Notebook verkauft - Ebay hat entschieden

28. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
dickvanburik
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)
Notebook verkauft - Ebay hat entschieden

Hallo,
ich hab folgendes Problem:

Ich hab vor ca. 1 Monat über Ebay ein gebrauchtes, aber gut funktionierendes Laptop verkauft. Nach meiner Meinung betrug der Wert des Laptops zu dem Zeitpunkt noch ca. 200Euro, umso froher war ich, dass etwa 100 Euro mehr am Ende dabei rausgesprungen sind.
Als ich dem Käufer das Laptop nach Zahlungseingang geliefert habe, hat er mir geschrieben, dass das Laptop in einem miserablen Zustand ist und keine 300 Euro wert ist (unabhängig davon das er selber schuld ist wenn er immer weiter bietet) und vor allem, dass das linke Eckding von dem Laptop fehlen würde.
Ich jedoch habe das Laptop wie beschrieben ohne Mängel an den Käufer versendet!!1
Als der Käufer nach meiner Verweigerung der Rücknahme (allein weil ich schon bei der Artikelbeschreibung geschrieben hatte: Privatverkauf, daher keine Rücknahme) bei Ebay ein Problemfall eröffnet hat und Fotos hinzugefügt habe, war ich total geschockt, da 1. das linke Eck wirklich gefehlt hat und 2. das Laptop total schmutzig und staubig aussah (als wäre es 10 Jahre alt gewesen) obwohl ich es vorher extra gründlich mit speziellen Reiniger gepflegt hatte.

Ich gehe daher davon aus, dass ihm vielleicht das Laptop runtergefallen ist oder er es irgendwie beschädigt hat und daher nicht mehr haben möchte und diesen letzten Ausweg nutzt.


Nun habe ich vor einigen Tagen von Ebay eine EMail bekommen, dass zu Gunsten des Käufers entschieden wurde, was ich absolut nicht nachvollziehen kann. Er hat zu keinem Zeitpunkt ein Beweis liefern können, dass das Laptop bereits bei der Ankunft bei ihm beschädigt war.
Ebay hat ihm jetzt anscheinend den Kaufpreis zurückerstattet und ihn gebeten den Laptop an mich zurückzuschicken. Und nun verlangt Ebay das Geld von mir bzw. hat mir dies als Schulden dargelegt.

Nun meine Fragen:

1. Muss ich das akzeptieren? Kann ich da kein Widerspruch einlegen? Ebay ist doch kein Gericht. Muss ich das Laptop wieder annehmen?
2. Wenn ich es annehme wird mir aufeinmal die Sache zum Nachteil, da laut Bilder des Laptop nun beschädigt ist.
Dagegen muss ich doch vorgehen können.

Wenn des Laptop noch im Originalzustand wäre, könnte ich es ja hinnehmen aber es kann doch nicht sein, dass ich Ebay das ganze Geld zurückzahle und ein beschädigtes Notebook erhalte.

Ich wäre sehr über Rückmeldungen & Tipps erfreut.

ciao

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Wen sollte das interessieren was ebay paypal oder wer auch immer entscheidet?

Du hast also Paypal als Zahlung akzeptiert. Großer Fehler. Dein PP befindet sich im Minus, weil du die Knete aus dem Laptopverkauf schon auf dein Konto transferiert? Wenn ja, hast du das schon mal gut gemacht.

Grundprinzipiell gilt:
1.) Die Ware muss in der Beschaffenheit sein wie beschrieben wurde.
2.) Der Verkäufer muss seiner Pflicht die Ware versendungssicher konform zu verpacken nachgekommen sein
3.) Der Käufer trägt das Versandrisiko

a.) Das Laptop würde ich, falls es zurückkommt annahmeverweigern.
b.) Ebay/PP mitteilen, dass ihre Entscheidung keine rechtliche Relevanz hat. Es gilt das BGB! Mitteilen, dass das Paypalkonto nicht ausgeglichen wird.
c.) Paypal nicht mehr verwenden!



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"Wenn ein Mann im Wald spaziert und keine Frau ist in der Nähe - ist er dann trotzdem im Unrecht?"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Er hat zu keinem Zeitpunkt ein Beweis liefern können, dass das Laptop bereits bei der Ankunft bei ihm beschädigt war.


Na von alleine wird ein Laptop ja nicht "total schmutzig und staubig [...] (als wäre es 10 Jahre alt gewesen) ".

Also entweder hat der K Fotos von einem *anderen* Laptop als deinem geschickt oder deine Story stimmt nicht.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von JuBiPe am 28.06.2013 09:48

Also entweder hat der K Fotos von einem *anderen* Laptop als deinem geschickt oder deine Story stimmt nicht.

Oder de rLaptop wurde vom K mit Dreck "beworfen"

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"Wenn ein Mann im Wald spaziert und keine Frau ist in der Nähe - ist er dann trotzdem im Unrecht?"

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#4
 Von 
dickvanburik
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

Wie diese Fotos vom Käufer entstanden sind, weiß ich nicht. Aber das Laptop sah aufjeden Fall auf den Fotos nicht mehr in dem Zustand aus, wie ich es abgeschickt hatte (UNABHÄNGIG von der beschädigten linken Ecke) Ob er in seinem vielleicht kranken Kopf das Laptop mit etwas 'beschmutzt' hat, damit es minderwertig aussah oder einfach nur durch eine alte handykamera ein für ihn 'optimales' foto geschossen hat, weiß ich nicht.

Die Frage ist halt, ob ich das PAket von ihm annehmen muss um 'Widerspruch' einzulegen oder nicht.
Denn momentan kenn ich den Zustand des Laptops ja nur über Bilder, aber ich hab nichts felsenfestes.
Daher : Soll ich es annehmen und dann Ebay/PP mitteilen, dass ich das so nicht akzeptiere und mein Konto nicht ausgleiche oder soll ich jetzt schon die Annahme des Pakets verweigern?
Und wie seht ihr meine Chancen? Wird Ebay rechtliche Schritte einleiten?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von dickvanburik am 28.06.2013 12:16

Soll ich es annehmen und dann Ebay/PP mitteilen, dass ich das so nicht akzeptiere und mein Konto nicht ausgleiche oder soll ich jetzt schon die Annahme des Pakets verweigern?

Annahme verweigern und PP sagen, dass ihre Entscheidung keine rechtliche Bewandtnis hat. (Punkt)
Wiederhole ich mich schon wieder?

quote:
von dickvanburik am 28.06.2013 12:16

Und wie seht ihr meine Chancen?

Sehr gut, wenn du auf PP verzichten kannst.

quote:
von dickvanburik am 28.06.2013 12:16

Wird Ebay rechtliche Schritte einleiten?

Höchstwahrscheinlich nein

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"Wenn ein Mann im Wald spaziert und keine Frau ist in der Nähe - ist er dann trotzdem im Unrecht?"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

Hallo,
ich hoffe du hast die Seriennummer des verkauften Gerätes vor dem Versand dokumentiert, am besten noch mit Foto.

Denn dann kann man wenn man gut mit dem Postboten kann die Seriennummer überprüfen und sollte es die falsche Seriennummer sein Anzeige wegen Betruges einleiten, ansonsten Annahme verweigern.

Immer häufigere Masche bei Ebay ist es nämlich gezielt Artikel über ebay/paypal zu erwerben, diese zu reklamieren um dann baugleichen "Elektronik-Schrott" zurück geliefert zu bekommen.

Oder eben der Käufer hat gemerkt das er das Gerät zu teuer gekauft hat und dann das verkaufte Gerät manipuliert, was man ggf. durch Zeugen die beim einpacken dabei waren und natürlich mit den Gerätefotos von Ebay belegen könnte.

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"Gruss Fulgora
Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu der o.G. Sache"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
dickvanburik
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

ich hatte die Seriennummer leider nicht vorher dokumentiert.

Aufjeden Fall habe ich mittlerweile die Annahme der Ware verweigert und Paypal ruft mich mittlerweile jeden zweiten Tag an weil Sie um Ausgleich des Kontostandes bitten.

Ich hatte sogar kurz mit dem Gedanken gespielt den Betrag zu zahlen (da der Käufer mir fast unter Tränen am telefon versichert hatte, dass er das Gerät nicht beschädigt hat) und ich überlegt meine Chancen bei DHL zu prüfen (das der Schaden beim Versand entstanden wäre).
In dem Fall hatte ich PayPal eine Ratenzahlung angeboten, da ich als Student nicht einfach Mal so 300 Euro zur freien VErfügung habe.
Jedoch hat Paypal das abgelehnt mit der Begründung das dies nicht erlaubt ist und ich müsse gucken das ich des Geld auftreibe.

Ganz ehrlich: ich habs mit der friedlichen, einlenkenden Schiene probiert, aber alles kann ich einfach nicht zahlen, vorallem vergessen wir hier, dass mein laptop einen von mir nicht verursachten Schaden hat. Das heißt, mir bleibt wohl nichts anderes übrig als auf die Inkassobescheide zu warten und diesen zu widersprechen oder?


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-- Editiert dickvanburik am 11.07.2013 03:30

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Ganz ehrlich, warum willst du überhaupt zahlen, wenn du sicher bist, nichts falsch gemacht zu haben?

Mit so unbedachten Ratenzahlungsangeboten würde ich mich zurückhalten, dann kann wenns dumm geht schlecht für dich ausgelegt werden.

Verbiete PayPal die telefonische Kontaktaufnahme per Einschreiben und wenn sie es trotzdem weider machen, lass sie kostenpflichtig abmahnen.

Die Post/DHL wird in diesem Fall mit höchster Wahrscheinlichkeit nichtmehr tätig werden.

Es hilft nur noch Aussitzen.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von dickvanburik am 11.07.2013 03:28

Aufjeden Fall habe ich mittlerweile die Annahme der Ware verweigert

Guter Junge!

quote:
von 3,141592653 am 11.07.2013 04:19

Es hilft nur noch Aussitzen.

dabei wünschen wir dir viel Glück. Soweit uns bekannt ist hat PP bisher keinen verklagt.

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"Wenn ein Mann im Wald spaziert und keine Frau ist in der Nähe - ist er dann trotzdem im Unrecht?"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Denn dann kann man wenn man gut mit dem Postboten kann die Seriennummer überprüfen und sollte es die falsche Seriennummer sein Anzeige wegen Betruges einleiten, ansonsten Annahme verweigern.


Wenn man so gut mit dem Postboten "kann", daß dieser seinen Job riskiert... Das wird aber die Ausnahme sein.

Ein geöffnetes Paket wieder mitzunehmen, das muß ein Lieferant erst mal riskieren. Und wenn ein als "Annahme verweigert" zurückkommendes Paket erkennbar geöffnet und wieder zugeklebt wurde, schlägt der schlaue VK dem Versandunternehmen eine Diebstahlsanzeige um die Ohren und dann wird's ungemütlich... (und bei versichertem Paket, wie hier, greift der Absender dann auch noch die Versicherungssumme ab).

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Wenn man Paypal sehr formell(Einschreiben) mitteilt, das hier ein Betrugsversuch vermutet wird und die weitere Kontaktaufnahme per Telefon untersagt, sowie auf den Gerichtsweg verweist, dann beginnt überhaupt eine genauere Sichtung des Falles und es kann noch korrigiert werden. Weise PP darauf hin, das hier eine rechtswidrige Einmischung in eine nach BGB zu regelnde Angelegheit vorliegt. PP knickt bekanntlich oft bereits bei sehr geschäftsmäßig-seriösem Schriftwechsel ein.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

-- Editiert Mr.Cool am 11.07.2013 12:22

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
dickvanburik
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

ich hab heute, mehr als 2 Monate nach der Entscheidung von Ebay bzw. Paypal ein Brief von der KSP (Paypal lieblings Inkassounternehmen) bekommen, in der ich aufgefordert werde innerhalb von 1 Woche insgesamt 390 Euro zu zahlen (300 Euro + 90 Euro Bearbeitungsgebühr).
Ich denke wer diesen Thread durchgelesen hat, weiß bescheid.

Ich habe nun einen Brief entworfen (jedoch noch nicht abgeschickt) und wollte Ihn vorher hier rein stellen und euch nach eurer Meinung fragen:
http://abload.de/image.php?img=inkassobiuw6.jpg



ich wäre sehr froh wenn ihr mir eure Meinung dazu sagen könntet.

liebe grüße

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-- Editiert dickvanburik am 04.09.2013 23:40

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Folgende Hinweise dazu:
1. es wird der Eindruck vermitelt, das das Notebook bei Dir liegt. Du hast doch die Annahme verweigert-oder? Also darauf hinweisen Gerät befindet sich im Besitz des K.
2. Verjährungshinweis ist unsinnig
3. Per Mail Fotos vom Gerät vor dem Verkauf zusenden und auf die Verschlechterung beim K hinweisen
4. Strafanzeige gegen K und Paypal androhen, da sich diese Parteien einen unrechtmäßigen Vermögensvorteil verschaffen wollen.

Die anderen Formunern fällt bestimmt auch noch was auf.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde noch ergänzen, dass eine Paypal-Entscheidung nie in deinem Sinne war, zudem dass du dem Schlichterspruch nie zugestimmt hast (Als Begründung, warum man sich nicht daran gebunden fühlt". Vielleicht noch "Der Versuch, über Inkasso Geld zu erpressen für einen offensichtlichen Betrugsversuch des Käufers, werde ich ggf. strafrechtlich verfolgen lassen, da ich hier Beihilfe durch Paypal/eBay vermute". Also in etwa das, was Mr.Cool schreibt.

Was man als Hergang vermuten kann: Der Käufer könnte hier einen Austausch vorgenommen haben, in Wahrheit also handelt es sich bei dem dreckigen Gerät nicht mehr um das Original, was versandt wurde. Alleine deswegen macht eine Strafanzeige womöglich Sinn. Denn so etwas wird er ggf. nicht zum ersten Mal gemacht haben und nicht zum letzten Mal, wenn dieser Verdacht stimmt.


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 05.09.2013 12:43

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
dickvanburik
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo, mittlerweile habe ich rechtzeitig Widerspruch eingelegt und ich habe nun letzte Woche folgenden Brief erhalten:



Das heißt, sie bieten mir ein Vergleichsantwort bei der ich 100euro 'günstiger' wegkomme. Natürlich werde ich jetzt erst recht nicht nachgeben.
Sie betonen, dass ich die Nutzungsbedingungen von Paypal und Ebay akzeptiert hatte, aber wo steht da bitte drin, dass der Käufer meine Ware beschädigen darf und ich diese dann zurücknehmen muss?

Desweiteren schreiben sie, dass wenn ich mein PayPal Konto weiterhin nutzen möchte, alles bezahlen muss und bei der Annahme des Vergleichsangebotes jediglich das Verfahren eingestellt wird, jedoch ich mit einer Sperre meines Paypal Kontos rechnen muss.
Dies ist mir jedoch sowas von egal, da ich niemals mehr Paypal nutzen werde.

Ich wollte jetzt mal eure Meinung dazu wissen.
Ist es normal, dass das Paypal INkassounternehmen automatisch nach jedem Widerspruch ein Vergleichsngebot hinschickt oder ist das von Fall zu Fall unterschiedlich und es zeigt, dass sie nicht unbedingt vor GEricht gehen wollen?

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-- Editiert dickvanburik am 29.09.2013 22:55

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Es war ein Fehler so lange zu warten! Generell gilt - wurde ein Fall an Inkasso abgegeben, wird nur noch nach Schema F der vermeintlich Zahlungspflichtige drangsaliert. KSP wird sich sicherlich nicht um die eigentlichen Streitpunkte kümmern. Problemfälle sollte man versuchen zu klären solange es nicht an Inkasso abgegeben wurde! Ich kenne ähnliche Fälle, die mithilfe von Briefen und Ebay-Forum dann überraschend positiv für den Betroffenen ausgingen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
dickvanburik
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

Was heißt zu lange warten? Hast du überhaupt den Thread komplett durchgelesen? Es wurde damals ein Problemfall bei Ebay eröffnet, der - oh was ein Wunder - zum Gunsten des Käufers entschieden wurde. Unabhängig der Tatsache, dass ich die Rücknahme der Ware abgelehnt habe, wollte er mir ein von ihm beschädigtes Gerät zurückgeben. Ebay hat nach wenigen Tagen zu seinen Gunsten entschieden, und Paypal hat ihm sofort das Geld zurück überwiesen und mich ins Minus gestellt. Ich habe mehrmals versucht mit Ebay und Paypal zu reden, allerdings ohne Erfolg. Ebay hatte mir sogar geschrieben, dass ich das 'Urteil' zu akzeptieren hätte und ansonsten den zivilrechtlichen Weg einschlagen müsste.
Es war also unabdingbar, dass Paypal früher oder später ein Inkassounternehmen einschaltet, da ich sicherlich nicht das Geld überweise und ein beschädigtes Gerät zurücknehme (welches vorher nicht beschädigt war)

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-- Editiert dickvanburik am 01.10.2013 03:37

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Du hast aber auch nicht geschrieben, das Du meinem Rat vom 11.7. gefolgt bist ...
Dann wünsche ich Dir mit KSP noch viel Spaß und verabschiede mich hier!

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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