Need help! Verkauf bei e-bay

9. November 2001 Thema abonnieren
 Von 
Eder
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Need help! Verkauf bei e-bay

Hallo, ich habe ein Notebook bei e-bay zum versteigern reingegeben, habe es aber in der Zwischenzeit andersweitig verkauft. Habe dann vergessen die Auktion zu löschen. Nun hat es jemand ersteigert und besteht auf Lieferung. Ich habe demjenigen die Sachlage vermittelt und er meint er sieht sich nach einem ähnlichen Gerät um und will mir die Mehrkosten geltend machen.

Kann er das machen?

Problem bei eBay und Co?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Ja er kann!
Erst letzte Woche hat der BGH die Verbindlichkeit von Internetauktionen bestätigt.
Siehe auch:
http://www.123recht.net/article.asp?a=2014&f=nachrichten_neue~urteile_bghinternetauktion&p=1

Da Ihnen die Erfüllung Ihrer Pflichten aus dem gültigen Kaufvertrag nun unmöglich geworden ist - und Sie dafür auch verantwortlich sind - kann er einen solchen Schaden wie etwa Mehrkosten beim Kauf eines vergleichbaren Notebooks geltend machen.

Allerdings kann er jetzt nicht zum nächsten MediaMarkt gehen und sich dort ein vergleichbares Gerät kaufen und die Mehrkosten geltend machen.
Zur Vergleichbarkeit gehört auch die Art und Weise des Kaufs - also auch die Tatsache, dass es sich um eine Internetauktion handelt, bei der die Preise teilweise unterhalb der Preise des Fachhandels liegen - was nicht immer zutrifft.

Versuche Ihm doch einfach mal ein entgegenkommendes Angebot zu machen!

Viel Erfolg

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#2
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)
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#4
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Ihr habt aber schon bemerkt, dass der Thread 4 (in Worten V i e r) Jahre alt ist, oder ???

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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