"Nutzlose" Artikel verkaufen?

10. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Spamstop
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)
"Nutzlose" Artikel verkaufen?

Zugegeben, der Titel ist nicht sonderlich aussagekräftig. Auf dieses Thema kam ich allerdings gestern in einer Unterhaltung mit einem Bekannten, er verkauft auf einer bekannten Onlineauktionsplattform im Gesundheitsbereich teuer Cremes und Massageöle, welche er als gut wirkende Mittelchen ausgibt. In Wirklichkeit handelt es sich allerdings nur um umgefüllte Discounterware (es wird immer noch irgendwas dazugemischt, damit er sagen kann, die Discountercreme diente nur als Basis) mit einem selbstentworfenen Etiquette.

Meine Frage ist daher, ist sowas erlaubt? Handelt es sich um irreführende Werbung? Klar, er verkauft Creme und selbst die aus dem Discounter wird ja wohl nicht damit werben, besonders schlecht zu sein. Aber geht sowas in Ordnung? Ich nehm ein fertiges Produkt, misch noch bisschen was rein und verkaufe es als Wunderprodukt einer unbekannten Marke?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 299x hilfreich)

quote:
Ich nehm ein fertiges Produkt, misch noch bisschen was rein und verkaufe es als Wunderprodukt einer unbekannten Marke?


Es kommt entscheidend darauf an, in wieweit "Wunderprodukt" konkretisiert wurde. Mit nicht vorhandenen Eigenschaften/Wirkungen zu werben, wäre unlauter und ggfs. sogar Betrug.
Ein Billigprodukt "Aldi Schmalzkrem" umzuverpacken und für 100 EUR/Topf als "Crème de la Chanson de Bon et Pompon" zu verkaufen, ist an sich noch nicht verboten.

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#2
 Von 
sbsdh
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 55x hilfreich)

So was machen doch viele Firmen. Die lassen ihren Kram irgendwo in China oder hinter dem Ural produzieren und kleben hinterher - oder auch schon dort - einen Aufkleber drauf "Made in Germany".

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#3
 Von 
Spamstop
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)

Dankeschön.

Die Frage die für mich noch im Raum steht: Er hat keinen eingetragenen Markennamen, verkauft seine "Produkte" allerdings trotzdem unter einem Fantasienamen. Ist das auch rechtens solange keiner Anspruch auf diesen Namen erhebt? Und müssen nicht auch Inhaltsstoffe auf einer Verpackung angegeben werden bzw. werden irgendwelche Siegel benötigt? Ich kann mir einfach nicht vorstellen dass in Deutschland jeder Hinz und Kunz sein Zeug so verkaufen kann wie er will? Oder funktioniert es, da er ja Privatverkäufer auf der besagten Onlineauktionsplattform ist?

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#5
 Von 
guest-12312.05.2010 10:28:41
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Tini-D.
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 78x hilfreich)

Hat der Bekannte dafür wenigstens ein ordentliches Gewerbe angemeldet?



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"Meine Antworten geben nur meine persönliche Meinung wieder, sind keinesfalls eine Rechtsberatung"

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#7
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 299x hilfreich)

quote:
verkauft seine "Produkte" allerdings trotzdem unter einem Fantasienamen. Ist das auch rechtens solange keiner Anspruch auf diesen Namen erhebt?


Klar. Wenn es sich nicht um eine für die relevanten Schutzklassen eingetragene Marke oder schon bestehende Geschäftsbezeichnung mit Verkehrsgeltung handelt, kann jeder sich Namen für seine Waren frei ausdenken. (Offensichtliche Ausnahmen wie "Medizin" oder "Heilmittel" mal außen vor.)

quote:
Das dürfte ggf. Betrug darstellen, wenn das Produkt lediglich umgepackt würde.


Warum? Über welche verkehrswesentliche Eigenschaft wird denn getäuscht? Der Preis ist ja wohl kaum eine, ansonsten dürfte vermutlich so manche Luxusmarke, die billig in China herstellen läßt, ihre Ware nicht mehr legal verkaufen.
(Zur Klarstellung: ich rede ja schon von einem teuer klingenden Phantasienamen, nicht von einer Täuschung durch einen existierenden Produktnamen.)

-- Editiert am 10.05.2010 17:16

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#8
 Von 
Tini-D.
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 78x hilfreich)

und noch immer ist nicht geklärt, ob er das nutzlose Zeugs privat oder gewerblich vertickt - ist ja schon ein gewaltiger Unterschied


:devil:

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"Meine Antworten geben nur meine persönliche Meinung wieder, sind keinesfalls eine Rechtsberatung"

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#9
 Von 
Spamstop
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)

quote:
Hat der Bekannte dafür wenigstens ein ordentliches Gewerbe angemeldet?



---und---

und noch immer ist nicht geklärt, ob er das nutzlose Zeugs privat oder gewerblich vertickt - ist ja schon ein gewaltiger Unterschied



Ehrlich gesagt weiß ich das nicht, gehe aber mal davon aus dass das ganze Privat geschiet, die Mengen sind nämlich extrem gering.
Welche Unterschiede macht das?

Ich danke für die bisherigen Antworten, auch wenn das alles nicht zu meiner Zufriedenheit ist, da ich der festen Überzeugung war/bin, dass sowas 100% illegal, gerade in Deutschland, sein müsste.


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#10
 Von 
spo78
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 16x hilfreich)

Hi!
Lese oben im Text raus, dass der Bekannte als Privatverkäufer bei Ebay angemeldet ist? Das könnte aber gehörig schiefgehen. Durch das Kaufen billiger Produkte und dem Mischen mit anderen Stoffen wird definitiv eine Gewinnabsicht verfolgt und das ist mehr als deutlich eine gewerbliche Tätigkeit.
Gruß

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#11
 Von 
Tini-D.
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 78x hilfreich)

@spamstop

dein Bekannter bewegt sich, sofern man das aus deinen Schilderungen entnehmen kann, auf mehr als dünnem Eis - und das in vielerlei Hinsicht - man könnte sogar sagen, dass es ein Wunder ist, dass er noch nicht eingebrochen ist.

Kennst du den account?

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"Meine Antworten geben nur meine persönliche Meinung wieder, sind keinesfalls eine Rechtsberatung"

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#12
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1070 Beiträge, 471x hilfreich)

Auch ich bin der Meinung, dass sich der Bekannte aus dünnem Eis bewegt. Dabei meine ich aber weniger das Umpacken von vorhandenen Produkten, sondern die Veränderung und damit eigentlich Neuherstellung von Kosmetika.
Für die Herstellung von Kosmetika gelten ähnlich strenge Richtlinien wie für die Herstellung von Nahrungmitteln. Ich glaube, dass es bis Ende der 70er Jahre sogar nur ein Gesetz für beide Bereiche gab.
Auch im Kosmetikbereich werden Kontrollen durchgeführt und ich denke nicht, dass er z.B. die notwendigen Hygienebedingungen vorweisen kann.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

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