Neue Artikel bei ebay verkaufen

10. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Enormo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)
Neue Artikel bei ebay verkaufen

Hallo,
angenommen jemand hat 6 gleiche, unbenutzte Autoteile. Sie sind relativ teuer und alle neu und Ovp. Diese wurden vor einiger Zeit sehr günstig importiert. Auch mit dem Ziel evt. einige davon zu verkaufen.
Jetzt sollen sie per Sofortkauf über eBay verkauft werden. Um nicht als gewerblich eingestuft zu werden und/oder eine Abmahnung zu bekommen, will Personxy nur 2 Artikel selbst verkaufen. Damit müsste Personxy doch auf der sicheren Seite sein, oder?
Die restlichen Artikel würde Personxy seinen beiden Brüdern geben und sie würden diese dann über ihr jeweiliges ebay Konto verkaufen, auch jeweils 2 Artikel.
Könnte man das so machen ohne irgendwelche Bedenken haben zu müssen ?
Gruß Enormo

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8599 Beiträge, 4096x hilfreich)

Hallo,

genaugenommen kannst du schon beim alleresten neuen Artikel als gewerblicher eingestuft werden, was du im übrigen auch bist...

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1183x hilfreich)

Was an billig importieren und dann hier teurer verkaufen ist privat. Das ist gewerblicher Handel, den du anmelden, und auch versteuern musst.
Auch könnte dein Import noch Probleme machen, falls Zölle umgangen wurden.

Uwe

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Enormo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Die Teile wurden ursprünglich für den Eigenbedarf gekauft und ordnungsgemäß verzollt. 1-2 sollten verkauft werden. Jetzt halt alle, weil nichs mehr davon gebraucht wird.
Kann man noch nicht mal ein Teil verkaufen ohne als gewerblich zu gelten?
Wie kann amn diese denn als Privtperson verkaufen? Als gebraucht?
Gruß

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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1183x hilfreich)

quote:
Wie kann amn diese denn als Privatperson verkaufen? Als gebraucht?


Das fragt sich Aldi auch, den stört die Gewährleistung auch.

quote:
1-2 sollten verkauft werden


HANDEL !!

Uwe

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Enormo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Woher der Artikel kommt, zu welchen Zweck und wie er angeschafft wurde weiß ja keiner.
Wie ist das denn, wenn man z.B. 2x das Gleiche geschenkt bekommt, die Sachen nicht möchte und dann bei ebay verkauft. Oder z.B. ein Handy aus einer Vertragsverlängerung?
Würde auch das unter gewerblichen Handel fallen?
Gruß


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#6
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1241 Beiträge, 347x hilfreich)

Würde sagen: Nein.

Könnte mir aber auch vorstellen, das ein (einzelner) Richter selbst so was als gewerblicher Handel auslegt (denn du willst ja mit dem Handy Geld verdienen, du hast es ja nicht versehentlich gekauft oder geschenkt bekommen).

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Enormo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Also, dann würde man die 6 Teile z.B. aus platzmangel seinem Bruder schenken und der verkauft sie dann bei ebay, weil er damit nichts anzufangen weiß.
Das wäre dann auch nicht gewerblich, oder ?

Wenn ich das richtig verstanden habe ist es so:
Kauft man etwas um es dann wieder gewinnbringend zu verkaufen bzw. und sei es auch nur 1 Artikel, ist es gewerbsmäßig ?
Verkauft man hingegen 2 neue Playstation, die man zu Weihnachten bekommen hat, ist es privat ?
Gruß



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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1183x hilfreich)

Wenn du auf die Kokstüte Puderzucker schreibst wird auch das legal.

Dein Bruder und du haben dann eher eine GBR und sind zusammen gewerblich. Denn es geht nicht darum wie du es nennst, sondern wie es tatsächlich abläuft.

Aber stimmt schon, wenn du das dem Bruder schenkst....

Uwe

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#9
 Von 
Enormo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Ja, nur kann man bei der Kokstüte einwandfrei beweisen, dass es Koks ist.
Wie will man hingegen beweisen wie es bei diesen Autoteilen tatsächlich abgelaufen ist ?
Gruß

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#10
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8599 Beiträge, 4096x hilfreich)

Melde halt ein Kleingewerbe an, dann fällt die Umsatzsteuer weg und die Abgaben die du tätigen musst sind auch nicht hoch dafür...

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1183x hilfreich)

Verkaufs "ohne Gewinn" weiter, dann fehlt es an einer Gewinnerziehlungsabsicht. Es fallen keine Steuern an.

Uwe

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1x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1183x hilfreich)

Aldi hat auch ganz viel Eigenbedarf gekauft, der kann nachweisen das er den LKW voll Zucker in 25 Jahren sehr wohl fressen kann.

Ohne "Gewinnerziehlung" kann es kein Handel sein, keine Steuer fällt an....... ganz einfach

Uwe

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128767 Beiträge, 41126x hilfreich)

quote:
Um nicht als gewerblich eingestuft zu werden und/oder eine Abmahnung zu bekommen, will Personxy nur 2 Artikel selbst verkaufen. Damit müsste Personxy doch auf der sicheren Seite sein, oder?

Nein, es könnte schon reichen um als gewerblich zu gelten.
Hier bei kommt es natürlich auf den Artikel an.
2 Scheinwerfer oder 2 Außenspiegel können als gewerblich eingestuft werden oder auch nicht.

2 linke Scheinwerfer oder 2 rechte Außenspiegel könnten als gewerblich gelten.
2 Scheinwerfer je links/rechts oder 2 rechte Außenspiegel je links/rechts würden als privat gelten.



quote:
Wie will man hingegen beweisen wie es bei diesen Autoteilen tatsächlich abgelaufen ist ?

Ud genau DAS ist dein Problem, du kannst im Zweifelsfalle nicht glaubwürdig beweisen das du 6 GLEICHE Autoteile für den Eigenbedarf gekauft hast.

Es sei denn es waren Stoßstangen und du bist eine Frau ...
:devil:





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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