Notebook bei eBay!!

17. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
xkra83
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Notebook bei eBay!!

Hallo,

ich habe vor einer Woche ein Sony Vaio Notebook für 2599 € ersteigert. Die Zahlung erfolgte über den eBay Treuhandservice. Als ich letzte Woche abends nach hause kam, war das Paket bereits eingetroffen (von meinem Mitbewohner angenommen). Ich musste leider feststellen, dass das Paket beschädigt war und geöffnet wurde (Ich kann mir nur vorstellen, dass es unterwegs innoffiziell geöffnet wurde). Vom Notebook fehlte leider jede Spur. Nur noch das Zubehör war vorhanden. Der Käufer teilte mir mit, dass er es 100%ig verschickt hat (Zeugen anwesend). Auch ich hatte Zeugen beim öffnen des Pakets. Hat jemand ein paar Tipps für mich wie ich jetzt vorgehen sollte, damit ich mein Geld wieder zurückbekommen kann?

Problem bei eBay und Co?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybermarkus
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 22x hilfreich)

Kontaktiere erst einmal den Paketservice und schildere die Sache. Wenn der Versender beweisen kann, dass er´s eingepackt hat und Du bezeugen kannst, dass es leer war, als es ankam, dann MÜSSEN sie zahlen. Fraglich ist aber, ob man nicht den Nachbarn beschuldigt es herausgenommen zu haben. Wenn dafür irgendetwas sprechen könnte, sollte der Nachbar bei der Polizei wegen des Verdachts des Diebstahls angezeigt werden, so dass man sein Haus nach dem Gerät durchsuchen kann. Das wäre aber schon sehr konstruiert, also versuch einfach mal beim Paketdienst anzurufen.

Grüße
Markus

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#2
 Von 
ideeAlist
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier handelt es sich m.E. um einen klaren Fall. Sofern keine vertragliche Einigung vorliegt, darf der Paketdienst das Paket NICHT einem Dritten zur Zwischenlagerung übergeben, auch nicht dem Nachbarn.

Der Paketdienst kann Deine Unterschrift zur Empfangsbestätigung nicht vorweisen. Die Unterschrift des Nachbars zählt nichts, weil das Paket an DICH addressiert war. Also haftet er, da es sich um ein versichertes Paket handelte.

Tip: Du ignorierst einfach, daß Du den Rest des Paketes bekommen hast und handelst so, als ob Du das Paket nie erhalten hättest. Nun trägt der Paketdienst die Beweislast. Wie und ob der Paketdienst beim Nachbarn Nachforschungen anstellt, kann Dir wurscht sein. Du kriegst Deinen Schaden so oder so ersetzt.

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#3
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

@ideeAlist

"Super" Tip ... zieh doch mal die Nachbarn mit rein. Es reicht vollkommen, wenn er dem Paketdienst die Wahrheit sagt, da sie in diesem Fall zur Zahlung verpflichtet sind auch ohne die abenteuerlichsten Lügen.

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#4
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Mit Verlaub , Ihre Antwort ist juristisch genauso falsch , wie der Ansatz Ihres Vorredners bereits kriminell .

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#5
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

@psst

Ist doch absolut ok. Nur ist Ihr Komentar genauso überflüssig, wie der vom "ideeAlist", da Sie keine Hilfestellung für den Threaderöffner darstellt.

Überflüssig, da alle wie wir hier sind lediglich versuchen zu helfen und insofern kann ich mich "Cybermarkus" nur anschließen, da die einfachste Variante ist beim Paketservice anzurufen.
Wenn Sie wissen, wie es juristisch korrekt ist, dann sollten Sie mitteilen, da dies für den Threaderöffner weitaus hilfreicher ist.

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#6
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Möglichkeit A :

An den Verkäufer wenden - läuft auf Betrúgsverdacht hinaus ; Ausicht ungewiss - Tendenz Erfolg gegen Null.


Möglichkeit B :

An der Paketservice wenden - Vertragsbruch im Rahmen des Dienstleistungsvertrags ; Aussicht ungewiss , da kein Verstoß gegen die AGBs ( Nachlesen unter iloxx.de ) außerdem wurde durch den Empfänger gegendie AGBs verstoßen offentsichtlich ,da die äußerlich erkennbaren Beschädigungen der Verpackung dem Transporteur nicht rechtzeitig gemeldet wurden - gleichfalls war die Sendung vermutlich unterversichert im Verhältnis zum Warenwert ; Klagererfolg gleich null.


Möglichkeit C :

An den Sendungsannehmer wenden , da er bei Lieferung fahrlässig eine Meldung und Aufnahme des Zustandes unterlassen hat .
Ausicht ungewiss - Erfolgstendenz gegen Null aber Ende der Freundschaft gewiss


Wer sich mal ein wenig mit den AGBs des immer so hoch gelobten Treuhandservice beschäftigt, wird sich verwundert die Augen reiben.

Das Geld ist in dieser Konstellation so gut wie sicher weg . Der Versuch ,dieses auf irgendeine Weise zurückzuerhalten , ist mit hohen Kosten verbunden und das mit niedriger Erfolgaussicht .

Man kann dem schreiber nur Glück wünschen und einen guten Anwalt - leider ...



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#7
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

Es ist sowieso fraglich, ob es so sinnvoll ist hochwertige Ware, wie ein Notebook über eBay zu kaufen auch wenn dort viele Händler anbieten aber ich hätte dabei immer ein Bauchschmerzgefühl grade weil man immer soviele negative Erfahrungsberichte liest und wie "psst" schon schreibt ist die Aussicht auf Erfolg, wenn etwas passiert, sehr gering und auf jeden Fall zeit- geld- und nervenaufwendig. Aber hinterher ist man eh immer schlauer.

Drücke Dir ganz fest die Daumen, dass sich die Sache positiv für Dich löst :)

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#8
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

4.5 Zustellung der Sendung / Quittung

Die Zustellung von Paketen bzw. Speditionssendungen erfolgt gegen Unterschrift des Empfängers oder sonstiger Personen, von denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt sind. Hierzu zählen insbesondere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen und Nachbarn. Es werden auch elektronische Mittel zum Nachweis der ordnungsgemäßen Zustellung eingesetzt. Die hierbei geleistete Unterschrift wird als Abliefernachweis ausdrücklich anerkannt.


Der Empfänger des Transportgutes ist verpflichtet, das Transportgut auf äußerlich erkennbare Schäden zu überprüfen. Äußerlich erkennbare Schäden sind zwingend in der Empfangsbescheinigung zu vermerken. Hierauf ist der Empfänger vom Auftraggeber hinzuweisen, wenn Auftraggeber der Absender des Transportgutes ist.


Vermerkt der Empfänger des Transportgutes auf der Empfangsbescheinigung keine äußerlich erkennbaren Schäden des Transportgutes selbst, ist davon auszugehen, dass das Transportgut in äußerlich unbeschädigtem Zustand in Empfang genommen worden ist.




Na super, dass heißt ja mit anderen Worten, wenn mein Nachbar (den überhaupt nicht interessiert was ich bekomme und in welchem Zustand es ist) den Artikel annimmt und nicht den Transportschaden reklamiert, dann hab ich Pech gehabt.
Ich würde mich trotzdem direkt an Illox wenden. Ruf an und klär das mit denen, denn in den AGBs stehen immer alle möglichen Klauseln damit die jeweilige Firma sich absichert (bei mir in der Firma genauso) aber im Schadensfall reagieren die Firmen doch oftmals kundenfreundlicher als man lt. AGBs annehmen darf. Man muss nicht immer alles nur von der rechtlichen Seite sehen sondern einfach nett auf andere zugehen. Bringt oft mehr als man denkt :)

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#9
 Von 
Joe2003
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

die Paketbedingungen entsprechen im wesentlichen dem HGB - Frachtrecht. Nach §438 ist ein äusserlich erkennbarer Schaden spätestens bei Ablieferung anzuzeigen, ansonsten wird VERMUTET, dass das Gut im ordnungsgemässen Zustand abgeliefert wurde. Bei verdeckten Schäden muss die Anzeige innerhalb von 7 Tagen erfolgen (Wie offensichtlich war das Paket beschädigt ?) Nach Absatz 4 hat eine Schadenanzeige nach Ablieferung unbedingt SCHRIFTLICH zu erfolgen. Das eigentliche Problem ist die nun eingetretene Beweislastumkehr, dass der Schaden überhaupt während der Beförderung eingetreten ist ! Wie kann man ausschliessen, das nicht doch der Mitbewohner sich bedient hat ?

Das das Paket vom Mitbewohner angenommen wurde, ist zwar nicht schön, aber rechtens. Ein Schadenersatzanspruch leitet sich dadurch natürlich nicht ab ! Zu behaupten, das Paket wäre nicht angekommen, wäre ein schwerer Fehler und ausserdem kriminell. Das würde dann vor Gericht geklärt werden.

Mein TIP :

1. Dem Paketdienst ein BRIEF schreiben und die Umstände schildern / Schaden anzeigen. Dies dürfte zumindestens eine Nachforschung in Gang setzen oder zu einer Stellungnahme führen.

2. Die meisten Paketdienste bieten eine Online-Sendungsverfolgung an, die für den Absender abrufbar ist. Mit sehr viel Glück ist irgendwo auf dem Weg eine Beschädigung vermerkt worden, die die Quittung aufheben würde. Lass dir die Angaben vom Versender geben.

3. Dein Mitbewohner macht es sich ziemlich einfach. Verlange von ihm eine schriftliche Stellungnahme über den Ablauf und dem Zustand des Paketes bei Ablieferung. Sollte dieser sich weigern, setzt er sich dem Verdacht des Diebstahls aus. (Wie gut kennst du den eigentlich ?) Bitte auch die Zeugen, eine Erklärung zu unterschreiben. Nur mit so einer Erklärung (dass z.B. Unkenntnis über die Pflichten bestand), hat man eine geringe Chance, die Ablieferquittung anzufechten.

Wie gesagt, du musst dem Paketdienst schon nachweisen, dass die für den Schaden verantwortlich sind, was nahezu unmöglich wird. In der aktuellen Rechtsprechung schlägt sich der Richter aber oftmals auf die Seite des Verbrauchers.

Ich kann dir nur raten, dich sofort im Anschluss rechtlich beraten zu lassen, es geht schliesslich um viel Geld.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
thomasp
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 4x hilfreich)

Ergänzend öchte ich noch hinzufügen, dass du dich beeilen musst.
Die meisten Paketdienste (sowohl die Gelben, als auch Hermes) nehmen Beanstandungen nur unmittelbar (max. 3 Arbeitstage) an.

Wenn dein Mitbewohner nicht neuerdings ein neues Notebook hat ;) und du ihm 100% vertrauen kannst :) soll er dir doch an Eides statt schriftlich bestätigen, dass das Paket beschädigt war, er aber aus Unkenntnis bzw. weil er nicht explizit vom Transporteur darauf hingewiesen wurde, dies nicht auf der Quittung vermerkt hat.

Aber noch mal: beeil dich !!

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#11
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Der Mitbewohner scheint kein neues Notebook zu haben - aber xkra83 hat sowohl keins bekommen ,als auch den Wunsch eines zu versenden ,wenn man seine beiden Postings zusammennimmt ;) ...

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