Oberfauler Verkäufertrick - Was tun? :(

18. November 2002 Thema abonnieren
 Von 
Artvin
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Oberfauler Verkäufertrick - Was tun? :(

Hallo Allerseits. Premiere für mich heute hier - aus Not und Frust geboren, leider. Über Rat und Meinungen würde ich mich freuen.

Folgendes ist passiert: Habe bei ebay für einige hundert Euro ein antikes Bild erstanden und am gleichen Tag angewiesen. Verkäufer tritt nicht als Händler auf, verkauft aber über längeren Zeitraum mehrmals pro Monat Bilder, Kleidung, neu und gebraucht etc. Als das Bild da war, waren die Farben überhaupt nicht "wunderschön" wie beschrieben, sondern künstlich und unharmonisch. Andere Schäden am Bild waren auch vorhanden. Leider ist es so, dass die Qualität von Farben bei den kleinen eBay-Bildchen nicht gut beurteilt werden kann. Die anderen Schäden waren überhaupt nicht auf der Verkaufsabbildung. Am nächsten Tag habe ich das Bild also im Paket zurück geschickt. In sehr aggressiver und vorwurfsvoller mail verlangte der Verkäufer zu wissen, was mir nicht an dem Bild gefällt, für ihn sei es in Ordnung. Ich habe ihm geschrieben, ich möchte zunächst von meinem Recht auf Widerruf Gebrauch machen, und nach der Rückabwicklung ihm die Gründe nennen. Jetzt lange Diskussionen zu führen, würde nur die Abwicklung verzögern. Nach § 312d ff wäre eine Begründung auch garnicht notwendig. Jetzt kommt es: In der nächsten Mail schrieb der Verkäufer, er würde das Bild selbstverständlich gerne zurücknehmen, wenn ich es ihm schicken würde! Das Bild, das ich ihm geschickt hätte, sei nicht das von ihm gekaufte, ich solle bei mir noch einmal richtig nachschauen!!!

Was nun ???

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dieter König
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie will er das beweisen? Du hast ein Rückgaberecht und wenn das Bild dem Angebot ähnlich ist, alles ok.
Stand antik im Angebot?
Ist das Bild antik? Expertise angefordert?
Gibt es das Bild in einschlägigen Katalogen?
Zeugen Sichern, Daten sichern. Hat er eine Widerrufsbelehrung abgegeben. Einigungsversuch- wenn nicht, mit negativer Bewertung, Zeugen und Klage drohen; reicht meist.
Überraschungen kommen meist zutage, wenn man beim Gewerbeamt der Heimatstadt oder der IHK des Verkäufers mal nachfragt, ob er überhaupt ein Gewerbe hat.
Falls er keins hat, mahnt ihn die sicherlich IHK gern ab. Den Ärger will er bestimmt nicht, ist teuer ;)

Also, nicht einschüchtern lassen ;)

gruß D.König

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#2
 Von 
Artvin
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, Dieter König,

vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Sorge ist, der Verkäufer könnte behaupten, seine Skatbrüder seien alle dabei gewesen als er das Paket aufgemacht hat und würden dies bezeugen. So viele kann ich aber nicht aufbieten.

Übrigens ist das auch so einer von den Verkäufern die den Privaten spielen, aber über Monate jeden Tag mehrere Artikel bei eBay einstellen und bei Hinweis auf Käuferrechte so tun, als würde man etwas unverschämtes von ihnen verlangen.

Ich habe jetzt eine Zahlungsfrist gesetzt. Wenn die fruchtlos ablaufen sollte, werde ich Anzeige wegen Betruges erstatten.

Schöne Grüße, Artvin

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#3
 Von 
Dieter König
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi, Artvin, vielleicht würden sich ja IHK, Finanzamt oder Verbraucherschutz für den "Privaten" interessieren?

Frage doch erst mal beim Gewerbeamt nach, ob auf die Adresse eine Firma eingetragen ist, dann bei der IHK.

Wichtig, ALLE greifbaren Daten und Links, Bewertungen usw., Transaktionen des Users auf CDRom sichern!
Beweise und Zeugen sicher (siehe andere negative Bewertungen)

Dieter König appro@gmx.net

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Artvin
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, Dieter, werde ich tun.

Schöne Grüße, Artvin

0x Hilfreiche Antwort

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