Hallo!
Habe ein Problem mit einem Gewerblichen Ebayer. Die Lieferung etwas lange gedauert und von der Ware hat mich auch nicht von den Socken gehauen. Ich gab daraufhin eine Negative Bewertung ganz sachlich: Lange Lieferzeit, Ware war auch nicht berauschend ... J
etzt droht mir der Verkäufer mit Schadensersatzklage wegen Geschäftsschädigung wenn ich die Bewertung nicht zurücknehme. Ist der Verkäufer im Recht ??? Was denkt Ihr ???
Negative Bewertung Geschäftschädigend ???
Was ich da denke? Na: hahaha
Da kann man ja JEDE Rote als geschäftsschädigend sehen
Ich würds ignorieren.
Wie lange ist denn 'Lange Lieferzeit'? Und entsprach die Ware nicht den Beschreibungen? Bei gewerbl. haben sie doch ein 14tägiges Rückgaberecht... warum behalten sie dann Ware die ihnen nicht gefällt?
Hallo! Danke für Ihr Einschätzung. Die Ware kam erst 13 Tage nach Zahlungsabgang.
Zurückgeben lohnt leider nicht wegen der Versandkosten, da Warenwert unter 40 EUR.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Die Ware kam erst 13 Tage nach Zahlungsabgang.
Naja,
3-5 Tage Bankbearbeitungszeit - 2-3 tage für den Verkäufer - und dann nochmal 2-4 tage für die Post (wenn nicht gerade gestreikt wurde
Hinzu kommen evt. noch die Wochenenden.
Da würde ich 13 tage nicht gerade als lange ansehen - auch wenns ärgerlich ist.
Ergänzen Sie doch die Bewertung:
Lieferzeit nach Überweisung: 13 Tage
Dann ist es richtig und kann nicht falsch ausgelegt werden.
Gruss
MichiM
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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus
"
Sie wissen schon das negative Bewertungen dafür gedacht sind,wenn (nach Kontakt mit dem Händler) garkeine ware kommt,die ware defekt ist,ein Teil fehlt etc....wie gesagt nach Kontakt mit dem Händler.
Frage aufgrund der Dauer:
Nutzen Sie online banking?
Mit Sicherheit kann Ihnen für diese Bewertung nichts passieren,aber ich kann den Ärger des Händlers nachvollziehen..seine "böse" mail hat er sicher aus emotionalen Gründen geschrieben,durchaus nachvollziehbar aber sinnlos.
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"kampf den borg"
Ansonsten dem VK mal diesen Link schicken:
http://www.jurpc.de/rechtspr/20040217.htm
Und jetzt?
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