Notebook-Kauf

19. Juni 2003 Thema abonnieren
 Von 
bimplhuber
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 0x hilfreich)
Notebook-Kauf

Ich habe bei Ebay ein Notebook gekauft vor 7 Monaten.
Wie sich erst vor einem Monat herausgestellt hat ist bei der Serie ein Produktionsfehler aufgetreten, der zu Bildschirmaussetzern führt. Weder der Verkäufer, noch ich haben davon gewusst. Vor 3 Wochen ist der Fehler bei mir auch aufgetreten und ich hab dem Verkäufer eine Frist gesetzt bis zu deren Ende er den Fehler beheben kann. Er hat aber gleich gemeint, dass sei wohl ein Witz und sich geweigert.
Ich brauche als Lehrer das Notebook und jetzt würde mich interessieren, ob ich die Kosten verlangen kann, zu denen ich ein gleichwertiges Gerät jetzt teurer kaufen muss (solche Angebote gibts bei Ebay nicht mehr und im Handel schon gleich gar nicht).
Der Verkäufer sagt immer, er könne ja nichts für den Fehler, ich finde, dass es schon eine Frechheit ist, dass er eine Reparatur verweigert hat.

Problem bei eBay und Co?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 44x hilfreich)

Hast Du denn beim Hersteller kein Anrecht Deine Ansprüche geltend zu machen. Ist keine Garantie mehr drauf?

Hast Du erst vor einem Monat von dem Fehler erfahren, oder hat der Hersteller erst vor einem Monat den Fehler bekannt gegeben. Das ist wohl doch ein gravierender Unterschied.

Wie sah es denn in der Auktion aus. Hat der Verkäufer die Haftung ausgeschlossen.

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#2
 Von 
bimplhuber
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 0x hilfreich)

Nö, Herstellergarantie ist keine mehr drauf. Der Hersteller hat erst vor 1 Monat eine Pressemitteilung herausgegeben, dass der Fehler ein Produktionsfehler ist, der eine bestimmte Serie in einem bestimmten Zeitraum betroffen hat. Den Kunden wird geraten sich an den Verkäufer zu wenden. In der Auktion stand nur, die Beschreibung, nicht mehr also Gewährleistung müsste schon gegeben sein. Aber der Verkäufer kann halt auch nichts dafür!

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#3
 Von 
KleinKreiki
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Bimplhuber,

so ganz genau habe ich nicht verstanden, wo Dein Problem ist.

Das Notebook ist über zwei Jahre alt "Nö, Herstellergarantie ist keine mehr drauf" und Du scheinst ein ambivalentes Verhältnis zum Verkäufer zu haben. Du bist zwar sauer, weil er nichts mit seinem alten Notebook 7 Monate nach Verkauf zu tun haben will, aber Verständnis hast du auch "Aber der Verkäufer kann halt auch nichts dafür!".

Also mein unjuristischer Rat :
Druck die Hersteller-Mitteilung aus und schick das Teil direkt an den Hersteller zurück mit der Begründung, das es Deinen Computerladen nicht mehr gibt. Vielleicht hilfts...und ein gleichwertiges Notebook sollte sich schon finden lassen, vielleicht kaufst Du diesmal aber ein neues Teil von einem grossen Händler, den es in 24 Monaten noch gibt. Tip : Acer 1304XC, nett, klein, zuverlässig und preiswert !

Mein juristischer Rat: Der Verkäufer kann für Deine Situation als Lehrer auch nichts, warum sollte also er die Kosten für die Wiederbeschaffung tragen ?

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#4
 Von 
bimplhuber
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Problem ist ganz einfach:
Der Hersteller nimmt das Gerät nicht mehr zurück (keine Garantie). Der Händler weigert sich und beruft sich darauf, er könne nichts für den Mangel. Ich bin der Dumme und weiss, dass der Fehler schon in der Produktion entstanden ist. Aber ich habe keinen Ansprechpartner für Schadenersatz (ich brauche das Notebook halt beruflich und muss daher wohl das teurere kaufen).

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#5
 Von 
KleinKreiki
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Tja, unjuristisch gesprochen:
Das ist das Risiko, wenn man meint, alte Geräte preiswert (und in Wirklichkeit ist es eben NICHT seinen Preis wert, sondern nur billig) zu kaufen, aber alles Gewährleistungen und Garantien genauso zu bekommen, wie im Fall eines neuen Geräts. Bloder Spruch, aber hier stimmt er wohl (leider): Aus Schaden wird man (also Du) klug.

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#6
 Von 
Martusch
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)

um was für einen Hersteller handelt es sich eigendlich ?

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#7
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

Suchen Sie sich am besten anwaltlichen Rat, denn es handelt sich hier um einen hochwertigen Artikel bei dem ich dieser Aufwand durchaus lohnen kann.
Es wäre zu einfach zu sagen "aus Schaden wird man klug" denn m.E. müßte es durchaus eine Mögichkeit der Haftung geben aber da es sich um einen sehr speziellen Fall handelt wäre es schon sinnvoll sich anwaltlich beraten zu lassen. Tun Sie dies nicht, denke ich das Sie an der falschen Ecke sparen.

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#8
 Von 
bimplhuber
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 0x hilfreich)

Hat den sonst keiner mehr einen Ratschlag. Langsam sollte ich malwas machen!

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#9
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 410x hilfreich)

Hallo,
anscheinend hat das bisher keinen interessiert:
War der Verkäufer ein Händler?
Wenn ja: 1 Jahr Garantie auf gebrauchte Teile, 2 Jahre auf neue Ware.
War der Verkäufer privat?
Hat er Gewährleistung ausgeschlossen?
Wenn nein, dann hat auch er eine Gewährleistungspflicht.

Gruß
epoeri

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