Notebook benutzt, widerrufsrecht?

13. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
pepper123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Notebook benutzt, widerrufsrecht?

Hallo,
ich habe ein Notebook neu von einem gewerblichen Verkäufer bei eBay gekauft.
Das Notebook hat keine WindowsCD aber dafür ein Lizenskey und war vorinstalliert. Ich habe die Installation abgeschlossen mit meinen persönlichen Angaben. Kann ich trotzdem von meinem Widerrufsrecht gebracuht machen, wenn mir das Notebook nicht gefällt? Auc habe ich ein paar Aufkleber auf der Tastatur entfernt, aber nur Aufkleber wie "hier ist das Touchpad" usw. also Aufklber die man sowie entfernt, aber weggeschmissen.

-- Editiert am 13.07.2010 01:00

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.07.2010 10:44:39
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
pepper123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Was ist das für eine Frage, kommt als nächstes die Frage ob der Akku kapuut ist?
Oder willst du wissen welche Farbe das Notebook hat? Wenn das Notebook kaput wäre hätte ich es auch geschrieben!
Mir gefällt es nicht, ich empfinde das Display ein Tick zu klein und die Tastatur auch. Dadurch kann ich nicht schnell schreiben, das ist der Hauptgrund.

-- Editiert am 13.07.2010 01:15

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.07.2010 10:44:39
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
pepper123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn du nix wirkliches beitragen kannst dann geh woanders hintrollen, danke.
Bitte die Admins seine Beiträge zu löschen er spammt meinen Thread voll.

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""
Falls du das nicht böse meintest entschuldige ich mich für meine Wortwahl.

-- Editiert am 13.07.2010 01:44

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12313.07.2010 10:44:39
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 90x hilfreich)

Hallöchen,

also ich hab jetzt nicht den entsprechenden § im Kopf, aber
SINNGEMÄß kann man bei solchen Geschäften
den Artikel prüfen, WIE ES AM LADENGESCHÄFT auch möglich
ist.

Und "normal" schaut man sich im Laden den Artikel mal
kurz an, und "PERSONALISIERT" Ihn aber NICHT.

Und da Du die zum Pc(Laptop) gehörende Software
schon auf DICH "personalisiert" hast, wird der Händler zumindest
Kostenmäßig einen Abzug vornehmen.

WENN er denn überhaubt Umtauschen wird/will.

Gruss

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""

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#7
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Ich sehe es, wie Mumpel. Das Widerrufsrecht kann nicht pauschal vom VK ausgeschlossen werden, es wird aber sicher auf eine Wertminderung hinauslaufen, die der Käufer zu tragen hat.

Habe auf die Schnelle dazu dieses Urteil gefunden. Hoffe, das hilft Ihnen weiter.

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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
pepper123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke die anderen erstmal und an Mrs.Pepper bitte spiel woanders oder spring irgendwo runter merkt sowieso keiner.

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