Notebook ersteigert, falsches geliefert und zurückgesendet, das Geld aber nicht erhalten.

26. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
WAGn
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)
Notebook ersteigert, falsches geliefert und zurückgesendet, das Geld aber nicht erhalten.

Hallo,

Ebay scheint momentan wirklich richtig gefährlich zu sein. Zwei Fälle von Betrug sind mir in kurzer Zeit nahegekommen.

Ich habe ein Notebook gesucht, habe eines gefunden und zurückgeschickt weil es nicht wie vereinbart war. Das Geld habe ich zurückerhalten.

Nach ein paar Monaten habe ich einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen, das Notebook wäre gestohlen gewesen und ich wäre in der Schadenersatzpflicht weil ich mich ungerechtfertigt bereichert hätte.

Glücklicherweise konnte ich angeben, dass ich das Notebook, aufgrund falscher Angaben, zurückgesendet habe und sogar das Geld zurückerhalten habe. Damit war ich aus der Sache raus.

Beim zweiten Kauf wusste ich natürlich nicht, dass mit dem ersten Verkäufer etwas nicht gestimmt hat. Ich habe ein Notebook gekauft, überwiesen, aber eben nicht erhalten. Der Besitzer des Accounts erklärte mir sein Account wäre gehackt worden.

Bezahlt habe ich auf eine deutsche IBAN. Dann vorbildlich Anzeige erstattet usw. Dann irgendwann einen Brief erhalten, dass die Anzeige eingestellt wurde, da der Betrüger unbekannt verzogen wäre.

Also zwei Fälle nur bei dem Thema.

Aber natürlich würde ich schon gern die 500€ zurück haben. Kann ich das denn jetzt überhaupt ohne eine Verurteilung? Ich habe mir einen anderen Fall durchgelesen, dort gab es vorher eine Verurteilung. Und per Haftbefehl wird derjenige ja dann vermutlich auch nicht.

Wie würde ich jetzt am Besten vorgehen?

Besten Dank,
WAGn

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von WAGn):
Kann ich das denn jetzt überhaupt ohne eine Verurteilung?

Klar, wenn man den Betrüger findet und ihn dazu bewegen kann, dass er freiwillig zahlt...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Man kann ja weiterhin eine Verurteilung anstreben. Ich vermute mal, dass das Problem hier nicht der unbekannt verzogene, sondern der unbekannte Betrüger ist.

Man kann natürlich Versuchen ihn persönlich ausfindig zu machen. Die Ergebnisse kann man dann 1. Verwenden um eine Klage auf Rückzahlung/Lieferung anzustreben und 2. um der Staatsanwaltschaft neues Futter zu geben, die Anklage gegen XYZ zu erheben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
WAGn
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Das klingt, als ob ich keinen Gerichtsvollzieher beauftragen könnte. Ist das korrekt?

Ich habe zwei Briefe von der Staatsanwältin erhalten. Derjenige, der das Geld erhalten hat ist bekannt. Immerhin habe ich auf sein deutsches Bankkonto eingezahlt. Bei ausländischen würden sie vermutlich eher keinen großen Aufwand machen.

Jedenfalls lautete der erste Brief. Ermittlungsverfahren gegen D. S. wegen Betrug ... eingestellt nach §154 ... Strafe wegen einer anderen Strafe nicht groß ins Gewicht fällt.

Ich habe dann geschrieben, wie ich jetzt an mein Geld kommen kann und ein zweiter Brief kam mit der Entschuldigung, dass beim ersten die falsche Begründung gewählt wurde. "Da der derzeitige Aufenthaltsort des Beschuldigten S. nicht bekannt ist, wurde das Verfahren vorläufig eingestellt." (Unbekannt verzogen war der falsche Wortlaut.)

Plus Anlage "... Verfahren kann zur Zeit nicht fortgeführt werden, weil der Aufenthalt des Beschuldigten nicht ermittelt werden konnte. Die bisherigen Nachforschungen sind erfolglos verlaufen."

"Ich habe die erforderlichen Fahndungsmaßnahmen veranlasst." Und ich solle doch Bescheid geben wenn ich ihn mal sehe.

Also steht der Herr jetzt auf einer Liste von Leuten die verhaftet werden müssen? Also sollte er mal irgendwo auffallen, dann habe ich die dünne Chance mein Geld wiederzuerhalten? Bzw mehr als warten kann ich auch nicht machen wenn ich nicht dem schlechten Geld gutes hinterherwerfen will um einen Detektiv zu beauftragen?

Besten Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Ok, dann ist die Sache tatsächlich etwas anders, als ich zunächst vermutet habe. Handelt es sich hier um einen klassischen Dreiecksbetrug?

Also nochmal zur Klarstellung, die Gegenseite besteht aus zwei Parteien?
Einem Verkäufer, der nicht habhaft zu werden ist, da Aufenthaltsort unbekannt, aber dessen Identität ist bekannt.
Einem "Strohmann", der das Geld empfangen&weitergeleitet hat, dessen Identität und Aufenthaltsort ist bekannt?
Sehe ich das richtig?
Ich würde mich an den Strohmann halten. Gegenüber diesem hat man ein Herausgabeanspruch des Geldes. Fraglich natürlich, ob dort etwas zu holen ist.

Zitat (von WAGn):
Das klingt, als ob ich keinen Gerichtsvollzieher beauftragen könnte. Ist das korrekt?
Einen Gerichtsvollzieher, zumindest wenn man damit die Beauftragung im Sinne einer Pfändung meint, kann man erst beauftragen, wenn man einen vollstreckbaren Titel in den Händen hält. Dieser Titel ist ohnehin in einem Zivilverfahren zu erwirken. Das ganze hat mit der strafrechtlichen Sache wenig bis gar nichts zu tun.

Um mal bei meinem Beispiel zu bleiben (obwohl ich nicht weiß, ob das hier jetzt so ablief): der Verkäufer hat sich strafbar gemacht (z.B. Betrug), der Strohmann möglicherweise nicht (oder "nur" der Beihilfe). Trotzdem würde (im idealfall) der Verkäufer strafrechtlich belangt und der Strohmann müsste Ihnen das Geld zurückzahlen. Er würde zwar unter Würdigung der Umstände auch bestraft werden und könnte seinerseits vom Verkäufer das Geld einklagen, aber das ist eben nicht Ihre Baustellen.

Bitte schlüsseln sie hier nochmal den genauen Tathergang auf. Wer spielt welche Rolle, von wem ist was bekannt, wer hat was gemacht etc. Es kommt eben auf Details der Konstellation Accountinhaber, Geldempfänger und "Verkäufer/Betrüger" an.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von WAGn):
Also steht der Herr jetzt auf einer Liste von Leuten die verhaftet werden müssen?

Nein, aber auf einer Liste von Leuten bei denen die Ermittler den Aufenthalt feststellen müssen. Wenn sie denn zufällig bei einer Kontrolle ins Netz gehen



Zitat (von WAGn):
Also sollte er mal irgendwo auffallen, dann habe ich die dünne Chance mein Geld wiederzuerhalten?

Ja, eine dünne.
Betrüger betrügen ja in der Regel aus Geldmangel ...



Zitat (von WAGn):
Bzw mehr als warten kann ich auch nicht machen wenn ich nicht dem schlechten Geld gutes hinterherwerfen will um einen Detektiv zu beauftragen?

Naja, auch Betrüger sind bequem - eventuell findet sich die Anzeige in anderen Portalen?
Man kann auch im Internet nachforschen, ob man andere Geschädigte findet oder Spuren von ihm.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
WAGn
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

ich habe damals von allem Offlineversionen der Webseite gespeichert. Ich wusste nicht dass eBay so bescheiden reagiert und alles versteckt.

Nach dem Kauf habe ich das hier bekommen:

Zitat:
Guten Tag,

kann es heute noch verschicken wenn Sie mir eine Bestätigung der Überweisung zukommen lassen könnten.
Dann müssen wir nicht erst auf den Zahlungseingang auf mein Konto warten.

Name: D* S*
Bank: Postbank
IBAN: DE09 1001*
Verwendungszweck: *


die Sendungsnummer lasse ich Ihnen selbstverständlich zukommen


Derjenige der mir die Kontonummer gegeben hat ist dann wohl der Hacker oder der Accounthalter der behauptet gehackt worden zu sein. Zumindest wusste er, was er tut. Der Bankaccounthalter muss nicht unbedingt die selbe Person sein, gegen ihn läuft aber die Anzeige, da ich ja ihm gegenüber anspruchsberechtigt bin, egal ob er jetzt selbst als Finanzagent betrogen wurde oder nicht.

Was danach kam habe ich dann leider nicht mehr gesichert. Der "Accountbesitzer" meinte er wäre gehackt worden und ich meinte ich würde dann wohl Anzeige erstatten müssen. Das hat ihm jetzt nicht wirklich Angst gemacht, was schon dafür spricht, dass er nicht verantwortlich war und das nicht sein Bankaccount gewesen ist. Sein eBay-Account ist natürlich deaktiviert worden.

Da es sich um ein Notebook handelt, kann es schon gut sein, dass das professionell gemacht worden ist. Also ein Hacker der sich einen Finanzagenten gesucht hat.

Ich nehme an, da die Staatsanwaltschaft den selben Namen benutzt hat, dass der Name des Bankkonteninhabers korrekt ist. Das wird die Bank ja rausgeben, würde nichts bringen das zu verstecken.

Ich habe noch alle Produktbilder und eine Kopie der Angebotswebseite, wenn das für jemanden interessant wäre. Ich nehme an, falls die Geschichte so stimmt, wurden die Bilder vermutlich von irgendeiner alten Auktion genommen.

Beste Grüße!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von WAGn):
Der Bankaccounthalter muss nicht unbedingt die selbe Person sein, gegen ihn läuft aber die Anzeige


Und der kann nun nicht ermittelt werden? Das kann ich mir bei einem deutschen Bankkonto eher nicht vorstellen (das serienweise Eröffnen von Konten bei der Postbank mit gefälschten Ausweisen ist doch 10+ Jahre her, das geht AFAIK nicht mehr so einfach).

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
WAGn
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Bigi,

er konnte wohl schon ermittelt werden. Aber nicht sein Aufenthaltsort.

Das mit den gefälschten Ausweisen, lief das über Post-Ident? Das ist ja nicht wirklich sicher.

Beste Grüße!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
WAGn
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Kann es denn sein, dass er, wie in einem anderen hier beschriebenen Fall, sich an seiner Adresse verleugnen ließ und er doch dort wohnt? Es klingt als hätte die Polizei ermittelt, die würden sich nicht so reinlegen lassen, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von WAGn):
Es klingt als hätte die Polizei ermittelt, die würden sich nicht so reinlegen lassen, oder?

Die fahren da nicht täglich vorbei, einmal, wenns hochkommt zweimal. Und wenn das verleugnen glaubwürdig ist ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.777 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen