Hallo,
ich hab was per Nachnahme verkauft, Paket geht raus, Kunde widerruft den Kauf vor Lieferung des Pakets und verweigert dann natürlich die Annahme.
Wer trägt die Kosten? Kann ich sie der Dame auferlegen, oder bin ich schon wieder der Arsch und darf zahlen?
Gruss
Susi
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" Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod"
Nachnahmegebühr bei Widerruf
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Warum " nur " die Nachnahmegebühr ?
- Was ist mit Kosten für Arbeitsaufwand ?
- Kosten für Verpackung ?
- Portokosten ?
würd mich auch interessieren.
Darf man die Kosten dem Kunden auferlegen, wenn er vor der Annahmeverweigerung wirksam widerrufen hat? Und welche Kosten darf man ihm auferlegen?
Gruß
Euromann
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-- Editiert von lilicat am 26.04.2005 17:40:01
@lilicat
????
weisst du auch nix zu dem Thema?
Ich ärger mich grün und blau über solche Kunden. Normalerweise müsste man das doch berechnen können. Ich find nur keine Gesetzesgrundlage zu diesem Thema.
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" Gott verzeiht, ich niemals"
Nach meinem Gerechtigkeitsempfinden sollten diese Kosten wohl vom Käufer getragen werden. Da wird es doch sicher wieder einen vielzitierten § geben?!
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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"
Die Frage:
Ist ein Widerruf vor Erhalt der Ware möglich?
mE nach Nein, denn der Widerruf soll dem Kunden ja die Möglichkeit bieten, die Ware zu prüfen (passt die Kleidung; ist es das richtige Teil) - das kann der K aber erst nach
Erhalt der Ware.
Gruss
MichiM
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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus "
--- editiert vom Admin
@MichiM
Das WiderrufsRECHT beginnt mit Abgabe der Willenserklärung. Die WiderrufsFRIST jedoch nicht vor Erhalt der Ware.
Die Dame hat ordnungsgemäss widerrufen und Annahme des Paketes verweigert.
Also bin ich die Dumme und kann zahlen.
Müssen die Versandkosten halt wieder erhöht werden um diese Fälle auch noch aufzufangen.
Gruss
Susi
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" Gott verzeiht, ich niemals"
Kann man Nachnahmeversand nicht auch als Dienstleistung sehen, zumindest wenn der Käufer die Versandart wählen konnte?
--- editiert vom Admin
WIR????
Ich zähl mich nicht zu wir
Irgendwann hört auch der Kunde dann auf König zu sein.
Ich werd der Dame mal ne Rechnung schicken.
Wenn sie zahlt ist gut, wenn nicht muss ichs mal drauf ankommen lassen.
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" Gott verzeiht, ich niemals"
--- editiert vom Admin
.......Die Kosten sind alle zu tragen auch die erhöhten Kosten der Nachnahme
Wo steht das?
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" Gott verzeiht, ich niemals"
--- editiert vom Admin
....Die einzigen Kosten, die dem Verbraucher infolge der Ausübung seines Widerrufsrechts auferlegt werden können, sind die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Da fällt mir doch glatt die Kinnlade runter.
Dankeschön, Herr Lorenz
Gruss
Susi
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" Gott verzeiht, ich niemals"
--- editiert vom Admin
-- Editiert von yeti am 29.04.2005 09:24:23
Richtig Powerseller, soweit ich weiss muss man die Hinsendekosten nicht erstatten,b.z.w. gibt es hierzu sich widersprechende Urteile,allerdings hat die Kundin von Susi noch garnichts gezahlt,insofern ist es fraglich ob man hier die Kohle bekommt,denn man kann ja nichts einbehalten.
Hatte auch so einen Fall,kann man eigentlich knicken,wenn man die Arbeitszeit mitberechnet die man in einem solchen Fall hat,
Ich würde eine Rechnung senden und gut ist.
Schönes sonniges Wochenende :-)
Ist das nicht einfach nur ätzend?
Solche Anal-Öffnungen verleiden einem doch echt die Lust auf Ebay.
Da setzen sich Verbraucherschützer mordsmässig ein um den Handel sicherer zu gestalten und irgendwelche Kreaturen machen alles kaputt.
Auch wenn ich hauptsächlich verkaufe bin auch ich, wie jeder andere VK, selbst Verbraucher und verstehe nicht wie sowas sein kann.
Eine ganz liebe Dame aus der Nachbarschaft hat ab und an mal etwas verkauft bei Ebay und hatte letztens einen "widerruf".Sie ist Privat und hat den Wunsch irrtümlichen Kauf entsprochen und auch sofort das GESAMTE Geld zurücküberwiesen.
Dann kam das Paket unfrei, per Nachnahme zurück.
Nu hat Sie mehr als doppelte Kosten.
Ihr Fazit: Wenn ich mal wieder was zu verkaufen habe, biete ich es in der Zeitung an, fertig.
Schade, oder? Ist sicher kein Einzelfall.
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""Nehmen Sie die Menschen, wie sie sind, andere gibt's nicht."
Gruss
Mellas Frust"
Die einzigen Kosten, die dem Verbraucher infolge der Ausübung seines Widerrufsrechts auferlegt werden können, sind die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Nach diesem Satz dürften die Hinsendekosten nicht einbehalten werden. Aber das sind auch "nur" die Fernabsatzgesetz Richtlinien.
Eine gesetzliche Handhabe habe ich nirgends gefunden. Mag auch nimmer suchen und mich aufregen. Ich schreib ne Rechnung, wenn sie zahlt ist gut, wenn net, hab ich halt die A....karte gezogen.
Gruss
Susi
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" Gott verzeiht, ich niemals"
--- editiert vom Admin
echt toll was die leute so alles wissen, bzw. nicht wissen.
also:
geregelt sind die voraussetzungen und rechtsfolgen des widerrufs in §§ 355 ff BGB
.
Nach § 355 Abs. 1 beginnt die Frist anders als o.a. "mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, [...]in Textform mitgeteilt wurde."
Also nicht erst mit erhalt der Ware.
Ansonsten ist noch " § 357 Abs. 2 S. 1 wichtig, der regelt, das der UNTERNEHMER regelmäßig die Kosten der Rücksendung zu tragen hat, die ausnahmsweise bis zu einem Warenwert bis zu 40 Euro vertraglich dem Verbraucher auferlegt werden können. Dies gilt nicht sofern es sich nicht um die bestellte Sache handelt.
Gruss Brixton
Dipl.-Jur.
M. E. muss, im Falle eines Widerrufs, auch bei Nachnahmegebühr eine Rückerstattung der kompletten geleisteten Zahlungen erfolgen.
Andernfalls läge wohl tatsächlich ein Widerspruch gegen die FARL vor. Die Frage der Hinsendekosten ist durch die deutsche Rspr. tatsächlich noch weitgehend ungeklärt (die Ausnahmen wurden ja bereits angeführt). Allerdings halte auch ich die europarechtliche Lage insofern für zwingend. Die Gerichte waren folglich gut beraten, in diesem Sinne zu entscheiden.
Das sehr ähnlich gelagerte Problem der unfreien Rücksendung wurde hier (http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=18237) schon sehr ausführlich diskutiert.
@ Brixton
Sie haben leider § 312d II BGB
übersehen!
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