Nachträglich Gewerbe anmelden

25. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Pickniggaz
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 29x hilfreich)
Nachträglich Gewerbe anmelden

Hallo,
wie siehts mit folgender Situation aus:
Kann man nachträglich für verkaufte Artikel ein Gewerbe anmelden? Wenn man beispielsweise ein Produkt verkauft hat - sagen wir mal 40 mal - und dies dann aber gewerblich vertreiben will (insbesondere die bereits verkauften gewerblich machen), geht das? Man könnte ja eine Rechnung an den Kunden nachsenden. Ist dies möglich?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)

Guten Abend,

wenn Sie alles belegen können mit Ihren Verkäufen und es nicht allzu lange zurückliegt, steht einer rückwirkenden Gewerbeanmeldung nichts im Wege.
Ihre Gemeinde/Stadt und auch die IHK freut sich.

Viele Grüße und gutes Gelingen

nwg 100

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#2
 Von 
Pickniggaz
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 29x hilfreich)

Danke, wie sieht es denn mit einer Geldbuße aus? ist ja eine Ordnungswidrigkeit. Wie hoch ungefähr?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)

Hallo in Kürze,

da passiert nix,

Einfach Gewerbe anmelden und gut is !

Okay ?

Grüße u. Erfolg

0x Hilfreiche Antwort

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