Neuen Artikel über Ebay verkauft, angeblich defekt

21. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
mircn
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)
Neuen Artikel über Ebay verkauft, angeblich defekt

Sehr geehrte Damen und Herren,
über eBay habe ich im letzten Monat einen neuen Artikel verkauft welchen ich für einen geplanten Computer-Zusammenbau angeschafft habe.
Ich habe auch weitere Artikel aus meiner Zusammenstellung verkauft. Bei diesen Artikeln gab es keinerlei Probleme.
Der Käufer hat die Ware sofort nach Zahlungseingang erhalten. Die positive Bewertung vom Käufer habe ich dann auch erhalten. Komischerweise folgte dann etwas später eine Email, dass der Artikel angeblich defekt sei und er gerne sein Geld zurück haben möchte.
Der Defekt sei angeblich von einem Fachhändler festgestellt worden sein. Seltsamerweise habe ich den Artikel mit 3 Zeugen vor Versand ebenfalls auf Funktion getestet, und dort konnte kein defekt festgestellt werden.
Ich habe trotz alledem eine Gewährleistung und Garantie für diesen Artikel in der Auktion ausgeschlossen (Mache ich Standardmäßig in jeder Auktion)
Der Käufer verlangt jetzt weiterhin eine komplette Rückerstattung, da dieser mich dann angeblich über Ebay anzeigen möchte, die Dame von Ebay hat angeblich schon eine Anzeige eingeleitet.
Der Käufer hat angeblich ein Gutachten erstellt, wo festgestellt worden ist, dass der Artikel schon länger defekt ist und nicht NEU gewesen ist.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir mitteilen könnten wie ich mich in solch einem Fall zu verhalten habe.
Ich möchte ungern einen Artikel zurücknehmen, den ich NEU verkauft habe und dann gebraucht und defekt zurückerhalte.
Ich bedanke mich für Eure Mühe.
Mit freundlichen Grüßen,
mircn




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1241 Beiträge, 347x hilfreich)

Um abschätzen zu können?
- Um welchen Betrag geht es?
(manchmal geht es hier um 5 Euro Artikel ...)

- Um welchen Artikel geht es?
Weil: Wie will ein "Fachändler" z.B feststellen, wann eine GraKa defekt ging?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mircn
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

es geht um 80 EUR. Es handelt sich um ein Motherboard.

MFG

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 563x hilfreich)

Einfach darauf verweisen das der Artikel vor dem Versand, mit 3 Zeugen, auf funktion geprüft wurde u. man die Gewährleistung ausgeschlossen hat.

Ps.: Oftmals passiert es das sich die Leute überschätzen u. denken das sie mal eben selbst einen PC zusammen bauen können - Da rutscht man schon mal ab u. schrammt mit dem Schraubendreher über das MB... ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1241 Beiträge, 347x hilfreich)

>"Der Käufer hat angeblich ein Gutachten erstellt, wo festgestellt worden ist, dass der Artikel schon länger defekt ist und nicht NEU gewesen ist."
Bei einem Motherboard?
Klar war es für den "Gutachter" nicht mehr neu, wenn der K es schon mal bei sich eingebaut hat.

Bitte doch den K einfach mal darum, dir dieses "Gutachten" zur Prüfung zukommen zu lassen, mal gespannt, ob da mehr drinnen steht als "Motherboard ist defekt" ;-)

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mircn
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

Er will mir das Gutachten inkl. des Motherboards zukommen lassen.

Dass der K nen DEFEKT verursacht habe ich auch vermutet, aber dieser behauptet, dass er es von einem Fachhändler machen lassen hat und dieser den DEFEKT festgestellt hat. Der K ist dann zu einem Gutachter seiner Rechtsschutzversicherung gegangen und die haben jetzt festgestellt, dass auf CHIPS des Motherboards zu sehen ist, dass das Board schon länger DEFEKT ist und bereits im BETRIEB war.

Wie steht es rechtlich? Kann er mich verklagen? Ich habe kein Bock wegen 80 EUR eine Klage am Hals zu haben. Ich bin zwar unschuldig, aber man weiß was entschieden wird.

Der K kommt auch nicht aus DEUTSCHLAND.

Danke für eure Hilfe :-)

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
jurafrog
Status:
Schüler
(248 Beiträge, 71x hilfreich)

Hallo,

du kannst dich m. M. n. erst einmal zurücklehnen. Du hast 3 Zeugen + Gewährleistung etc. ausgeschlossen = keine schlechten Karten.

Ich würde auf das Gutachten auch gar nicht reagieren, sondern stets den gesamten Schriftverkehr sowie die Verkaufsbeschreibungen ausdrucken und ablegen.

Klagen kann man immer, ob er gewinnt steht auf einem anderen Blatt bzw. das entscheidet der Richter.

Ich würde den Kontakt nun vollkommen einstellen, du hast eine positive Bewertung bekommen, eine negative droht dir nicht.

Das bei eBay "angezeigt" bedeutet übersetzt, dass er dich dem Kundenservice gemeldet hat. Das kann er, bringt ihm aber nichts, da zwischen euch ein Vertragsverhältnis besteht. Ebay ist da außen vor.

Ebay prüft evtl, ob ein AGB/Grundsatzverstoß vorliegt.

Als Vermittler oder Entscheide bräuchte eBay hierzu a) das MB und b) Schriftverkehr und c) Zeit für die Anhörung der Zeugen.

Dies interessiert eBay aber nicht, da das Unternehmen kein Richter ist und diesen Eindruck auch nicht erwecken sollte.

Jetzt heißt es erst einmal abwarten. Auch auf evtl. Anwaltsschreiben würde ich nicht reagieren, erst wenn es wirklich zu einer Klage kommt solltest du bei deinem Anwalt einmal vorsprechen.

Uns würde interessieren, wie der Fall ausgegangen ist. Bitte weiter posten.

Viel Erfolg

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"Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind oft drei Paar Stiefel
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-- Editiert am 24.01.2011 11:14

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mircn
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

ich habe aber keine Nerven, Zeit und Geld für irgendwelche Gerichtliche Geschichten.

Das Problem ist, dass ich schon mal so einen ähnlichen Fall hatte und den verloren habe! Ich habe viele Sachen verkauft wo es keinerlei Probleme gab, aber scheinbar erwischt man immer wieder mal irgendwelche Käufer die nur darauf aus sind ärger zu machen und hoffen, dass Sie so doppelt absahnen können!

Wirkt sich die alte Geschichte vielleicht ungünstig auf diesen Fall aus?

Bitte um Rückmeldung!

Vielen Dank

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
jurafrog
Status:
Schüler
(248 Beiträge, 71x hilfreich)

Hallo,

zuerst einmal sollte vor Gericht jeder Fall für sich gesehen werden, Altlasten aus der Vergangenheit spielen oft eine Rolle, wenn es um Straftaten geht.

Sprich auf Bewährung verurteilt und dann noch einmal eine Strafe, dann dies u. U. schon addiert werden.

Das ist nun mal das Risiko, wenn man verkauft, man kann Glück haben oder an einen schwierigen Mensch geraten. Bei vielen Onlinehändlern ist dies Tagesgeschäft. Wem dies nicht gefällt darf nicht jammern und nicht online handeln.

Mit einem guten Anwalt/ggf. Rechtsschutz kannst du auf die Dinge warten, die da kommen. Was anderes bleibt dir im Moment auch nicht übrig.

Nur um den lieben Frieden willen würde ich nicht kleinbeigeben.

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"Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind oft drei Paar Stiefel
"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mircn
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

alles klar. Ich werde die Sachen dann wohl erstmal auf sich beruhen lassen.

Hätte ich eine Rechtsschutzversicherung wäre mir das total egal, weil ich dann mehr Möglichkeiten habe, aber ich als Laie kenne mich mit den Gesetzen nicht aus und bin schon auf den Bauch gefallen, obwohl ich unschuldig war.

Vielen Dank für die Hilfe jurafrog

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2x Hilfreiche Antwort

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