Hi,
habe vor 2 Wochen bei ebay ein Notebook gesehen was angeboten wurde und sehr preiswert war. Daraufhin habe ich die Verkäuferin angeschrieben, die meinte das sie mehrere HP Notebooks so billig verkaufen könnte da es sich um Mehrproduktionen handelt, die nicht mehr auf dem Markt verkauft werden dürfen. Der einzige Haken an der Sache sei die runtergestufte Garantiezeit von 3 auf 2 Jahren. Den Artikel konnte man nicht unter sofort kaufen erwerben. Daraufhin habe ich der Frau 999 Euro überwiesen ( das ist jetzt 11 Tage her und sie antwortet weder auf meine emails noch hat sie den Artikel verschickt. Meine Frage ist jetzt: Reicht es wenn ich von dieser Frau eine email habe das sie die Notebooks zu 999 Euro verkauft oder reicht das nicht um rechztlich vorzugehen???
Vielen Dank,
Aiman
Notebook bezahlt aber nicht gekommen!!!
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



Hallo Aiman,
Dies reicht vollkommen aus.
Ich würde Ihrem VK per Einschreiben (mit Rückschein) eine 10-tägige Frist zur Erfüllung des Kaufvertrages setzen.
Weisen Sie ihn hierin auf den § 447 BGB
und einschlägige Gerichtsurteile hin.
Nach Ablauf dieser Frist würde ich entweder umgehend einen Rechtsbeistand (nehmen Sie hierzu eine Kopie Ihres Schriebens, sowie einen Kontoauszug, wie auch die eMails zwischen Ihnen und dem VK mit) aufsuchen oder ein gerichtliches Mahverfahren eröffnen.
vgl. hierzu:
http://www.letzte-mahnung.de
Viel Glück allenthalben
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"Die Menschen verstehen weder ganz böse noch ganz gut zu sein. (Nicola Machiavelli)"
Mahnverfahren ? Frist ?
Schleunigst Anzeige wegen Betrugsverdachts . Dieses seltsame Angebot (Vom Laster gefallen ? ) mit der Tatsache , daß sie auf Mails nicht mehr reagiert , lassen mir sämtliche Alarmglocken schrillen.
DAbei dürfte sich dann auch herausstellen , ob sich zivilrechtliche Schritte überhaupt lohnen . In der Regel ist bei Notebook verkaufenden Sozialhilfeempfängern nichts zu holen.
Das Geld können Sie mit großer Sicherheit unter Erfahrung verbuchen und abschreiben .
Keine Geschäfte an eBay vorbei !!!!
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Das Wort "Betrug" vergessen wir mal ganz schnell! (zumindest zum jetzigen Zeitpunkt - man beachte: es ist erst 11 Tage her) - kann nämlich nach hinten losgehen:
vgl. §§ 186
, 187 StGB
http://dejure.org/gesetze/StGB/186.html
http://dejure.org/gesetze/StGB/187.html
@psst:
In der Regel ist bei Notebook verkaufenden Sozialhilfeempfängern nichts zu holen.
Und auch eine solche Äußerung sollten wir nicht treffen - auch für Sie wäre ein Blick in die o.g. Paragraphen vielleicht ratsam!
1., wissen wir nicht ob es ein GEWERBETREIBENDER VERKÄUFER ist
2., kann auch der KÄUFER einen Fehler in der Bankverbindung bei seiner ÜWS gemacht haben
3., fehlender Verwendungszweck (?) - Zuordnung der Zahlung
4., hat der Käufer überhaupt schon versucht telefonisch Kontakt aufzunehmen (?)
5., ist die eMail überhaupt angekommen (?) - PC defekt, VK im Krankenhaus etc.!
Bevor wir eine Betrugsanzeige machen, sollten wir erst den rechtlichen Weg einhalten und den Verkäufer in LIEFERVERZUG setzen.
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"Die Menschen verstehen weder ganz böse noch ganz gut zu sein. (Nicola Machiavelli)"
hi,
das Geld ist auf alle Fälle angekommen. Habe bei meiner Bank angefragt. Verwendungszweck stimmt auch soweit(hatte sie mir geschickt). Mein Problem ist das ich weder Telefonnummer noch Adresse von der VK hab. Hab auch wie gesagt schon mehrmals versucht sie anzuschreiben aber leider keine Antwort. Was kann ich dann tun?
Aiman
Haben Sie denn eine Link zu einer Auktion des Verkäufers?
Ich würde mir den Verkäufer gerne einmal ansehen.
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"Die Menschen verstehen weder ganz böse noch ganz gut zu sein. (Nicola Machiavelli)"
hi,
ne leider nicht...die Verkäuferin hat die Auktion leider rausgenommen. Ist leider ein bißschen verzwickte Situation :-).
Aiman
Aber den eBay-Namen der VK haben Sie noch, oder?
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"Nützliche Infos auch auf:
http://members.ebay.de/aboutme/im_web_kaufen"
hi,
na klar...name und Bankverbindung habe ich selbstverständlich noch.
Aiman
Schreiben Sie doch einmal den eBay-Namen des Verkäufers hier in das Froum, denn sonst kann ihnen hier keiner weiterhelfen.
1., Sie könnten z.B. versuchen mit einem anderen K des Verkäufers (aus einer anderen Transaktion - Bewertungsprofil) Kontkt aufnehmen.
Desweieteren muss ich Ihnen sagen, dass Ihre Handlung nicht besonders durchdacht war:
- Ich würde NIEMALS 1000,00 € an eine fremde Person überweisen, von der ich lediglich eine eMail-Adresse habe - keinerlei Kontakt-Daten.
Aufgrund dieser Tatsache würde ich Ihnen raten auf jeden Fall umgehend einen Rechtsbeistand mit der Sache zu beauftragen!!!
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"Nützliche Infos auch auf:
http://members.ebay.de/aboutme/im_web_kaufen"
Hi,
der Name der Verkäuferin lautet T****** N****** alias Benzwerkstatt. Ansonsten habe ich leider nur Kontodaten von der Frau. Was ratet ihr mir?
Aiman
( - editiert von Admin -)
http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?MfcISAPICommand=ViewListedItems&userid=Benzwerkstatt&include=0&since=30&sort=2&rows=25
Ich rate Ihnen dringendst: Suchen Sie umgehend einen Rechtsanwalt auf.
Frage: "Wie können Sie einer Peron, über die Sie überhaupt nichts wissen - weder Feedback, noch sonst irgendwas - € 1000,00 überweisen?"
Ich würde sagen , wir vergessen mal die von Ihnen zitierte "Üble Nachrede" und die "Verleumdung".
Die gemachten Äußereungen finden ihren völligen Rückhalt in den Informationen des Fragestellers ,den geltenden Gestzen ,der Tagespresse und den Erfahrungen zahlreicher Nutzer dieses und einiger anderer Foren.
>>1., wissen wir nicht ob es ein GEWERBETREIBENDER VERKÄUFER ist<<
Ist dies an irgendeiner Stelle behauptet worden ? Aber die Tatsache , daß mehrere neue Notebooks angeboten wurden dürfte wohl für einen gewerblichen Verkauf sprechen.
Auch die Garantiezeit von zwei Jahren spricht für einen gew. Verkäufer.
>>2., kann auch der KÄUFER einen Fehler in der Bankverbindung bei seiner ÜWS gemacht haben<<
Sollte dies der Fall sein, dürfte er sein Geld in der zwischenzeit längst wieder auf dem Konto haben.
>>3., fehlender Verwendungszweck (?) - Zuordnung der Zahlung<<
Angesichts der Tatsache , daß eBay dem Verkäufer den Namen des Käufers übermittelt und dies die Banken ebenso mit dem Namen des Überweisenden bei der Überweisung auf dem Auszug dem Empfänger mitteilen , ist dies nur schwer vorstellbar. Oder sollte die Verkäuferin eine dermaßen hohe Anzahl von Eingängen auf Ihrem Konto haben , daß eine Zuordnung nur unter Problemen möglich ist , würde dies auch nur für einen gewerblichen Status sprechen. Auch das der Fragesteller an eBay vorbei gehandelt hat ändert nichts daran.
Hätte Sie den Kontakt gewollt, hätte Sie Ihn herstellen können.
>>5., ist die eMail überhaupt angekommen (?) - PC defekt,...<<
Der Fragesteller schreibt , daß sie auf seine Mails - man beachte den Plural - nicht antwortet. Daß diese angekommen sind dürfte aufgrund der fehlenden negativen Rückmeldung offensichtlich sein. Gleichzeitig müssen die bei eBay angegebenen eMail- Adressen korrekt sein, da Verkäufer sonst ständig gefahrlaufen , gesperrt zu werden. Auch muß jemand nach gängiger Rechtsprechung , der im geschäftlichen Verkehr eMails nutzt , für eine regelmäßige Kontrolle sorgen. Somit dürfte der defekte PC auch ausscheiden.
Aufgrund des etwas verzweifelten Untertons des Fragestellers , muß ich davon ausgehen ,daß es sich bei dem Angebot um eines der üblichen Art handelte:
Keine Namen , keine Adresse , keine Steuernummer , keine Handelsregisternummer .
Das von Ihnen so gerne erwähnte Telefongespräch dürfte mangels fehlender Daten bzw. fehlendem Telefonbucheintrag auch nicht möglich sein.
Nicht nur daß dieses für einen gewerblichen Verkäufer - wovon wir ja wohl ausgehen können - nach eBay-AGBs untersagt ist , es verstößt auch gegen mehrere gesetzliche Vorschriften.
Aber warum handelt ein Verkäufer so ?
Es stellt sich die Frage , warum Verkäufer einen derartigen Auftritt nötig haben ,da doch wohl kein Widerspruch fällt,wenn man behauptet , daß die Angabe der verlangeten Daten letztendlich zu höheren Kaufpreisen führt.
Hier sagt die Erfahrung :
Verkauf in der Regel am Finanzamt vorbei ,
Verkauf am Gewerbeaufsichtsamt vorbei,
unklare Warenherkunft ("Vom Laster gefallen?") - in unserem Fall:
>>Mehrproduktionen handelt, die nicht mehr auf dem Markt verkauft werden dürfen.<<
Sollte diese Argumentation im unwahrscheinlichsten Fall zutreffen , so ist der Verkauf trotzdem jederzeit durch den Hersteller unterbindbar , wie sie ja selber zugibt.
Sollte der Verdacht sich am Ende als Wahrheit herausstellen - es sich also um Betrug handeln , was ich an keiner Stelle behauptet habe , so sagt die allgemeine Lebenserfahrung , daß in solchen Fällen in der Regel beim Beschuldigten nichts zu holen ist- leider.
>>In der Regel ist bei Notebook verkaufenden Sozialhilfeempfängern nichts zu holen.<< ist in soweit als überspitzte Äußerung ,also Ironie , ja ich würde sagen als blanker Zynismus zu sehen .
Schade ,daß Ihnen das entgangen ist.
Oder anders ausgedrückt :
Der notleidende Zahnarzt , der die Raten für den Porsche nicht mehr aufbringen kann , ist mir in so einem Fall noch nicht begegnet .
Haaaalt , das ist Ironie
Die Erwägung einer Anzeige wegen des Verdachts !!!! des Betrugs ist in diesem Fall völlig angemessen . Vielleicht bewahrt sie andere vor Schaden. Man sollte auch nicht zulange damit warten , weil unter Umständen die Möglichkeit besteht , daß das Geld noch nicht abgehoben wurde und somit durch die Bank bis zur Klärung eingefroren werden kann .
Suchen Sie das nächste Betrugsdezernat auf und schildern Ihren Fall dort . Ich denke mal , daß man Ihnen zu einer Anzeige raten wird.
Sie sollten auch wirklich dem Rat folgen und einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Hi,
zuerst eimal danke für die Antworten. Die Frau von der ich das Notebook gekauft habe hatte 70 positive Bewertungen. Kann man bei ebay auch nach der email adresse eines Verkäufers suchen denn Benzwerkstatt mit 0! Bewertungen war es auf keinen Fall.
Ihre email lautet zur Information benzwerkstatt@freenet.de
Danke
Aiman
offensichtlich wissen Sie Ihren eBaynamen nicht mehr . Jetzt wird es schwer .
Haben Sie einen Artikel von der Verkäuferin vielleicht noch in mein-ebay unter Beobachten oder Ich - habe geboten ( den Zeitraum maximal erweitern auf 30 Tage) gespeichert ?
Es könnte sich auch lohnen nach Angeboten mit gleichen Bildern und Angebotstexten aber unter anderem Verkäufernamen zu suchen.
hi,
das Problem ist das die besagte VK den Artikel ja bei ebay rausgenommen hat und dieser leider deswegen auch nicht in meinem ebay account aufzufinden ist. Gibt ebay in solchen fällen wenigstens auskunft über den Nickname oder sind die dort auxh so unkooperativ??
Aiman
Und jetzt?
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