Ist es ausreichend in der Artikelbeschreibung anzuführen:
"PKW hat diverse Lackschäden" oder muß ich alle einzelnen Schäden aufführen und noch anhand von Bildern dokumentieren.
Daneben:
Kann ich die Arglisteinrede übergehen, indem ich klarstelle:
"Gewährleistung wird ausgeschlossen. Fahrzeug hat dieverse äußere Mängel. Das Fahrzeug sollte vor Abgabe eines Gebotes persönlich begutachtet werden. Anderenfalls bieten Sie bitte nicht mit"
Offenbarungspflicht eBay PKW Verkauf
30. Mai 2005
Thema abonnieren
Frage vom 30. Mai 2005 | 12:00
Von
Status: Schüler (358 Beiträge, 68x hilfreich)
Offenbarungspflicht eBay PKW Verkauf
#1
Antwort vom 31. Mai 2005 | 15:44
Von
Status: Praktikant (603 Beiträge, 18x hilfreich)
Also am besten beides in die Auktion stellen und aussagekräftige Bilder.Das sollte reichen.
Je detaillierter sie die einzelnen Lachbeschädigungen eingrenzen um so mehr können Sie in die Pflicht genommen werden, falls Sie einen Kratzer vergessen haben.
-----------------
""Nehmen Sie die Menschen, wie sie sind, andere gibt's nicht."
Gruss
Mellas Frust"
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