OVP Verkauft

30. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
lacoste08
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
OVP Verkauft

Ich habe bei eBay die Ovp eines Handys verkauft, welches mir geklaut wurde.

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=220458640489&ssPageName=STRK:MESOX:IT

Ich denke nicht das jemand für eine Verpackung soviel Geld ausgeben würde, ich denk aber schon das ich alles richtig gemacht habe, denn die Kategorie ist ja nicht "Handys" sondern "Zubehör" und es ist ja weder erwähnt das ein Handy zur Auktion dazu gehört noch ist es abgebildet !
Der Käufer muss schon lesen bevor er bietet

Problem bei eBay und Co?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sbsdh
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 55x hilfreich)

Bei dieser Artikelbeschreibung würde ich immer unruhig werden, wenn es bei mir klingelt oder klopft. Es könnten ja die netten Herren sein, die etwas größer und zumeist auch stärker sind. Ganz harte Fälle holen auch dein Kind vom Kindergarten ab.
Viel Spass - wer solche Auktionen startet und jetzt noch um Hilfe bittet - dem kann eigentlich nicht geholfen werden.

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#2
 Von 
lacoste08
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

wieso ? ich möchte konkrete antworten und kein geschwafel

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#3
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

Ist eine Verpackung "Zubehör"? Ich glaube nicht, dafür hat eBay ne eigene Kategorie.

Und wenn du dann noch versuchst, dich damit reinzuwaschen, daß du dir kurz vor Auktionsende selbst eine Frage stellst... (Oder ist es Zufall, daß Fragender und Antwortender die gleichen Fehler - Großschreibung, Plenken - machen?)

Der K kann jedenfalls erfolgreich wegen Irrtums anfechten. Auf das Handy bestehen hingegen wohl auch nicht.

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#4
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Sie könnten mit dieser Argumentation durchdringen, ich halte es jedoch für ausgesprochen unwahrscheinlich.

Zwar haben Sie den Karton nicht unter 'Handys' eingestellt, Sie haben dabei aber ziemlich offensichtlich auf unvorsichtige Käufer spekuliert.

1. Verwenden Sie (entgegen dem wohl verbreitetsten Verständnis) OVP im Sinne von Originalverpackung statt Originalverpackt. Zumindest im Text wäre es kein Problem gewesen, die Beschreibung mißverständnisverhindernd auszuschreiben.

2. Weist 'inkl Datenkabel und TV-Kabel' durch das inklusive auf eine Verbindung zwischen Hauptgegenstand und Zubehör hin. Diese existiert bei einem Karton nicht, sehr wohl aber bei einem Handy.

3. Wäre 'keine Garantie' zwar auch bei einem Karton möglich, suggeriert hier jedoch ein fehleranfälliges Teil und damit eher das Handy als den verkauften Karton.

Insgesamt dürfte der Käufer hier in jedem Fall zur Anfechtung berechtigt sein. Selbst bei Fehlen einer Anfechtung hätte ich erhebliche Zweifel, ob Sie bei einer Gerichtsverhandlung das Geld bekommen würden

-- Editiert am 30.07.2009 21:01

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#5
 Von 
lacoste08
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

es haben 7 leute die frage gestellt wegen dem handy

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Abdul
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 56x hilfreich)

Wie bescheuert muss man sein um sein an seinen ansonsten perfekten
Status von 100% positiven Wertungen in den Wind zu schiessen...

Ach so...hier noch ein wenig geschwafel...

Schick das TV und Datenkabel mit, sonst geht der Schuss nach hinten los, denn das ist lt. Text bestandteil der Auktion.

Abbu

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>wieso ? ich möchte konkrete antworten und kein geschwafel <hr size=1 noshade>


Eine Anfechtung des Käufers wegen Irrtums erscheint mir wahrscheinlich und auch realistisch, d.h. durchsetzbar.

BGB § 119
Anfechtbarkeit wegen Irrtums

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.


-- Editiert am 30.07.2009 23:52

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

quote:
Der Käufer muss schon lesen bevor er bietet

Vollkommen korrekt.
Jedoch darf der VERKÄUFER keine missverständlichen Formulierungen verwenden oder Tatsachen verschweigen die ihm bekannt sind.
Der einfach Satz Enthält kein Handy, nur Verpackung und Zubehör ist auch einem kompletten Laien zu zumuten.

quote:
es haben 7 leute die frage gestellt wegen dem handy

Spätestens hier hätte selbst der unkundigste Verkäufer erkennen müssen, das er seine Artikelbeschreibung nachbessern muss.


Wenn da also kein Handy mit dabei ist, braucht der Kaüfer im günstigsten Falle nicht zu zahlen und eine Klage auf Zahlung ist recht aussichtslos.
Im ungünstigsten Falle könnte er jedoch auch auf die Lieferung eines entsprechenden Handys bestehen.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lara-Jolie
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 22x hilfreich)

Ich tippe darauf dass unser "Lacoste"- Schnappi einfach mal nen schnellen Euro machen wollte und sich daher nicht groß um eine korrekte und ausführliche Artikelbeschreibung gekümmert hat- weil, man kann damit rechen, dass jeden Tag ein "Dummerchen" aufsteht.
Ich würde an Deiner Stelle dem Käufer sein Geld zurücküberweisen, falls der Käufer überhaupt schon gezahlt hat.


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""

-- Editiert am 02.08.2009 00:35

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

Ich hoffe mal, er ist nicht beratungsresistent.

Manche Pappenverkäufer kommen ja nur hierher, weil sie hoffen, hier in ihrer "Meinung" bestätigt zu werden, daß sie "alles richtig gemacht" haben. (Böse gesagt: um sich Absolution für ihren Borderline-Betrug zu holen.)

Die gegenteilige Tatsache wollen sie dann oft nicht hören - das lernen sie erst dann, wenn sie einen teuren Prozeß verloren haben...

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""

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Also wenn der Hauptgegenstand einer Auktion nur als Abkürzung am Ende der Beschreibung steht, liegt aus meiner Sicht eine klare Täuschung vor, zumal OVP seltenen Auktionsnutzern nichts sagt.
Korrekt wäre gewesen "Verpackung eines ....".

In den Ebay-Richtlinien gibt es auch entsprechenden Anforderungen an die Artikelbeschreibung!

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

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