Hallo zusammen,
ich habe meinem Vater zu Weihgnachten ein Notebook geschenkt, das ich gebraucht bei eBay bekommen habe.
Schon nachdem ich es bekommen habe, kam mir komisch vor, dass es scheinbar schon einmal geöffnet wurde, dachte mir jedoch nichts dabei.
Laut Beschreibung des Verkäufers wurde es immer pfleglich behandelt, Nichtraucherhaushalt bla bla....
Nun hat mein Vater das Notebook mal etwas weiter installiert mit DirectX und so...und plötzlich gibts Grafikfehler, das Noteboo frisst sich fest, gibt Bluescreens aus und zerschiesst das ganze Betriebssystem.
Neuinstallation, und nach weiterer Einrichtung wieder Grafikfehler und Bluescreens...
Seltsam....als ich den Versandkarton mal checkte, fiel mir auf, dass unter dem Versandaufkleber an mich ein weiterer Aufkleber war...und zwar an meinen Verkäufer....von Ende Oktober und auch da stand schon das Modell von den Notebook drauf. Also hatte mein Verkäufer das Teil gerade erst 4 Wochen...
Ich nahm mir dann seine Bewertungen vor....und kam zu dem Ergebnis, das der Mensch in den letzten Wochen mindestens 3-4 Geräte des gleichen Typs mit Grafikkartenschäden gekauft hat. Er kaufte dann woanders Austauschgrafikkarten....
Jetzt denke ich, er hat auch mein Notebook mit defekter Grafikkarte gekauft, eine andere rein gesetzt und mir dann als gepflegtes Gerät voll funktionsfähig verkauft....ist aber nicht so...es gibt diese Fehler...
Kann man da irgendwas machen? Ich meine trotz Privatverkauf und Gewährleistungsausschluss?
Hier mal mein gekaufter Artikel:
http://www.ebay.de/itm/250942096288?ssPageName=STRK:MEWNX:IT&_trksid=p3984.m1497.l2649
Hier mal 3 Auktionen, wo er defekte Geräte gekauft hat:
http://www.ebay.de/itm/190594521554
http://www.ebay.de/itm/330627325835
http://www.ebay.de/itm/110755634346
und hier die entsprechenden Austauschgrafikkarten, die er gekauft hat:
http://www.ebay.de/itm/400195826828
http://www.ebay.de/itm/400195826828
http://www.ebay.de/itm/400250284969
Für mich ist nun naheliegend, dass hier ein Hobbyschrauber am Werk ist, der sich etwas nebenbei verdienen will, defekte Rechner ankauft, repariert und wieder verkauft.
Ich sehe da schon teilweise was gewerbiches drin.
Bei seinem Angebot bin ich davon ausgegangen, dass ich ein von ihm genutztes Gerät erwerbe und nicht von einem Laien, der defekte Geräte wieder zusammen pfuscht...und ohne Gewährleistung verkauft.
Denn bei mir ist der Fehler offensichtlich trotz Grafikkartenaustausch nicht behoben.
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Notebook schon defekt verkauft?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
quote:
Kann man da irgendwas machen?
Wenn der K arglistiges Verschweigen beweisen kann...
quote:
Ich sehe da schon teilweise was gewerbiches drin.
Müßte man im Streitfall beweisen können, wenn man sich darauf berufen wollte, der Gewährleistungsausschluß sei unwirksam.
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na wenn ich mir allein diesen Absatz ansehe
quote:
Es wurde immer pfleglich behandelt.Funktioniert einwandfrei.Nichtraucherhaushalt.
Funktioniert einwandfrei stimmt nicht....Nichtraucherhaushalt und wurde immer pfleglich behandelt...das kanner gar nicht wissen, weil er das Teil keine 4 Wochen hatte und es DEFEKT gekauft hat.
Und komischereise ist genau ein Grafikkartendefekt jetzt bei mir aufgetaucht...das kann ja kein Zufall sein.
[Mutmaßung] VK hat die Grafikkarte getauscht, aber es lief immer noch nicht rund. Der Defekt äußert sich aber erst, wenn man ein paar Sachen und Updates installiert.
Dann verkaufen wir das Teil mal als voll funktionstüchtig und schliessen die Gewährleistung aus...und schon ist der Käufer der Dumme...[/Mutmaßung]
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quote:
Funktioniert einwandfrei stimmt nicht
Damit ist zweifelsfrei die Funktion bei ihm gemeint und nicht der Zustand beim Käufer bis in allle Ewigkeit.
quote:
....Nichtraucherhaushalt und wurde immer pfleglich behandelt...das kanner gar nicht wissen, weil er das Teil keine 4 Wochen hatte und es DEFEKT gekauft hat.
Er wird wohl schon wissen ob er einen Nichtraucherhaushalt hat und ob es pfleglich behalndelt wurde in den 4 Wochen in denen er es hatte.
Wobei du das mit den 4 Wochen beweisen müsstest.
Ein Versandkarton mit Modellbezeichnung ist da nicht ausreichend. Da müsste schon etwas handfestes (Seriennummer) her ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
die Seriennumemr bekomme ich wahrscheinlich heute Nachmittag vom vermeintlichen Vorbesitzer....mit dem habe ich schon Kontakt aufgenommen.
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Da er das anscheinend systematisch macht, ist er wohl kein Privathändler mehr, auch wenn er gegenteiliges behauptet, sondern gewerblich.
Erkläre den Rücktritt vom Fernabsatzgeschäft und schicke ihm das Teil zurück. Er muss Dir dann den Kaufpreis und die VK erstatten.
Falls er nicht so recht will, kannst Du ihn auch unverbindlich darauf hinweisen, dass sich verschiedene Instanzen (z.B. Finanzamt, eBay sowieso) für sein gewerbliches Handeln interessieren könnten.
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So was in der Richtung habe ich ihm schon geschrieben.
Ich sehe als Nicht-Jurist hier aber auch Parallelen zum Urteil vom AG Kehl aus 2003:
http://www.jurpc.de/rechtspr/20030267.htm
Mir wurde hier auch verschwiegen, dass es sich um ein Gerät handelt, das aus mindestens zweiter Hand ist und defekt angekauft wurde.
Dann wurde die Grafikkarte von einer "Privatperson" ausgetauscht und danach das Gerät als funktionsfähig verkauft.
Meine Kaufentscheidung hätte es durchaus beeinflusst und ich hätte Abstand davon genommen, wenn ich gewusst hätte, dass es ein nicht durch einen Fachmann instandgesetztes Defektgerät handelt.
Dass er das Gerät defekt angekauft und selbst die Grafikkarte ausgewechselt hat, hat der VK in einer eMail von heute morgen bereits eingeräumt.
Er bot mir dann eine Rechnung vom Verkäufer der genrealüberholten Austauschgrafikkarte an, so dass ich auf eigene Faust eine Reklamation durchführen soll.
Diese Rechnung und das Einräumen der selbst durchgeführten Reparatur gab er aber erst auf Reklamation zu. Meines Erachtens hätte so ein Umstand bereits in der Artikelbeschreibung angegeben werden müssen.
Wenn ich, im Übrigen gelernter Informatiker, gewusst hätte, dass es ein Defektgerät mit einem Überhitzungsschaden ist, hätte ich es nicht gekauft. Mir ist klar, dass bei einer Überhitzung des Grafikchips nicht zwangsläufig nur die Grafikkarte betroffen ist, sondern auch eventuelle Mainboardschäden durch zu hohe Hitzeentwicklung auftreten kann. Gerade bei ohnehin hitzeempfindlichen Geräten, wie Notebook-PC´s.
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-- Editiert XxBombermanxX am 27.12.2011 09:01
Also der gute Mensch verstrickt sich immer mehr in Widersprüchen.
Er meint, er habe vor 13 Monaten das letzte mal ein Notebook verkauft...daher kann man ihm kaum gewerbliches Handeln unterstellen.
Ich finde aber mindestens 4 in den letzten 30 Tagen.
Dann meint er, er habe nur einmal Austauschgrafikkarten bestellt und da er sowieso bestellen musste, hätte er direkt 3 genommen.
Ich finde aber 4 gekaufte Grafikkarten in 3 voneinander unabhängigen Bestellungen. Jedes mal kurz nachdem er wieder ein defektes Notebook angekauft hat...da liegen immer 2-4 Tage zwischen.
Jetzt reitet er darauf rum, dass ich ihm gesagt habe, ich haette aktuelle Grafiktreiber herunter geladen und hätte den defekt selbst verursacht, weil über die Treiber auch die Lüfteer gesteuert würden.
Ich habe aber nur aktuelle Treiber über die Update-Software des Herstellers runtergeladen.
Habe ihn dann darauf angesprochen, dass er es verschwiegen hat, dass er ein Defektgerät angekauft, dann geöffnet und selbst einen Reparaturversuch unternommen hat und dass er ja kein Fachmann sei.
Er meinte daraufhin tatsächlich, ob ich wirklich glauben würde, dass ich ein gut erhaltenes Notebook dieses Typs in ungeöffnetem Originalzustand bekommen würde.
Also für mich ist dieser Fall ziemlich klar...dennoch verweigert er behaarlich die Rücknahme, sondern will jetzt noch einen weiteren Reparaturversuch starten.
Dies möchte ich aber nicht, da ich kein Bastlernotebook von einem Hobbyschrauber haben möchte.
Bin ich dazu verpflichtet, einen Nachbesserungsversuch eines Laien durchführen zu lassen?
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quote:
Mir wurde hier auch verschwiegen, dass es sich um ein Gerät handelt, das aus mindestens zweiter Hand ist
Das sehe ich nicht som denn es wurde als GEBRAUCHT angeboten.
Das impliziert eine vielzahl von Vobesitzern.
Das andere (Aufbereitung, Basteltätigkeit) wären jedoch durchaus offenbarungspflichtig gewesen.
Zwar geht man in der Regel von dem Recht zur Nachbesserung aus, diese muss aber auch für den Käufer unter Betrachtung der Gesamtumstände zumutbar sein.
Und diese Zumutbarkeit halte ich hier für nicht mehr gegeben.
Ich würde ihm daher mit grichtsfestem Zustellnachweis erklären das man die entsprechenden Beweise seiner Tätigkeiten gesichert habe und weitere Ausreden sinnlos wären.
Auffordern zur unverzüglichen Erstattung des Betrages jedoch bis spätestens zu 14.01.2012, da die weitere unsachgemäß Bastelei als Nachbesserung nicht zumutbar sei.
Erklären, das die Rücksendung des Laptops nach Erhalt des Betrages erfolge .
Für den Fall der Weigerung/Nichtreaktion würde ich die sofortige Übergabe an einen Anwalt zur Einleitung aller notwendigen zivil-, straf- und gewerberechtlichen Maßmahmen ankündigen.
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"
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