OVP-Verkauf

20. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
Wollschwein
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)
OVP-Verkauf

Hallo zusammen,

ist das klar genug dargestellt oder könnte man auf Lieferung des tatsächlichen Artikel bestehen?

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Besten Dank für sachliche Antworten.

Problem bei eBay und Co?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Wie jetzt? Verstehe die Frage nicht

Ist damit Originalverpackung gemein??

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#2
 Von 
mschumi
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

Steht doch beschrieben: "Das Original BMW-Geräuschpaket zur Reduzierung der
Motorgeräusche ist eine sinnvolle Ergänzung für Ihre BMW C1!

Absolut NEU! Also greifen Sie jetzt zu!
"

Was soll es sonst sein, wenn nicht das Geräuschpaket, bzw. im andern Fall die Alarmanlage.

Schade finde ich, daß obwohl der Artikel als NEU verkauft wird die Verpackungen anscheinend geöffnet wurden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Was soll es sonst sein

Genau lesen:

Es wird nur die BMW-Verpackung mit Handbuch angeboten

Eindeutig ein Täuschungsversuch,oder...?

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Ich halte das schon für bedenklich...

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#5
 Von 
Matthias76
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 26x hilfreich)

Naja, der Anbieter will anscheinend nur die Verpackung und Handbuch verkaufen. Bei der Beschreibung wird er damit jedoch meiner Einschätzung nach nicht durchkommen.

quote:
Lieferumfang: Original BMW-C1 Alarmanlage OVP mit Montagehandbuch
(Es wird nur die BMW-Verpackung mit Handbuch und Restkleinteile angeboten.)


Das ist wohl ein ganz schlauer, der die Teile gekauft und bei deiner C1 verbaut hat und nun den übrigen Müll (Verpackung vom Produkt) noch verkaufen will um die Kosten für die Sachen wieder zum größten Teil reinzubekommen. (also Alarmanlage und Geräuschdämmpaket fast kostenlos für ihn)

Sollte man aber wohl einfach nachfragen um niemanden fälschlicherweise zu beschuldigen. Kann ja auch sein, dass er es durch seine schlechten Deutschkenntnisse nicht so ganz eindeutig reingeschrieben hat und dass das wirkliche Produkt auch dabei ist.

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#6
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

oder könnte man auf Lieferung des tatsächlichen Artikel bestehen?

Lieferumfang: Original - Alarm u. Dämmpaket -

Also, für mich sieht es aus, für wie es eingestellt wurde;

bzw. wenn ich es ersteigere, erwarte ich auch die Teile, und nicht nur eine Verpackung

Es wurde nicht unter "Verpackung" eingestellt, sondern unter "KFZ-Krad-Teile"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
djeanny
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 47x hilfreich)

und wenn nur die verpackung und der restmüll ankommt schaust du in die röhre...

warum da erst mitbieten ohne das vorher mit dem verkäufer abklären???

:bang:

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

Sehr gut @djeanny...

Wie verhökere ich am besten "Restmüll"?

Ganz einfach!

Ebay macht's möglich!!!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Wollschwein
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
mir ist schon klar, was der Verkäufer vor hat, so dass ich das natürlich nicht mit dem Verkäufer abklären würde. Da ich kein friedliebender, dafür aber ein umso jähzorniger und geiziger Mensch bin, würde ich die OVPs gerne sehr günstig kaufen (in der Hoffnung darauf, dass meine Mitmenschen allesamt intelligent genug sind, den Schwindel zu erkennen bzw. vernünftiger sind, keinen Rechtsstreit zu riskieren und die Finger davon lassen) und danach die Artikel einklagen. Die will ich dann in ehrlichen Auktionen meistbietend zu einem echt guten Preis verkaufen (sind ja dann nagelneu und jeweils einige 100 EURO Wert). Ich kriege Hartz IV, da hat man Zeit für so einen Schwachsinn.
Möchte hier nur eine Einschätzung der rechtlichen Situation, wenn ich diese Kartons kaufe und danach die Artikel einklage. Keine weiteren Bewertungen an der Sache vorbei....

Gruß

-- Editiert von Woll******* am 20.04.2007 17:23:04

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Matthias76
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 26x hilfreich)

Naja, Absicht ist hier dann preiswert die Kartons zu ersteigern um dann die Geräte einzuklagen und somit recht preiswert zu bekommen?
Ich gehe davon aus, dass diese Rechnung nicht aufgeht.

Wenn niemand die Auktionen meldet und Ebay diese somit nicht herausnimmt, werden diese sicherlich zu Preisen auslaufen, zu welchen die Geräte auch versteigert werden (oder zumindest fast). Es gibt leider viele, die einfach bieten. Für die wenigen Euro, die man dann spart im Vergleich zu den Preisen wenn man direkt die regulär angebotenen Geräte ersteigert, lohnt sich der Aufwand einfach nicht. Der Verkäufer wird dann sicherlich nicht freiwillig mehr als OVP und Heftchen liefern. Es muss also geklagt werden, was Zeit und auch erst einma Geld (wenn man keine Versicherung hat) kostet. Ich würde hier nicht zuschlagen, sondern höchstens den Verkäufer an Ebay melden. Wobei er den Artikel sicher neu anbietet, wenn Ebay das Angebot herausnimmt...

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
TiMiLeWu
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 35x hilfreich)

@ Woll*******

Wie wollen Sie den Anwalt denn bezahlen, wenn ein Vorschuss nötig wird? Vielleicht wollen Sie ja noch Prozesskostenhilfe beantragen? Und das darf die ARGE ja auch nicht spitz kriegen - sonst ist der schöne Nebenverdienst ja auch wieder dahin.
Sie sind gerade dabei die übelsten Klischees über Hartz IV Empfänger zu bestätigen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Wollschwein
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo zusammen,
wollte nur eine Einschätzung der für den konkreten Fall relevanten rechtlichen Umstände, den Rest bitte in anderen Foren von der Seele schreiben. Vielleicht mag Mirk ja 'mal was Fundiertes schreiben.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

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