Nicht das bekommen was in der Verkaufanzeige stand, lohnt sich weiteres Vorgehen ?

26. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Mr.Green68
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Nicht das bekommen was in der Verkaufanzeige stand, lohnt sich weiteres Vorgehen ?

Hallo,
habe bei Ebaykleinanzeigen ein Handy für 220,00 € gekauft das mit 64GB Arbeitsspeicher angepriesen wurde. Nachdem es bei mir ankam, musste ich feststellen das es aber NUR 32GB Arbeitsspeicher hat. Es geht mir nicht darum das Handy mit einer zusätzlichen Speicherkarte aufzustocken. Ich wollte von Haus aus die 64GB.
Den Verkäufer habe ich gleich dazu angeschrieben .... natürlich meldet er sich dazu nicht.
Meine Frage : Lohnt es sich dagegen rechtlich vorzugehen ? Oder ist es bei dem Kaufbetrag "uninteressant" und der Verkäufer weiß das ?
Für mich ist das vorsätzlicher Betrug oder ?
Fragende Grüße
Mr.Green68

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 404x hilfreich)

Du meinst wohl ganz einfach "Speicher" (nicht Arbeitsspeicher).

Nach spontanem Überfliegen - man müsste sich natürlich alles genauer ansehen - ist halt ein Vertrag über die 64er Variante zustande gekommen. Nun kann man darauf bestehen und ggf, wenn zB Nacherfüllung aus Gründen scheitert, zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

Ob es sich lohnt, kann man von den eigenen Prinzipien abhängig machen. Ich würde es grundsätzlich tun, zumal wenn mich der Verkäufer dann einfach ignoriert; ich bin aber auch streitlustig.

Betrug ist es, wenn von vornherein die Absicht zu allem bestand. Viel Hoffnung würde ich mir da nicht machen.

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zustimmung, bis auf diesen Satz

Zitat (von Droitteur):
Viel Hoffnung würde ich mir da nicht machen.


Wenn eine bestimmte Eigenschft ausgelobt wird, der verkaufte Artikel die vereinbarte Eigenschaft aber nicht ausweist, hat der Käufer die deutlich besseren Karten.

Auch ohne besonders streitlustig zu sein, würde ich es nicht hinnehmen, wenn die Eigenschaft für mich kaufentscheident war.

Berry

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#3
 Von 
Mr.Green68
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Stimmt ... der Speicher natürlich :-)
Genau ... der Kaufvertrag, sprich so wie im Text angeboten, war 64GB. Das Handy mit 32GB kostet bestimmt 50 Euro weniger. Fakt ist ... das Handy will ich nicht. Lieber das Geld zurück, kein Ausgleich oder ähnliches ...

Ich habe gestern dem Verkäufer noch in einer zweiten Nachricht geschrieben :
Ich gebe dir bis Sonntag Abend Zeit ( also heute ) um mir das Geld von 220 Euro via PayPal zurückzuzahlen. Das Handy schicke ich dir dann sofort an deine Adresse zurück. Ehrensache !Habe jedenfalls den Verkaufstext gespeichert aus dem die 64GB eindeutig hervorgehen und auch unsere schreiftliche Konversation bis zum Kauf. Ansonsten überlege ich mir rechtliche Schritte gegen deine Person einzuleiten. Das ist keine Drohung. ..versteh das nicht falsch. Aber ich will nur das was mir quasi versprochen wurde ! Also...ich hoffe du bist einsichtig...

Mal schauen was bis heute Abend so passiert. Ich glaube ja nichts, sonst hätte er wenigsten überhaupt auf die erste Nachricht reagiert - wo ich nach Erhalt des Handys den GB "Fehler" darlegte und ihm bat zu überlegen was wir nun machen.

Was würdet Ihr mir nun empfehlen ?
Anzeige bei der Polizei oder einem Anwalt ein Schreiben mit meinen Forderungen beauftragen ?

Danke vorab
Mr.Green68

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#4
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 404x hilfreich)

@Sir:
Auf jeden Fall würde ich mir Hoffnung machen - so streitlustig ich auch bin, aber so blöd, zu streiten ohne Aussicht auf Erfolg, bin ich nicht :D

Mir keine Hoffnung zu machen war allein auf den strafrechtlichen Weg bezogen :)

-- Editiert von Droitteur am 26.08.2018 14:08

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Mr.Green68):
habe bei Ebaykleinanzeigen ein Handy für 220,00 € gekauft das mit 64GB Arbeitsspeicher angepriesen wurde

Es wäre mir kein Modell bekannt das 64GB Arbeitsspeicher aufweist.

Allerdings gibt es viele Modelle die 64GB Gesamtspeicher aufweisen.
Die Frage ist wie genau der Wortlaut war, denn "64GB Speicher" wäre ja auch mit 32GB internem Speicher und 32GB Karte erfüllt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mr.Green68
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Das mit dem Arbeitsspeicher war hier meine falsche Beschreibung...sorry.
Natürlich meine ich den internen Speicher des Handys.

Die Verkaufsbeschreibung der 64GB bezog sich auch nur auf den internen Speicher.
Das dieser mittels Zusatzkarte erreicht würde war nicht nie Bestandteil. Zudem war auch keine 32GB Speicherkarte im Handy oder bei der Lieferung enthalten.

Wie würdet ihr nun weiter vorgehen ?

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Mr.Green68):
Wie würdet ihr nun weiter vorgehen ?

Ich würde ein Schreiben an den Verkäufer senden, mit
- der Erklärung das man eine andere als die geschuldete Leistung erhalten hat und diese nicht an Erfüllungs statt annimmt
– Aufforderung zur Erfüllung des Vertrages durch Lieferung der geschuldeten Leistung
– Fristsetzung für diesen Vorgang nach Datum (14 Tage)
– Aufforderung die unbestellte Ware nach Terminvereinbarung abzuholen.
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne Leistung das ganze als Verweigerung der Erfüllung ansieht, das an einen Anwalt geht und man das dann auf seine Kosten per Gericht klären lässt.
– das ganze mit gerichtsfestem Zustellnachweis


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 404x hilfreich)

Nachdem du am liebsten das eigentlich gewünschte Handy oder dein Geld zurück möchtest, könntest du ihn dazu auffordern, zu liefern, dafür eine Frist setzen und für den Fall des fruchtlosen Ablaufs vom Kaufvertrag zurücktreten und danach dein Geld zurückverlangen.

Generell wäre aber auch noch daran zu denken, sich das gewünschte Handy anderweitig zu beschaffen und eventuelle Mehrkosten vom Erstverkäufer ersetzt zu verlangen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mr.Green68
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke Euch
Ich werde es so angehen wie vorgeschlagen

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 404x hilfreich)

Gern und gib bitte Bescheid, wie die Geschichte weitergeht :)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Kannst Du vielleicht mal den Originalverkaufstext hier einstellen?

Bist Du wirklich sicher, dass Du den richtig gelesen hast? Hier schreibst Du ja auch erst von Arbeitsspeicher. Und schickst dann dem Verkäufer eine wirre Nachricht, dass er keine zwei Tage Zeit hat, Dir das Geld zurückzuerstatten. Dann schickst Du, Ehrensache!, das Handy zurück.
Die Frist ist viel zu kurz. Und Ehrensache? Geld zurück gibts normalerweise erst, wenn die Rücksendung beim Verkäufer eingegangen ist. Darauf lässt sich doch keiner ein, dass er erst das Geld zurückerstattet und dann wartet, ob der Artikel auch wirklich zurückgesandt wird.

lg

-- Editiert von Yogi1 am 26.08.2018 23:28

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