Antwort vom 19.5.2003 | 13:36
Von Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
die Paketbedingungen entsprechen im wesentlichen dem HGB - Frachtrecht. Nach §438 ist ein äusserlich erkennbarer Schaden spätestens bei Ablieferung anzuzeigen, ansonsten wird VERMUTET, dass das Gut im ordnungsgemässen Zustand abgeliefert wurde. Bei verdeckten Schäden muss die Anzeige innerhalb von 7 Tagen erfolgen (Wie offensichtlich war das Paket beschädigt ?) Nach Absatz 4 hat eine Schadenanzeige nach Ablieferung unbedingt SCHRIFTLICH zu erfolgen. Das eigentliche Problem ist die nun eingetretene Beweislastumkehr, dass der Schaden überhaupt während der Beförderung eingetreten ist ! Wie kann man ausschliessen, das nicht doch der Mitbewohner sich bedient hat ?
Das das Paket vom Mitbewohner angenommen wurde, ist zwar nicht schön, aber rechtens. Ein Schadenersatzanspruch leitet sich dadurch natürlich nicht ab ! Zu behaupten, das Paket wäre nicht angekommen, wäre ein schwerer Fehler und ausserdem kriminell. Das würde dann vor Gericht geklärt werden.
Mein TIP :
1. Dem Paketdienst ein BRIEF schreiben und die Umstände schildern / Schaden anzeigen. Dies dürfte zumindestens eine Nachforschung in Gang setzen oder zu einer Stellungnahme führen.
2. Die meisten Paketdienste bieten eine Online-Sendungsverfolgung an, die für den Absender abrufbar ist. Mit sehr viel Glück ist irgendwo auf dem Weg eine Beschädigung vermerkt worden, die die Quittung aufheben würde. Lass dir die Angaben vom Versender geben.
3. Dein Mitbewohner macht es sich ziemlich einfach. Verlange von ihm eine schriftliche Stellungnahme über den Ablauf und dem Zustand des Paketes bei Ablieferung. Sollte dieser sich weigern, setzt er sich dem Verdacht des Diebstahls aus. (Wie gut kennst du den eigentlich ?) Bitte auch die Zeugen, eine Erklärung zu unterschreiben. Nur mit so einer Erklärung (dass z.B. Unkenntnis über die Pflichten bestand), hat man eine geringe Chance, die Ablieferquittung anzufechten.
Wie gesagt, du musst dem Paketdienst schon nachweisen, dass die für den Schaden verantwortlich sind, was nahezu unmöglich wird. In der aktuellen Rechtsprechung schlägt sich der Richter aber oftmals auf die Seite des Verbrauchers.
Ich kann dir nur raten, dich sofort im Anschluss rechtlich beraten zu lassen, es geht schliesslich um viel Geld.