OVP Grund für Rücktritt? Hilfe

5. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Niko_111
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
OVP Grund für Rücktritt? Hilfe

Hallo!
Ich habe vor kurzem bei Ebay einen Receiver verkauft .Unter den technischen Details habe ich versehentlich geschrieben OVP. Der Käufer sagt, dass OVP für ihn ein entscheidender Kaufgrund wäre und will das Geld zurückhaben. Die Originalverpackung kann ich aber nicht liefern, da es wie gesagt ein Versehen war. Er droht mir nun mit dem Rechtsanwalt, da ich auf sein Angebot nicht eingehe. Der Receiver selbst ist in Ordnung. Was mache ich nun?

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=7575048127&rd=1&sspagename=STRK%3AMESO%3AIT&rd=1

-- Editiert von Niko_111 am 05.01.2006 14:31:47

Problem bei eBay und Co?

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43 Antworten
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#1
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

dumm gelaufen.
lassen sie ihn den receiver zurück senden und erstatten ihm den kaufpreis incl. porto und gut.
gruss,
kristijan

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#2
 Von 
Niko_111
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie dumm gelaufen. Die OVP ist doch kein verkehrswesentlicher Bestandteil des Receivers und war in der Auktion nur nebensächlich. Selbst die Angabe OVP war unter der Rubrik Technische Details, was nur ein Fehler sein kann.

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#3
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Der Käufer kann hier zwar nicht mit einem neuen Gerät rechnen,wohl aber mit der alten Originalverpackung.
Es ist nun mal DEIN Fehler.Du solltest ihm schon irgendwie entgegenkommen.
Es geht auch nicht um Bestandteile des Receivers,sondern um Bestandteile der Auktion!

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#4
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Kann mich nur anschließen, die gelieferte Ware hatte nicht die zugesicherten Eigenschaften, da unvollständig. Es mag zwar vom Käufer ein wenig kleinkariert sein, die fehlende OVP zu beanstanden, rechtlich ist es aber allemal auf der sicheren Seite.

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#5
 Von 
deltakilo
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 7x hilfreich)

Kleinkariert weil er die OVP möchte??
Also ich möchte geräte auch lieber immer in der OVP als in ´nem Schuhkarton o. ä.
Und in dem Fall ist es ja sowieso eindeutig - Geld zurück oder OVP nachliefern.

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#6
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Kleinkariert in Bezug auf Verhältnismäßigkeit fehlende OVP und Einschaltung des Anwalts. Oder würdest du deswegen auch ernsthaft zum Anwalt laufen?

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#7
 Von 
Niko_111
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Man darf nicht vergessen , dass der Receiver 30 Jahre alt ist und die Wahrscheinlichkeit, dass die OVP vorhanden ist , doch sehr gering ist.Wenn es einem nur um die verpackung geht und nicht um den Receiver , so sollte man nachfragen. Was meint ihr?

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#8
 Von 
Thomas1972
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 5x hilfreich)

Vier eindeutige Meinungen... meinst du die 5. wird anders ausfallen?? Dann steht es aber immer noch 5-1 Nun allerdings erstmal 6-0, denn ich schließe mich den anderen an.

...und warum soll er nachfragen wenn es dort steht? Sollte man bei dir generell alles anzweifeln was du sagst b.z.w. schreibst?????

-- Editiert von Thomas1972 am 05.01.2006 22:26:35

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#9
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@Thomas

Hast du dich verzählt? Steht doch erst 5-0, aber ein Spiel dauert ja bekanntlich 90 min, vielleicht hofft er noch.

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#10
 Von 
äöüäöü
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

so, jetzt stehts gleich 5-1 ! Mach es anders. Denk dir für OVP eine andere Beschreibung aus. OVP ist so weit ich weiß keine genormte Abkürzung für originalverpackt bzw Originalverpackung. Allein dies ist schon immer ein Streitpunkt, weil man keine eindeutige handhabe hat. Abgesehen davon müsste er noch nachweisen, dass das gelieferte keine ovp war. vor 30 Jahren gab es schglißlich auch noch unverpackte Kolonialwaren in Gróßabfüllung. Also lass ihn zum Anwalt rennen.. Wenn was kommt, kannst du immer noch zurücktreten. Auérdem könntest du noch argumentieren, Tippfehler also Irrtum. Sollte PVP oder IVP oder OVO heißen und dann noch eine plausible Erklärung dazu, dann haut das hin.

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#11
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

@mam

Quatsch pur.

Wenn da OVP steht, dann will ich die OVP. Also, schnell rückabwickeln.

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#12
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Laß mal, Susi, mam mußte schon aus Prinzip gegen die Masse argumentieren, sonst müßte sie Ihren Sockel, auf dem sie steht, selber umschmeißen.

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#13
 Von 
Thomas1972
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich habe gestern hier gelesen das jedes Forum seinen Clown braucht.....leider ist unser hier 2. Wahl....

@normi: Danke, aber ich muß gestehen, habe geschätzt. :-)

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#14
 Von 
äöüäöü
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

na normi greift ja jeden an und hat zu allem was zu sagen und ist so wie so der Gescheiteste und nimmt sich raus andere zu beleidigen und geht dann noch wie ein beschi...nens Kind zu Kindergartenleiter und blabla Frau Kindergärtnerin....

Ach Susi, wo steht denn nun definiert, was ovp heißt? Nun sags mir mal bitte. Schön dass du mir in den Rücken fällst, danke auch.

und T1972 halt dich raus ja, werd mmal trocken hinter den Löffeln und komm mal ran auf Schw... länge, aber bitte nicht auf deine. Dann kommst du mir sicherlich zu nahe :) :):):):)

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#15
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Habe schon auf den Moment gewartet bis määääääm wieder ihre Pillen absetzt. Jetzt ist es soweit und ihre verbalen Ergüsse überrollen alles, was sich nicht rechtzeitig auf die Bäume rettet. Da müssen wir uns wohl wieder warm anziehen. Das letzte Posting muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.

Ich wünsche Ihnen, nein Dir (wir waren ja mal per Du) auch eine gute Nacht.;)

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#16
 Von 
Angestellter
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 1x hilfreich)

Ihm wird das Gerät einfach nicht mehr gefallen. Es entspricht nicht seinen Erwartungen.
Wahrscheinlich hast Du die Artikelbeschreibung aus Bequemlichkeit irgendwo kopiert und einfach in Deine Auktion eingefügt.
Jetzt sträubst Du Dich, weil Du weisst, dass Du diesen Preis für das Gerät wohl nicht nochmal bekommen wirst. Ohne "OVP" schon gar nicht.
Dein Fehler, Pech gehabt.
Meine Meinung.

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#17
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#18
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Pretection? Or Protection?

-----------------
"Es hat alles zwei Seiten. Doch erst wenn man erkennt, dass es drei sind, erfaßt man die Sache. "

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#19
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@HerrRoemer
ist es möglich, bei einer Beschreibung wichtige von nicht wichtigen Angaben zu unterscheiden? Meiner Ansicht nach ist jede nicht zutreffende Aussage ein Rücktrittsgrund. Die Gewichtung ist da rein subjektiv und sollte wohl kaum in die Rechtssprechung einfließen.

OVP: Entscheidend ist wohl kaum eine offizielle Definition sondern der von allen verstandene Sinn. Täglich werden zichtausende Auktionen mit dieser Bezeichnung abgewickelt und alle wissen, was es zu bedeuten hat. Es ist Allgemeingut, das auch rechtliches Gewicht haben dürfte.
Ein Beispiel: Wenn man sich in einer Beschreinung einen Rechtschreibfehler leistet: *Das Gerät ist defeckt*, dann wird es vor jedem deutschen Gericht anerkannt, da der Sinn eindeutig ist. Da kann man wohl kaum damit argumentieren, *defeckt* sei nicht die offizielle Schreibweise. Von daher ist der Einwand von äöüäöü irrelevant.

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#20
 Von 
Angestellter
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 1x hilfreich)

*lach

Eine Horde von ahnungslosen. Mit dem Wissen hätte sich das für den Verkäufer doch erledigt. Lustig.

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#21
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@Angestellter

Geht das differenzierter? Wenn du so genau bescheid weißt, warum klärst du uns Ahnungslose nicht auf? Diese zwei Zeilen waren bisher alles was du mit deiner Tastatur zustande gebracht hast. Etwas arm, nicht?

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#22
 Von 
Angestellter
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 1x hilfreich)

@ normi
Nachdem ich mein Posting nochmal gelesen habe, verstehe ich Deine Aufregung.
Ich wollte aber niemanden als ahnungslos diffamieren, sondern auf die Tatsache hinweisen, dass OVP tatsächlich NICHT Originalverpackung heißt.
Mit diesem Wissen nämlich hätte der Verkäufer sich diesen Ärger sparen können.
Ich fand den FALL einfach lustig und musste spontan darüber lachen.
Mit Euren Postings hatte das nichts zu tun.
Sorry, wenn es anders rüber kam und sich etwas sarkastisch liest.

Viele Grüße

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#23
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Ok, dann entschuldige ich mich auch, dein Posting war wirklich sehr falsch zu verstehen.

Wenn du meine letzten Ausführungen gelesen hast, dann kennst du ja meine Ansicht zu OVP. Ich bin der Meinung, daß es keinerlei offizielle Definition braucht, entscheidend ist der im allgemeinen bekannte Sinn.

Bist du nicht häufig bei ebay? Da gehen jeden Tag tausende von OVP über den Tisch und noch nie ist jemand darauf gekommen, daß es nicht Originalverpackung heißt. Der Verkäufer würde mit einer solchen Argumentation keinen Erfolg vor Gericht haben.

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#24
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Wer etwas Offizielles braucht:
OVP = Autokennzeichen von Ostvorpommern

Vielleicht wollte der Verkäufer nur den Artikelstandort benennen.;)


-- Editiert von normi am 06.01.2006 11:22:52

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#25
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Nein lachen werde ich nicht, aber ich lege meine Hand ins Feuer, daß OVP der am häufigsten gebrauchte Begriff einer Artikelbeschreibung bei ebay ist. Habe es gerade ausprobiert: Nur in der Artikelüberschrift sind es z.Z. 326032 Treffer, zusätzlich im Text insgesamt 533976 und in allen Fällen ist mit Sicherheit die Originalverpackung gemeint. Ich denke, da erübrigt sich jede weitere Diskussion!

Sorry, HerrRoemer, das ist ungefähr so, als würde man Audi in der Artikelbeschreibung schreiben und dann behaupten man wollte damit zum Zuhören auffordern. Für alle die kein Latein können (Sie als Römer sicher nicht;)): audi ist ein Imperativ und heißt: Höre oder Horch! (Deshalb hieß das Auto früher auch Horch)

-- Editiert von normi am 06.01.2006 11:52:25

-- Editiert von normi am 06.01.2006 11:53:44

-- Editiert von normi am 06.01.2006 11:56:55

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@HerrRoemer
Nicht, daß Sie mich mißverstehen, ich habe bereits anfangs erwähnt, daß ich das Vorgehen des Käufers als kleinkariert empfinde, dennoch ist er wohl rechtlich auf der sicheren Seite.

Da fällt mir eine Geschichte ein, die ich mal vor jahren bei ebay erlebt habe. Da habe ich auch etwas mit OVP verkauft. Der Käufer hat einen riesen Aufstang gemacht, weil er unter OVP nicht nur die Ware in Originalverpackung, sondern auch noch eine nie aus der Verpackung genommene Ware erwartete. Dabei habe ich deutlich geschrieben, daß die Grafikkarte gebraucht ist und das war auf den Fotos auch ersichtlich. Hier kommt nun auch noch die kleine Differenzierung zum Tragen, ob man unter OVP *originalverpackt*, *Originalverpackung*, *in Originalverpackung* oder *mit Originalverpackung* meint. Da ist unser Fall hier harmlos und geradezu eindeutig.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@HerrRoemer

daß Sie bei ihrer rechtlichen Einschätzung bleiben, kann ich akzeptieren. Allerdings wundert es mich, daß Sie es intuitiv einschätzen. Gerade die Intuition, der gesunde Menschenverstand, muß bei der eindeutigen maßenhaften Verwendung von OVP das Gegenteil sagen. Aber wenn Sie jetzt einen Paragraphen ausgraben würden, der besagt, daß nicht der allgemeine Umgang sondern nur offizielle Definitionen vor Gericht Gewicht haben, dann könnte ich Sie verstehen.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
cps
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 22x hilfreich)

Hat schon mal wirklich jemand die vollständige Originalverpackung - so wie sie der Hersteller liefert -bekommen, oder eventuell sogar mal selbst versendet?

0x Hilfreiche Antwort

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