Notebook gekauft. Mängel. Neg. Bewertung.

24. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
Prolife1986
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 6x hilfreich)
Notebook gekauft. Mängel. Neg. Bewertung.

Hallo liebe Forengemeinde,
ich habe mir vor einiger Zeit einen Notebook bei eBay per "Preis vorschlagen" gekauft. In der Artikelbeschreibung stand zwar geschrieben, dass der Artikel gebraucht ist, jedoch voll funktionsfähig.
Nun habe ich das Gerät für den Urlaub gekauft und somit hab ich das Gerät ca. 2 Wochen unangetastet gelassen, bevor ich mir den fertig machen wollte. Als ich das Gerät angemacht habe, habe ich gemerkt, dass auf dem Display schwarze "Schlieren" zu sehen sind, sah aus wie Dreck, war nur leider ein Defekt IM Display. Dann waren auch noch zwei USB-Ports defekt bzw. haben einen Wackelkontakt und sind für mich so nicht zu benutzen. Ich habe dies dem Verkäufer nett mitgeteilt in der Hoffnung, dass er sich dann an den Ersatzteilen beteiligt. Kosten betragen insgesamt nichtmal 25,-€. Der Verkäufer weigerte sich und meinte, ich hätte das Gerät wohl selbst kaputt gemacht. Nun gut, keine Einigung. Also leider nun der letzte Schritt: Negative Bewertung abgegeben.
Nun kam gestern eine Mail von ihm. Muss ich da irgendwas befürchten??


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Guten Abend,

das ist die letzte Aufforderung, die negative Bewertung zurückzunehmen.

Warum sollten Sie die Bewertung zurücknehmen?
In der Bewertung ist mindestens eine Unwahrheit veröffentlicht. Bitte beachten Sie die anderen 847 Bewertungen, aus denen hervorgeht, daß von mir immer korrekt gehandelt wurde.
Die Unwahrheit bezieht sich aus den Worten "Hat schwere Mängel verschwiegen...". Diese Aussage ist unrichtig, da ich das Notebook zunächst privat verkaufen wollte und sich viele Leute das Gerät angeschaut haben. Hier war definitiv alles in Ordnung. Einige dieser Interessenten sind bereit, dies zu bezeugen. Selbst auf dem Bild des eingestellten Artikels ist zu erkennen, daß das Display in Ordnung war.

Da ich die negative Bewertung als üble Nachrede empfinde und mich als Betrüger darstellt, werde ich nach Ablauf von 8 Tagen einen Anwalt beauftragen, dies zu Anzeige zu bringen.

Außerdem erwirke ich eine richterliche Verfügung, daß die Bewertung von eBay geöscht wird.
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Wenn man aus dem richtigen Winkel Fotografiert, sieht man es tatsächlich nicht. Display habe ich mitlerweile getauscht, aber das "alte" Display habe ich natürlich aufbewahrt.

Danke Schon mal im Voraus, ich hoffe, ihr könnt mir etwas helfen.

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-- Editiert Prolife1986 am 24.06.2012 19:36

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3495x hilfreich)

Privatkauf od. vom Händler?

Falls von privat: War die Haftung ausgeschlossen? Genauer Wortlaut?

Haben Sie den VK zur Nacherfüllung (Nachbesserung) aufgefordert?

Neg. Bewertung: Falls Sie den Nachweis f.d. Displayschaden erbringen können, wäre die Formulierung "Hat schwere Mängel verschwiegen" nicht zu beanstanden.

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#2
 Von 
Prolife1986
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo, danke für die schnelle Antwort.
Kauf war von Privat, genauer Wortlaut:
"Privatverkauf: Keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme."

Habe sobald ich die Fehler bemerkt habe ihm eine Mail geschickt und des Sachverhalt geschildert. Ich habe ein gebrauchtes Display bei eBay ausgeguckt und Ihm geschrieben, dass die Beseitigung der Mängel xx€ kosten würde und ich mich freuen würde, wenn wir uns irgendwo einigen würden.
Daraufhim bekam ich die Mail, dass er das Gerät jeden Tag genutzt hat und ihm NIE Mängel aufgefallen seien.

Meiner Meinung nach kann der "Displaymangel" nicht vom Transport kommen, da das Notebook sicher in einer Notebooktasche verpackt war.

Wie kann ich denn den Nachweiß für den Displayschaden erbringen? Also das Defekte Display besitze ich noch.

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#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3495x hilfreich)

quote:
"Privatverkauf: Keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme."


Diese Formulierung, die oft zu sehen ist, könnte angreifbar sein.

Ich würde den VK nochmals zur Nacherfüllung auffordern.

quote:
Habe sobald ich die Fehler bemerkt habe ihm eine Mail geschickt und des Sachverhalt geschildert. Ich habe ein gebrauchtes Display bei eBay ausgeguckt und Ihm geschrieben, dass die Beseitigung der Mängel xx€ kosten würde und ich mich freuen würde, wenn wir uns irgendwo einigen würden.
Daraufhim bekam ich die Mail, dass er das Gerät jeden Tag genutzt hat und ihm NIE Mängel aufgefallen seien.


Eine eindeutige Aufforderung / Ablehnung ist daraus nicht unbedingt erkennbar.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41031x hilfreich)

Man müsste als Käufer beweisen, das die Ware bereits bei Gefahrenübergang mängelbehaftet war. Und nicht erst auf dem Transportweg oder später der Mangel aufgetreten ist.

Deweiteren müsste man beweisen das es kein normaler Verschleiß wäre, denn das wäre kein gewährleistungsrechtlich relevanter Sachmangel.



Die Negative Bewertung an sich ist wohl unproblematisch, nur der Kommentar ist problematisch, da gar nicht feststeht, das der Verkäufer schwere Mängel verschwiegen hat. Insofern könnte sein juristisches Vorgehen durchaus erfolgreich sein.
Was steht bei den ...?



quote:
Bitte beachten Sie die anderen 847 Bewertungen, aus denen hervorgeht, daß von mir immer korrekt gehandelt wurde.

Irrelevant, einmal ist immer das erste Mal ...
'Bewertungsschutz' in der Form gibt es nicht ;-)





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4893x hilfreich)

sollten die 847 Bewertungen für Verkäufe sein würde ich gewerbliches Handeln unterstellen. 847 Bewertungen als Käufer bringen in der Argumentation des Verkäufers gar nichts. :-)

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

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#6
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1241 Beiträge, 347x hilfreich)

25€ Ersatzteilkosten, was ist mit dem Displayschaden?
Nur ein Kabel- oder Kontaktproblem? Kann das dann nicht vom Transport kommen?

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Prolife1986
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo, danke schon mal für die bisherigen Antworten.
In den rd. 25,-€ sind schon alle Ersatzteile mit eingerechnet. Ich habe mir bei eBay für 11,50€ inkl. Versand ein gebrauchtes Display gekauft. Der Restbetrag ergibt sich aus einer neuen Platine mit USB-Ports.

Es geht mir in erster Linie nicht um die 25€. Diese machen mich nicht arm, aber ich finde, bei solchen Artikeln sollte man schon solche Mängel abwarten. Wackelkontakte an zwei USB-Ports entstehen nicht durch den Transport, ebenso auch die "Fehler" im Display nicht. Das Notebook war in einer Notebooktasche verpackt. Da würde es mich wundern, wenn sowas beim Transport auftritt.

Ich bin am Überlegen, ob ich nicht vielleicht das alte Display wieder einbaue und mich bei einem Spezialisten erkundige, durch was ein solches "Schadensbild" auftreten kann.

Ich hatte mich schon damit abgefunden, dass ich alleine auf den Kosten sitzen bleibe, aber bei der Mail von dem Verkäufer blieb mir doch die Spucke weg.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41031x hilfreich)

quote:
Ich bin am Überlegen, ob ich nicht vielleicht das alte Display wieder einbaue

Du hast sowohl Display als auch USB-Platine bereits gewechselt?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#9
 Von 
Prolife1986
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 6x hilfreich)

quote:
Du hast sowohl Display als auch USB-Platine bereits gewechselt?


nein, nur das display.

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41031x hilfreich)

Dann hast du neben den beiden oben bereits genannten Beweisproblemen ein drittes Beweisproblem: beweisen, das die Schäden nicht durch deine Bastelei verursacht wurden.





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#11
 Von 
Prolife1986
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 6x hilfreich)

weil man ja im normalfall ein funktionstüchtiges Display gegen ein anderes funktionstüchtiges display tauscht. aber wie gesagt, es geht mir nicht darum, dass der VK sich an den Kosten beteiligt, sondern an seinen "Erpressungen" mir gegenüber. Ich soll die negative Bewertung löschen oder...

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41031x hilfreich)

quote:
sondern an seinen "Erpressungen" mir gegenüber. Ich soll die negative Bewertung löschen oder...

Das hatte ich ja schon kommentiert.

Da meine Frage diesbezüglich noch nicht beantwortet wurde, kann ich das jedoch nicht weiter einschätzen.





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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Prolife1986
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 6x hilfreich)

quote:
Die Negative Bewertung an sich ist wohl unproblematisch, nur der Kommentar ist problematisch, da gar nicht feststeht, das der Verkäufer schwere Mängel verschwiegen hat. Insofern könnte sein juristisches Vorgehen durchaus erfolgreich sein.
Was steht bei den ...?


Oh das hatte ich wohl überlesen. Meinst du damit den kompletten Wortlaut der Bewertung?
So lautet die komplette Bewertung:


Hat schwere Mängel verschwiegen+ist uneinsichtig! Nicht zu empfehlen!

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1413x hilfreich)

Hallo,
bei Abgabe von Bewertungen solltest du dir Statemants über den VK sparen, die eine Verallgemeinerung enthalten, wie ist uneinsichtig, Mängel verschwiegen, nicht zu empfehlen.
Besser wäre: Gerät hat Mängel, kaufe bei dem VK nicht wieder.
Das sind beweisbare Tatsachen, und keiner könnte dir am Zeug flicken.
Auf den Kosten wirst du sitzen bleiben, es sei denn du beweist, dass die Mängel vor Versand durch den VK vorhanden waren.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41031x hilfreich)

quote:
Hat schwere Mängel verschwiegen+ist uneinsichtig! Nicht zu empfehlen!

Nun die weitern Teile enthalten keine groben Fehler.


Insgesamt würde ich persönlich den Kommentar entfernen.



Ich halte es so, das ich mit ROT bewerte und entweder nichts hineinschreibe oder einfach nur 'Hier kaufe ich nie wieder!'





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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Prolife1986
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 6x hilfreich)

Ok. Die Wortwahl ist wohl nicht die passende. Obwohl....

Naja. Wenn ich jetzt sage, ich entferne die Bewertung, dann kann ich ihn ja nicht nochmal negativ bewerten, richtig?
Es kann ja nicht sein, dass er mir defekte Geräte schickt und dann noch nichtmal eine negative Bewertung am Ende hat.

Was passiert denn, wenn ich die Bewertung stehen lasse und erstmal abwarte, ob er an seine Richterliche Verfügung kommt. Wenn es so sein sollte, werde ich wohl löschen müssen. Kann mir dann aber noch was passieren. Ärger, Kosten ect..?

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4893x hilfreich)

quote:
von Prolife1986 am 27.06.2012 08:56

Kann mir dann aber noch was passieren. Ärger, Kosten ect..?
Kosten!

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Prolife1986
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 6x hilfreich)

Ok. In welcher Höhe ca.? Ich weiß, ist mit Sicherheit schwer zu sagen, aber so grob geschätzt?!

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Hab grad das gefunden: http://pages.ebay.de/help/feedback/revise-feedback.html

Werde die negative Bewertung belassen aber den Text ändern.

-- Editiert Prolife1986 am 27.06.2012 09:22

0x Hilfreiche Antwort

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