Neu und OVP

12. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
MichHK
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)
Neu und OVP

Ich habe einen Kaffeeautomaten ersteigert. Als Zustand neu und auch in der Überschrift Neu und OVP gestanden. Text hat die Maschine beschrieben. Der Verkäufer hatte ca. 970 Bewertungen, dachte gewerblich, Preis hat gepasst, also Sofortkauf getätigt. Danach noch mal jedes Wort gut durchgelesen. Da stand ganz zum Schluss mit den kleinsten Buchstaben (alles andere war grösser) Privatverkauf, keine Garantie und Rücknahme. Naja, dachte mir wenn das Gerät neu ist, gibt es sicherlich noch einen Kaufnachweis für die Herstellergarantie.

Das Gerät kommt, zuerst aufgefallen, dass die Höhenverstellung für den Kaffeeausguss nicht am oberen Raster bleibt und auf die Hälfte wieder runterfällt. Einige Fehlermeldungen am Anfang mit fehlenden Bohnen und dann Wasser, trotz richtiger Füllmenge. Das hat sich gegeben. Aber dann nach ca. 6 Tassen, die Fehlermeldung, Maschine entkalken. Gefehlt hat auch die deutsche Anleitung und Messbecher, Pinsel, Wasserhärtemesser. Also die Vermutung, Gerät doch mehr gebraucht, als in der Beschreibung stand, einmal ausgepackt und getestet.

Ich habe das Gerät zum Service von Saeco und die erklärten mir, dass die Meldung Maschine entkalken alle ca. 120-240 Liter kommt, je nach Wasserhärteeinstellung. Auch waren an unzugänglichen Stellen Schmutzrückstände, die auf einen längeren Gebrauch Rückschlüsse liesen.

Ich habe die Verkäuferin kontaktiert und Ihr mitgeteilt, dass das nicht die Maschine ist, die sie beschrieben hatte. Hier handelt es sich um eine gebrauchte und nicht Neue. Auch habe ich sie auf die 970 Bewertungen angesprochen. Die Antwort kam entsprechend patzig. Es ginge mich nichts an, wieviel Bewertungen sie hat und ob Privat oder Gewerblich. Sie wäre bei ebay eingetragen als Verkaufsagent und würde nur für Freunde und Bekannte verkaufen. Ein Gewerbe existiert nicht. Rücknahme ausgeschlossen und der Zustand der Maschine wäre so wie beschrieben.

Ich habe dann nach der Kenntnis, dass sie sogar Verkaufsagent ist, diese Beschreibung angesehen. Dort steht 25% Verkaufsprovision usw. Klar auch ohne Gewerbeanmeldung = Gewerbe. Also auch alle Pflichten. ich habe dann eine Frist gesetzt, in der sie mir die entsprechende Maschine wie im Zustand beschrieben ist auch liefert.

Daraufhin rief mich der "gute Freund" an, dem die Maschine gehören würde. Ich würde die selbstlose Frau so unter Druck setzen, diese würde dafür kein Geld bekommen. Er will das aus der Welt schaffen und ich sollte die Maschine zurückschicken. Er redetet was von Schwester beim Anwalt, Freund Anwalt usw. Auch würde er die Maschine bei der Service-Stelle Saeco zur Überprüfung geben um meine Behauptungen zu widerlegen. Daraufhin angesprochen, warum kein Kaufbeleg vorhanden ist, meinte er, dass diese Maschine von seiner Tochter auf einer Tombola gewonnen wurde. Er hat sich nur zusamen mit den Eltern 5 Tassen herausgelassen und wieder eingepackt.Trotzdem wird immer noch der Zustand der Maschine als neu angegeben. Er wollte sich heute morgen melden, wegen der Rücknahme, hat sich nicht gemeldet. Ich werde Anfang nächster Woche nun doch rechtliche Schritte einleiten müssen.

Ist das jetzt arglistische Täuschung oder Betrug? Es ist doch offensichtlich, der Karton war mehrfach verklebt. Auch konnte man sich nicht sicher sein, dass die Maschine wirklich neu war. Höchstwahrscheinlich wurde die Maschine gespendet, aber war schon im Einsatz. Oder ob das mit der Tombola stimmt? Auf jeden Fall ist die Maschine stark im Gebrauch gewesen. Dafür habe ich den Beweis.

Auch ist die Anbieterin gewerblich. In den AGB von ebay steht auch, dass Verkaufsagenten nur gewerblich auftreten dürfen. Auch nicht im Auftrag eines Kunden. Davon stand aber nichts im Angebot. Also Rückgabemöglichkeit nach Fernabsatzgesetz und Garantie bzw. Gwährleistung?

Problem bei eBay und Co?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
yeti
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 81x hilfreich)

zum nachlesen :

http://www.internetrecht-rostock.de/ebay-verkaufagent.htm

Gruß

-----------------
"AND JUSTICE FOR MOST"

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#2
 Von 
MichHK
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Info, hatte ich schon gelesen. Die Verkäufer melden sich nicht mehr. Der Status Verkaufsagent ist gelöscht und es werden keine neuen Auktionen mehr eingestellt. Der Account ist aber noch aktiv.

Kann man hier eine arglistische Täuschung oder Betrug nachweisen? Beim Erhalt des Gerätes durch den Verkäufer, war keine Rechnung vorhanden, bzw. andere Daten. Der Besitzer ging aber so wie es scheint, davon aus, dass das Gerät neu war. Aber auch nachdem ich den Beweis für den starken vorherigen Gebrauch der Maschine genannt habe, es wird immer noch der Neuzustand behauptet.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

Fest steht, dass der Verkaufsagent Ihr ausschließlicher Vertragspartner ist. Gegen diesen - und nur gegen diesen - haben Sie Ansprüche. Ob, und in welcher Form, der Verkaufsagent seinen Kunden in Regress nehmen kann, ist für Sie völlig unerheblich. Sie sollten auch ausschließlich mit Ihrem Vertragspartner kommunizieren.

Der Verkaufsagent ist gewerblich tätig. Dieses ergibt sich aus der einschlägigen Rechtssprechung und den EBay Richtlinien. Die Behauptung des Verkäufers, der Verkauf erfolge von Privat ändert daran nichts. Ein gewerblicher Verkäufer kann
1. die Sachmängelhaftung nicht wirksam ausschließen und muss
2. Ihnen eine Widerrufsrecht einräumen.

Ich würde jetzt den Verkäufer - am besten per Einschreiben - anschreiben und auf diese rechtliche Lage hinweisen. Gleichzeitig würde ich den Widerruf des Kaufvertrages erklären. Da keine Belehrung über das Widerrufsrecht erfolgt ist, biginnt die Widerrufsfrist erst ab dem Zeitpunkt, zu welchem Sie von diesem Recht Kenntnis erlangen. Ein Fristablauf dürfte hier also nicht vorliegen.

Rechtsfolge des Widerrufs ist, dass Sie die gekaufte Ware zurückgeben und der Verkäufer den vollen Kaufpreis erstatten muss. Der Verkäufer hat außerdem auch die Kosten für den Rückversand zu erstatten.

Fordern Sie den Verkäufer also - unter Fristsetzung - auf,

1. Ihnen mitzuteilen, auf welchem Weg die Rückgabe erfolgen soll und

2. den Kaufpreis zzgl. der Kosten für die Rücksendung auf Ihr Konto (Bankverbindung nicht vergessen) zu überweisen.

Da der Verkäufer bisher ja wenig einsichtig ist, würde ich darauf bestehen, dass zuerst der Kaufpreis erstattet wird und danach die Ware zurück senden.

Sollte der Verkäufer darauf nicht reagieren, bzw. die Rücknahme verweigern, würde ich einen Anwalt einschalten, wobei das natürlich auch eine Frage des Kaufpreises ist, der hier bisher ja noch nicht genannt wurde.

Viel Erfolg,

Axel

NS: Als zusätzliches Druckmittel können Sie, wenn Sie wollen, auch noch damit drohen, das zuständige Finanzamt über die offensichtlich gewerbliche Tätigkeit des Verkäufers zu informieren. Der wird nämlich mit Sicherheit seine Einnahmen auch nicht versteuert haben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MichHK
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

VielenDank.

Zur Ergängung es geht hier um einen Betrag von EUR 289,00 und Versand EUR 8,00, bzw. Kosten von einer halben Stunde Service-Techniker für die Beweissicherung. Ich muss mir das leider schriftlich bestätigen lassen, da es sein kann, dass der Verkäufer im Gegenzug dann das Gegenteil und Neuzustand beweisen will. Solch eine Drohung habe ich erhalten. Aber wie will er den Neuzustand ohne Originalrechnung und Herstellungsjahr 2004 beweisen? Auch definitiv schon mind. 500 Tassen durchgelaufen. Ich habe so wie es scheint, sogar den Erstkäufer ausfindig gemacht. Habe aber noch keinen Kontakt.

Wenn das so ist, dass der Verkäufer mir zuerst den Betrag überweisen muss, dann ist mir das sehr recht. Beim letzten Betrug (strafrechtliche Verurteilung) bin ich trotz Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und Gerichtsvollzieher auch noch auf allen Kosten sitzen geblieben. Auch in Zukunft nichts zu holen.

Interessehalber habe ich noch zwei Anbieter mit "neuen" Maschinen angeschrieben. Beim einen war die Maschine ein Geschenk und lag 2 Jahre im Keller, beim anderen auch Geschenk und keine Rechnung, aber Produktionsjahr 2004. Diese geben das aber alles nicht an, aber Verkauf von Privat ohne Rücknahme und Garantie.

Ebay, nein danke.

grüsse

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