Notebook verkauft, Käufer droht mit anzeige

31. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
PurityDozer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Notebook verkauft, Käufer droht mit anzeige

Hallo,

habe schon die suchfunktion durchforstet aber leider nur ähnliche aber nicht genau einen solchen Fall gefunden, deshalb dieser Thread hier.

Mein Problem ist, ich habe bei eBay ein notebook verkauft, dieses mit dem Zustand neu aber ohne OVP, hab das ding auch getestet bis zum login Bildschirm obs auch funktioniert. Leider is kein Kaufbeleg mehr vorhanden, da es ein Geschenk war.
Der Käufer behauptet jetzt jedoch, dass das Touchpad nicht funktioniert und auch die LED anzeigen für Akku und so nicht ordnungsgemäs funktionieren. Jetzt hab ich ihn daraufhin gewiesen, doch mal die treiber und ähnliches zu überprüfen, da ich sicher bin, dass das touchpad zb ging. Er möchte jedoch jetzt einen Kaufbeleg und nichts weiteres mit mir über emial klären, ansonsten zeigt er mich bei der Polizei an.
Meine Frage ist, wie ich mich jetzt verhalten soll, da der beleg nicht vorhanden ist und ich den auch nicht mehr besorgen kann, was soll ich machen?
Ich kann ja nicht wirklich beweisen das das ding ging.

Was hab ich denn durch solch eine Anzeige zu befürchten?
Könnte ich dadurch irgenwelche privaten Folgen habe, das ich irgenwelche Einträge in meine Akte haben, die mich zb nicht an bestimmten arbeitsplätzen arbeiten lassen oder so?

Bitte um Hilfe, danke.




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1347x hilfreich)

Wenn es ein Privatverkauf war, muss der Käufer nachweisen, dass ein Sachmangel vorliegt.
Weiterhin wäre zu klären, ob die Gewährleistung ausgeschlossen wurde.

Was die strafrechtliche Seite angeht: Das Nicht Vorliegen eines Kaufbelegs stellt meines Wissens keine Straftat dar. Sofern am Gerät Defekte vorhanden sind, dürften die ebensowenig strafrechtlich relevant sein. Eine Ausnahme stellt vielleicht das arglistige Verschweigen bekannter Mängel, bzw. die wider besseren Wissens abgegebene Behauptung, das Gerät sien in Topzustand dar.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 203x hilfreich)

wenn du als privatverkäufer in der auktion nicht explizid erwähnt hast, dass du die rechnung mitlieferst, hat der käufer auch keinen anspruch darauf.

wenn er befürchtet hier evtl. hehlerware erworben zu haben, müsste dir das nachgewiesen werden und nicht umgekehrt.

1x Hilfreiche Antwort

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