Hallo,
wie siehts mit folgender Situation aus:
Kann man nachträglich für verkaufte Artikel ein Gewerbe anmelden? Wenn man beispielsweise ein Produkt verkauft hat - sagen wir mal 40 mal - und dies dann aber gewerblich vertreiben will (insbesondere die bereits verkauften gewerblich machen), geht das? Man könnte ja eine Rechnung an den Kunden nachsenden. Ist dies möglich?
Nachträglich Gewerbe anmelden
25. Oktober 2005
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Frage vom 25. Oktober 2005 | 19:10
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 29x hilfreich)
Nachträglich Gewerbe anmelden
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 25. Oktober 2005 | 19:30
Von
Status: Praktikant (522 Beiträge, 92x hilfreich)
Guten Abend,
wenn Sie alles belegen können mit Ihren Verkäufen und es nicht allzu lange zurückliegt, steht einer rückwirkenden Gewerbeanmeldung nichts im Wege.
Ihre Gemeinde/Stadt und auch die IHK freut sich.
Viele Grüße und gutes Gelingen
nwg 100
#2
Antwort vom 25. Oktober 2005 | 20:43
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 29x hilfreich)
Danke, wie sieht es denn mit einer Geldbuße aus? ist ja eine Ordnungswidrigkeit. Wie hoch ungefähr?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 26. Oktober 2005 | 11:44
Von
Status: Praktikant (522 Beiträge, 92x hilfreich)
Hallo in Kürze,
da passiert nix,
Einfach Gewerbe anmelden und gut is !
Okay ?
Grüße u. Erfolg
Und jetzt?
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