Nutzung von Foto einer anderen ebay-Auktion

27. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Charllis
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nutzung von Foto einer anderen ebay-Auktion

Hallo.

Ich versuche mich mal kurz zu fassen.
Meine Mutter hat etwas bei Internetauktionshaus [Name geändert] verkauft und für die Anzeige das Foto eines anderen Angebots benutzt. Jetzt hat sie Post von einem Anwalt bekommen (so wie sie rausbekommen hat auch wohl dieselbe Person - Anwalt und "Opfer") und soll 225,-€ Schadensersatz und 100,-€ Anwaltskosten zahlen. Dazu habe sie bis Ende des Monats Zeit, ansonsten können daraus auch schnell 6000,-€ werden.
Meine Fragen nun: Ist dieses Verfahren so in Ordnung? Woraus setzen sich denn die 225,-€ "Schadensersatz" zusammen und wie sollte meine Mutter weiter vorgehen?

LG und Dankeschön!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

> Woraus setzen sich denn die 225,-€ "Schadensersatz" zusammen

Vermutlich fiktive Lizenzgebühr (also was deine Mom hätte zahlen müssen, wenn sie bei dem Urheber eine Lizenz für die Nutzung gekauft hätte) plus Strafaufschlag (in der Regel 100%) für die unerlaubte Nutzung (gäbe es den nicht, könnte ja jeder es darauf ankommen lassen, ob er erwischt wird, wenn erlaubte und unerlaubte Nutzung letztlich gleich viel kosten würden).

> können daraus auch schnell 6000,-€ werden

Das wäre wohl nicht der Schaden, sondern das Unterlassungsinteresse, was wesentlich höher sein kann. Du müßtest dann keine 6000 EUR zahlen, aber würdest mit diesem Streitwert auf Abgabe einer Unterlassungserklärung verklagt, was die Prozeßkosten natürlich schon in Richtung 1000+ EUR wachsen läßt.

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