Ich habe ein neues Notebook in OVP versteigert.
Der Käufer hat es für 607€, etwa 50€ über dem normalen ebay-Preis gekauft.
Als ich den angerufen habe, war erst sein Vater dran, der meinte "Dat könnse vergessen, der Junge hat sowieso kein Geld." Dann er: "Ja, eigentlich war das mehr ein Versehen."
Ich habe die Nase gestrichen voll von solchen Leuten. Allerdings ebenso vom deutschen Rechtssystem. Daher wüsste ich gerne, wie ein erfahrener Mensch die Chance einschätzt, eine Vorleistung an einen Anwalt zurückzubekommen.
Ebay ist doch in jedem Fall ein bindender, vollwertiger Kaufvertrag, aus dem man sich nicht so leicht herauslavieren kann, oder?
Ach ja, er ist dem Nutzernamen (*****87) nach zu urteilen volljährig.
Besten Dank und Grüße
Simon Kintrup
-- Editiert von wobbegong am 23.11.2008 19:40
Notebook rechtlich bindend verkauft?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Er hat mir dann eine Ratenzahlung angeboten. Er sei leider gerade klamm. Und "Man könnte ja einen Vertrag drüber machen."
Ich brauche das Geld jedoch schnell, habe kein Interesse an einem zweiten nicht eingehaltenen Vertrag und werde das Notebook erst einmal anderweitig verkaufen und ihm eins zukommen lassen, wenn die Sache durchgeht.
Wäre äußerst dankbar dafür über eventuelle Notausgänge (für ihn) aus einem ebay-Vertragsverhältnis aufgeklärt zu werden.
> Daher wüsste ich gerne, wie ein erfahrener Mensch die Chance einschätzt, eine Vorleistung an einen Anwalt zurückzubekommen.
Das wird man so nicht beantworten können, es kommt darauf an. Das Risiko liegt voll beim Verkäufer, er hat die Gebühren seines Anwalts und die Prozesskosten vorzustrecken UND sollte er den Prozess gewinnen, hat der Verlierer diese Auslagen zu ersetzen (ob er es kann, ist eine andere Frage).
Zum jetzigem Zeitpunkt kann er jedenfalls noch keinen Anwalt einschalten, ohne auf diesen Kosten sitzen zu bleiben.
Würde ein Einschreiben (aus Beweisgründen mit Rückschein) aufsetzen, eine Frist zur Zahlung setzen (10-12 Tage, Datum bestimmen) und abwarten.
Wenn diese Frist verstrichen ist, ohne dass die Zahlung eingegangen ist, befindet sich der Käufer in Verzug. Jetzt kann man entweder einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen (die preiswertere Variante) oder eben einen Anwalt in Anspruch nehmen.
> Ebay ist doch in jedem Fall ein bindender, vollwertiger Kaufvertrag, aus dem man sich nicht so leicht herauslavieren kann, oder?
In jedem Fall ist der Kauf bindend. Das Problem ist einfach das, dass man nicht weiß, mit wem man es zu tun hat. Der Käufer hat ja schon einen Hinweis geliefert, die Frage ist, ob das eine Schutzbehauptung ist (dann hätte der Vater selbst den Computer gekauft) oder aber ob es tatsächlich einen Sohn gibt, der über seine Befugnisse (Taschengeldparagraph) hinausgegangen ist. Dann müssten die Eltern zustimmen, was sie nicht tun werden, das steht hier schon fest.
Bevor diese offenen Fragen nicht geklärt sind, kann auch keine Prognose gestellt werden, deshalb die Mahnung in der Hoffnung, dass sich der Käufer zumindest erklärt.
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Danke!
Den Sohn gibt es. Der Vater hat den Hörer an ihn übergeben. Allerdings nicht ohne ihn vorher aufs Übelste anzuschreien und zu beschimpfen und ich denke, dass das nicht das erste mal ist, dass Gläubiger bei ihm anrufen.
Okay, ich werde mal die Mahnung aufsetzen und weitersehen. Vielen Dank erstmal!
Gerade geantwortet, schon wieder Änderung des Sachverhaltes, warum immer so schnell?
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> Er hat mir dann eine Ratenzahlung angeboten. Er sei leider gerade klamm. Und "Man könnte ja einen Vertrag drüber machen."
Ich brauche das Geld jedoch schnell, habe kein Interesse an einem zweiten nicht eingehaltenen Vertrag und werde das Notebook erst einmal anderweitig verkaufen und ihm eins zukommen lassen, wenn die Sache durchgeht.
Wäre äußerst dankbar dafür über eventuelle Notausgänge (für ihn) aus einem ebay-Vertragsverhältnis aufgeklärt zu werden.
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Eine Ratenzahlung ist die denkbar schlechteste Variante, wenn man schnell Geld braucht und natürlich ohnehin eine sehr unsichere überhaupt.
Dann bleibt nur noch der Rücktritt vom Vertrag.
Bei eBay über die Funktion "Unstimmigkeiten online klären" -> unbezahlten Artikel melden. Da gibt es die Möglichkeit den Kauf im gegenseitigen Einvernehmen rückgängig zu machen (Verkäufer und Käufer haben sich geeinigt....). Der Käufer kriegt eine Email, wenn er zustimmt, ist der Vertrag aufgehoben, die Verkaufsprovision wird von eBay erstattet.
Compi neu einstellen und hoffen, das es beim nächsten Mal besser läuft - fertig!
Mh, klar. Allerdings kann ich so eine dummdreiste Masche nicht einfach so stehen lassen. Er hat mich um etwa 50€ gebracht, da die Verkaufsaussichten jetzt weitaus schlechter stehen.
Mit dem ebay-System komme ich soweit klar. Habe knappe 300 Transaktionen abgewickelt. Zum Glück bisher ohne solche Vorfälle.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Ich würde wie schon vorgeschlagen einvernehmlich die Auktion rückgängig machen und ein Ei drüber hauen.
Ich verstehe zwar Ihren Ärger aber da wird höchstwahrscheinlich ausser noch mehr Stress und Kosten nichts dabei rauskommen.
So wie sich das liest ist bei dem Knaben eh nichts zu holen ( schätzungsweise 18 Jahre und schon verschuldet, daheim wohnen, Hartz 4, nicht gerade mit Intelligenz gesegnet usw..... ).
Was Sie natürlich trotzdem versuchen könnten ist mit dem zu vereinbaren das er die Differenz bezahlt wenn die 2. Auktion weniger bringt und Sie dafür auf weitere Schritte verzichten. Vielleicht haben Sie Glück und er bezahlt es wirklich.
Viel Erfolg!
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