Hallo, ich habe ein Notebook bei e-bay zum versteigern reingegeben, habe es aber in der Zwischenzeit andersweitig verkauft. Habe dann vergessen die Auktion zu löschen. Nun hat es jemand ersteigert und besteht auf Lieferung. Ich habe demjenigen die Sachlage vermittelt und er meint er sieht sich nach einem ähnlichen Gerät um und will mir die Mehrkosten geltend machen.
Kann er das machen?
Need help! Verkauf bei e-bay
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Ja er kann!
Erst letzte Woche hat der BGH die Verbindlichkeit von Internetauktionen bestätigt.
Siehe auch:
http://www.123recht.net/article.asp?a=2014&f=nachrichten_neue~urteile_bghinternetauktion&p=1
Da Ihnen die Erfüllung Ihrer Pflichten aus dem gültigen Kaufvertrag nun unmöglich geworden ist - und Sie dafür auch verantwortlich sind - kann er einen solchen Schaden wie etwa Mehrkosten beim Kauf eines vergleichbaren Notebooks geltend machen.
Allerdings kann er jetzt nicht zum nächsten MediaMarkt gehen und sich dort ein vergleichbares Gerät kaufen und die Mehrkosten geltend machen.
Zur Vergleichbarkeit gehört auch die Art und Weise des Kaufs - also auch die Tatsache, dass es sich um eine Internetauktion handelt, bei der die Preise teilweise unterhalb der Preise des Fachhandels liegen - was nicht immer zutrifft.
Versuche Ihm doch einfach mal ein entgegenkommendes Angebot zu machen!
Viel Erfolg
--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich würde eines von diesen Möglichkeiten versuchen:
http://www.123recht.net/article.asp?a=15270
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"Gruß
Campa"
Ihr habt aber schon bemerkt, dass der Thread 4 (in Worten V i e r) Jahre alt ist, oder ???
--- editiert vom Admin
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