Notebook bei Ebay

19. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
desaster
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 5x hilfreich)
Notebook bei Ebay

Ich habe einen Sony bei Ebay ersteigert; die Verkäuferin hat 0 Punkte.Bild und Artikelbeschreibung stammen direkt von Sony.Im Beschreibungstext waren keinerlei persönliche Angaben wie: Alter des Gerätes, warum das Gerät verkauft wird etc.

Nach der Ersteigerung hat mich die Verkäuferin aufgefordert, den Betrag auf ihr Konto zu überweisen...das habe ich abgelehnt und den Treuhandservice von Ebay vorgeschlagen.

Auf weitere Mails plus einer Androhung, eine Anzeige bei der Polizei zu machen, hat sie nicht mehr reagiert.

FRAGE: Ich bin nicht geschädigt worden, vermute aber stark, dass hier jemand in betrügerischer Absicht gehandelt hat.

Lohnt es sich, diese Person bei der Polizei anzuzeigen?

Problem bei eBay und Co?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nopaypal
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 16x hilfreich)

Sorry, aber Paypal(würg) oder den Treuhandservice(lach) von ebay würde ich auch zum Teufel schicken. Was war als Bezahlung angegeben? Wen da nur "Überweisung" stand müsstest du auch mit Überweisung bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Fabris
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)


1. Hätte man die Möglichkeit gehabt, vorab die jeweilige Konfiguration zu erfragen?
2. Ob hier ein Betrug vorliegt? Ist nicht bewiesen; daher wäre ich vorsichtig mit einer Betrugs-Vermutung?
3. Wenn keine paypal-Option offeriert wurde`? Ist die Frau im Recht! Außer man vereinbart eine Individual-Vereinbarung; d.h. daß der Käufer die paypal-Provision zu seinen Lasten übernimmt - der Verkäufer muss aber nicht darauf eingehen.

4. Der Käufer hat die Möglichkeit, den Kauf mit der Überweisung und Annahme des Gerätes abzuschließen?
Wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, daß es sich um ein anderes Notebook handeln sollte, wie offeriert, hat der Käufer sicher schlechte Karten.

5. Der Käufer hätte in diesem Fall nicht bieten sollen; mit Abgabe eines gültigen Gebotes ist ein gültiger Kaufvertrag enstanden.
Der Käufer hat meiner Meinung nach kein Recht auf nachträgliche Weisung, da in der Offerte eine Zahlung per Vorkasse offeriert wurde und der Käufer diesen Vertragsbestimmungen per Gebot zugestimmt hat.
6. Rücktritt aus einem Irrtum? eher unwahrscheinlich? :fight:

Viel Erfolg!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

Das sieht nach einer Stornierung aus.
Verkäufer und Käufer können sich über die Bedingungen einer Transaktion (Zahlungsweise) nicht einigen.

Das hat mit Betrug nichts zu tun.

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