werden diese Kosten auf alle Kunden umgelegt. Wir könnten unsere Waren auch preiswerter verkaufen wenn wir nicht die Kosten für Rücksendungen mit einkalkulieren müssten.
Auch wenn es wohl noch nicht ganz sicher ist mit den Hinsendekosten - wäre man intelligent gewesen hätte man es bei einem Kompromiss belassen - Hinsendekosten Kunde, Rücksendekosten Händler, aber man muss es wieder übertreiben und wundert sich dann dass Händler da nicht freudestrahlend mitmachen.

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