Ohne Zustimmung päckchen anstatt Paket versendet

19. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Stefan081
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 17x hilfreich)
Ohne Zustimmung päckchen anstatt Paket versendet

>Wer haftet bei Päckchen verlust

Hallo!
Ich hätte da eine Frage.

In der Auktion stand versendungsart DHL Paket.
Nun hat der Verkäufer das 500 EUR teure iPhone als Päckchen
verschickt.

Ich habe also einem unversicherten Versand nicht
Zugestimmt.

Habe ich als Käufer bei verlust Pech gehabt?

Vielen Dank für eine Antwort


-----------------
""

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



30 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Habe ich als Käufer bei verlust Pech gehabt? <hr size=1 noshade>


Kein Pech, wenn das Päckchen nicht ankommt, hat der V zu haften:

§ 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

Hier war ein DHL Paket vereinbart, der Käufer hat ohnehin ein Mitspracherecht, er hätte den Verkäufer auch anweisen können, das iPhone versichert zu versenden, selbst dann, wenn der V eine solche Option gar nicht angeboten hätte.

Der Verkäufer ist hier ohne Grund von der Anweisung abgewichen und wird im Falle eines Falles haften müssen. Im Übrigen deutet alles auf Betrug hin. Nur so ist es zu erklären, dass der V so handelt.

Hier noch ein entsprechendes Urteil:

LG Coburg, Az: 32 S 69/08

http://www.wettbewerbsrecht-kanzlei.de/datenbanken/urteile/12122008lgcoburgaz32s6908.html








-----------------
""

-- Editiert am 19.11.2010 20:14

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stefan081
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 17x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Die Bewertungen des V sind alle sehr gut.
Ich hoffe auf Dämlichkeit...

Bei einem Betrugsfall hätte er kein DHL Paket angegeben, oder?

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:
Bei einem Betrugsfall hätte er kein DHL Paket angegeben, oder?


Kann man so nicht beurteilen, vielleicht meint er, er käme damit durch, jedenfalls ist es extrem leichtsinnig, irgendetwas Wertvolleres einem Päckchen anzuvertrauen. Schon aus Eigeninteresse. Tödlich, wenn versicherter Versand vereinbart war und das Päckchen kommt nicht an.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
derhusta
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

bei mir ist ein anderes ähnliches Problem aufgetreten. Ich habe ein Samsung Galxy Smartphone (400€ Wert) über eBay verkauft. Als Versandart habe ich den Standart-Päckchenversand angegeben.

Da die Käuferin fast 300 positive Bewertungen hat, habe ich mich dazu entschlossen ihr das Päckchen schon vor Erhalt der Zahlung zu zusenden. Die Käuferin bat mich 2 Tage später darum das Handy nicht als Päckchen sondern als versichertes Paket zu versenden. Da hatte ich das Handy schon als Päckchen versendet.

Leider ist das Päckchen bisher noch nicht bei ihr angekommen. Angenommen das Päckchen kommt nicht an, muss ich rechtlich gesehen für den Verlust aufkommen?

Sie hat ja schließlich mit dem Kauf, den Päckchenversand eingewilligt und mich nicht direkt nach dem Kauf darüber unterrichtet, dass sie den versicherten Paketversand bevorzugt.

Mal abgesehen davon: Ich werde nie wieder Ware als Post-Päckchen versenden. Es scheint ein Glücksspiel zu sein, ob ein Päckchen ankommt oder nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

quote:
Als Versandart habe ich den Standart-Päckchenversand angegeben
Bist du dir sicher, dass du ganz genau Standart-Päckchenversand angegeben hast, sprich stand Päckchenversand neben dem Standart mit dabei? Sollte Päckchen nicht direkt erwähnt worden sein, könnte es durchaus problematisch werden.

Ich denke mal, da wird nur wie sonst auch bei EBAY Standartversand gestanden haben und der Versandpreis oder? Standartversand bedeutet keineswegs, daß es ein Päckchenversand ist, Standartversand sagt viel eher, es wird so gesendet, wie es ansonsten auch standart ist bei solchen Artikeln, was wohl eher ein versicherter Versand sein dürfte, denn bei solchen Dingen wird standartmässig versichert gesendet.

Wäre jetzt wie gesagt mal gut zu wissen, was du ganz genau angegeben hast...

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go277331-83
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 102x hilfreich)

Warum versendet heute noch einer was als Päckchen ? das ist eigenlich ein Auslaufmodell aus Zeiten als nur die Post gab.

Was kostet ein Päckchen 2,90 oder gar 3,90

Warum versendet man sowas nicht bei Hermes für 4 € oder wenn es DHL (POST) sein muss 6,90 und fertig.

Trackingnummer und keine Sorgen.
Ich weiß nicht was sich manche "Honks" von 0,10 Cent sparen erhoffen - zum vergleich zu Hermes was man an jeder Ecke abgeben kann.

Also wenn ich ein Iphone oder Galaxy kaufen würde und ich würde es als Päckchen bekommen, glaube ich es kommt nie offizell an und genau das ist das Problem hier - normalerweise kommen 99,99 % aller Päckchen an.
Nur solche kommen nie an.Komisch gell ?

von ca. 1800 Paketen letztes Jahr 2011 alle mit Tracking sind nur 2 Verschwunden und 3 Waren beschädigt.




-----------------
""

-- Editiert am 18.02.2011 02:48

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thewooder
Status:
Praktikant
(583 Beiträge, 107x hilfreich)

>Also wenn ich ein Iphone oder Galaxy kaufen würde und ich würde es als Päckchen bekommen, glaube ich es kommt nie offizell an

Deshalb sollte man als Verkäufer in so einer Situation auch grundsätzlich Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten. Günstig, wenn man in so einem Fall noch die IMEI-Nummer hat oder beschaffen kann - dann stehen die Changsen nicht schlecht, den neuen Besitzer des Geräts ausfindig zu machen.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
derhusta
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank für Eure Antworten.

Damit Ihr konkret seht um welchen Artikel es sich handelt, poste ich hier mal den Link:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=170602491695&ssPageName=STRK:MESELX:IT#ht_1820wt_1139

Wie Ihr seht, habe ich unter Versand konkret Standardversand(DHL Päckchen) 3,90€ angegeben.

Allerdings steht auch unter Versand: "Der Verkäufer versendet den Artikel innerhalb von 1 Werktag nach Zahlungseingang."
- was ich wiederum nicht getan habe.

@thewooder: Der Tipp mit der IMEI-Nummer ist super. Vielen Dank dafür. Ich habe, wie Ihr sehen könnt, sehr detaillierte Bilder von der Originalverpackung gemacht und konnte dadurch die IMEI des Samsung Galaxys feststellen.

Falls es in einer Woche nicht angekommen ist, werde ich Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Polizei stellen und einen Nachforschungsantrag bei der Post einreichen.

Wie sieht es denn jetzt rechtlich aus?

- Sehe ich das richtig, dass ich für den Schaden aufkommen muss.

@ go277331-83: Ich habe nicht gewusst, dass der Päckchenversand bei der Post mit einem Lotto-Spiel gleicht. Glaub mir, ich versende NIE WIEDER ein Päckchen bei der Post!







-----------------
""

-- Editiert am 19.02.2011 10:53

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
derhusta
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Nachtrag: Gebt bei eBay einfach die Artikelnummer 170602491695 im Suchfeld ein. Der Link scheint nicht zu funktionieren.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>- Sehe ich das richtig, dass ich für den Schaden aufkommen muss. <hr size=1 noshade>


Die Situation sieht so für dich schon mal einiges besser aus, der Käufer hatte gewusst, dass unversichert gesendet wird, du bist also nicht vom Versandauftrag abgewichen, außer der Käufer hätte dir expliziet noch gesagt, du sollst versichert versenden und hat die netsprechenden Mehrkosten beglichen, aber davon ist mal nicht auszugehen.

Ich hoffe jetzt mal, du hast Jemanden beim verpacken, als auch beim absenden mit dabei gehabt, der bezeugen kann, das du das Handy verpackt und an dn entsprechenden Empfänger abgesendet hast. Solltest du den Versand hlaubhaft beweisen können, bist du aus der Sache eigentlcih raus, denn da sollte BGB § 447 jetzt doch deutlich greifen und das Versandrisiko beim Empfänger liegen...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
derhusta
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

quote:
außer der Käufer hätte dir expliziet noch gesagt, du sollst versichert versenden und hat die netsprechenden Mehrkosten beglichen, aber davon ist mal nicht auszugehen.


Das ist das große Problem. Die Käuferin hat mir dies explizit mitgeteilt, als ich das Päckchen schon versendet hatte.

- Sonntag versteigert
- Montag Früh als Päckchen versendet
- Dienstag Abend von der Käuferin der Hinweis, dass sie den versicherten Versand bevorzugt, die Mehrkosten übernimmt und den Betrag per PayPal bezahlen möchte.

Dann wird wohl § 447 (2) greifen und ich werde wohl oder übel in den sauren Apfel beißen.

Oder was meint ihr?


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Dann wird wohl § 447 (2) greifen und ich werde wohl oder übel in den sauren Apfel beißen.

Oder was meint ihr?



Welche Versandart geschuldet ist, beurteilt sich nach dem, was vertraglich verinbart war. Dafür ist das Auktionsende maßgeblich.

Hinterher kann K nicht einseitig eine andere Versandart bestimmen. Nur mit deinem Einverständnis.

Den Nachweis, dass du die Ware überhaupt versandt hast, erspart die das allerdings nicht.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
derhusta
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Ok, ihr habt mir alle sehr weitergeholfen. Vielen Dank dafür!
Jetzt werde ich erst einmal versuchen mich mit der Käuferin auf einer menschlichen Ebene zu treffen.

.. dass wir beide einen Teil bezahlen.

Ansonsten werde ich in jedem Fall Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei stellen (IMEI Nummer ist ja bekannt).

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
climos
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo , ich habe ein ähnliches Problem.

Habe mein I Phone verkauft und versicherten Versand vereinbart. Verschickt habe ich in Form eines Päckchen mit Nachweis, d.h. nicht als Paket.

Ich bin davon ausgegangen, dass es so auch in voller Höhe versichert ist. Leider ein Irrtum. Ich habe es aber nicht vorsätzlich anders verschickt als vereinbart.

Vereinbart war in der Tat der versicherte Versand. Auch als Päckchen mit Nachweis besteht ein v ersicherter Versand - allerdings nur begrenzt. Die Höhe der Versicherung war nicht Bestandteil der Abmachung - es war "nur" die Rede von versichertem Versand und nicht von einem 6,90 EUR Päckchen.

Der Käufer fordert nun von mir, dass ich ihm den kompletten Kaufpreis erstatte.

Habe ich nun nach §447 eine Abweichung des vereinbarten Versands vorgenommen? Ich würde sagen doch eher nicht, da das Päckchen ja grundsätzlich versichert war.

Ich habe den Einlieferungsbeleg in die Pakstation und eine Trackingnummer. laut dieser wurde das Paket auch von DHL aus der Packstation entnommen und ist nun verschwunden!?

Bin wirklich ratlos und bitte um Hilfe - was soll ich tun?







-----------------
""

-- Editiert climos am 21.09.2011 09:40

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Das ist doch wohl nicht dein Ernst?
Wer einen Gegenstand für 500.- verkauft will sich dann auf 25.-€ Versicherungssumme begnügen? Natürlich gilt der Versicherungswert für den Artikel in voller Höhe vereinbart.
Viel interessanter ist das hier:

quote:
laut dieser wurde das Paket auch von DHL aus der Packstation entnommen und ist nun verschwunden!?

Also fand eine Zustellung statt. Wurde die Abholung mit Card durchgeführt? Dann ist die Zustellung ordnungsgemäß erfolgt.

-----------------
"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
climos
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Nein, DHL hat nach meiner Einlagerung in der Packstation das Päckchen zum Weitertransport entnommen.

Der letzte Status bei DHL-Sendungsverfolgung ist die Sendung wurde zum Weitertransport aus der Packstation entnommen. Stand 15.09.11.

Nächster Schritt: "Die Sendung wird im Start-Paketzentrum gescannt"

Seither hat sich nichts mehr getan- das Paket ist laut Empfänger nicht angekommen.



-----------------
""

-- Editiert climos am 21.09.2011 10:27

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Der Käufer fordert nun von mir, dass ich ihm den kompletten Kaufpreis erstatte. <hr size=1 noshade>

Da du den Versand nachweisen kannst, wärst du theoretisch aus dem Schneider.
Der Käufer hat jedoch Anspruch, das du den Anspruch bezüglich des Schadesnersatzes gegenüber dem Versandunternehemen abtrittst.
Dummerweise haftest du jedoch voll für die Unterversicherung (§ 242 BGB ).





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Dummerweise haftest du jedoch voll für die Unterversicherung (§ 242 BGB ). <hr size=1 noshade>



Treu und Glauben braucht es hier nicht, siehe § 447 II BGB :

Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:
Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt

Das war versicherter Versand ...



quote:
und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab

Ist ja gar nicht, da er ja auch versichert versendet hat.
Es war halt nur nicht ausreichend versichert.
Und das hätte der Käufer nach Treu und Glauben erwarten dürfen.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Ist ja gar nicht, da er ja auch versichert versendet hat.
Es war halt nur nicht ausreichend versichert.
Und das hätte der Käufer nach Treu und Glauben erwarten dürfen.




Du willst also ernsthaft behaupten, wenn jemand Ware für 500 EUR versichert versandt haben will, genügt eine Versicherung von 25 EUR?

Sobald auch nur 1 Cent versichert wäre, wäre die Bedingung erfüllt?

Findest du das nicht selber etwas bizarr?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Du willst also ernsthaft behaupten, wenn jemand Ware für 500 EUR versichert versandt haben will, genügt eine Versicherung von 25 EUR? <hr size=1 noshade>

Nein, habe ich nicht. Steht auch nicht da.

Da steht
quote:<hr size=1 noshade>Es war halt nur nicht ausreichend versichert.
Und das hätte der Käufer nach Treu und Glauben erwarten dürfen. <hr size=1 noshade>




Nach § 447 II BGB :
Wenn ich als Bedingung 'versicherter Versand' vereinbare genügt eine Versicherung. Auch für 1Ct.
Wenn ich als Bedingung 'ausreichend versicherter Versand' muss ich eine ausreichende Versicherung abschliesen.
Bei unzureichenden vertraglichen Vereinbarungen hat man halt machmal Pech gehabt...


Und um solche Probleme abzufangen gibt es ja das Schweizer Taschenmesser des BGB, 'Treu und Glauben'.

Denn nach Treu und Glauben hätte der Käufer erwarten dürfen, das ausreichend versichert versendet wird.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn ich als Bedingung 'versicherter Versand' vereinbare genügt eine Versicherung. Auch für 1Ct.
Wenn ich als Bedingung 'ausreichend versicherter Versand' muss ich eine ausreichende Versicherung abschliesen. <hr size=1 noshade>



HvS-Recht at it's finest. Keine Ahnung, aber hier mit Vehemenz den grössten Blödsinn in die Welt setzen.

Dem Urteil des LG Coburg 32 S 69/08 hat bisher niemand widersprochen. Ausser dir.

Da waren immerhin Volljuristen mit der Sache befasst, die Anwendung von § 242 BGB ist vollkommen ausgeschlossen.

Es kann dahinstehen, ob die Benennung des Zeugen … verspätet erfolgt ist, da selbst bei Unterstellung der durch den Zeugen unter Beweis gestellten Tatsachen ein Schadenersatzanspruch des Klägers gemäß § 447 Abs. 2 BGB gegeben ist. Dieser Schadenersatzanspruch ist, wie bereits ausgeführt, gegeben, ohne dass es auf die Frage ankommt, ob das Paket mit dem Goldbarren an die Post übergeben wurde oder nicht. Aufgrund des vereinbarten versicherten Versands ist der Beklagte dem Kläger zum Ersatz des bereits bezahlten Kaufpreises verpflichtet. Bei wirksamen Abschluss einer Transportversicherung und einer Übergabe der verkauften Sache an das Transportunternehmen hätte der Kläger einen Anspruch aus der Versicherung zumindest in Höhe des gezahlten Kaufpreises erlangt . Daher hat das Erstgericht den Beklagten rechtsfehlerfrei zur Zahlung von 3.850,-- EUR nebst Zinsen verurteilt.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
climos
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Mein Problem ist, dass mich der Käufer ziemlich unter Druck setzt und mir sogar unterschwellig droht. Er will ohne wenn und aber sein Geld zurück und setzt mir hierzu eine Frist.

Dabei steht noch nicht einmal fest, wo das Päckchen verblieben ist. Es ist doch mein gutes Recht, dies erst einmal zu prüfen. Nachher erstatte ich den Kaufpreis und das Päckchen kommt doch noch an.

Für das Verschwinden trifft mich keine Schuld. Das Verhalten des Käufers gefällt mir gar nicht. Er hat ja auch den Preis gedrückt "...kann nicht mehr zahlen..." und ich bin ihm dann auch preislich entgegengekommen.

Ich habe schon gegoogelt und in ähnlichen Fällen hat man sich den Schaden geteilt.

Selbst wenn das Päckchen in voller Höhe versichert gewesen wäre, heißt das doch noch lange nicht, dass DHL in 3 Tagen die volle Summe erstattet.



-----------------
""

-- Editiert climos am 23.09.2011 09:53

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:
Wenn ich als Bedingung 'versicherter Versand' vereinbare genügt eine Versicherung. Auch für 1Ct.


Harry, daß ausgerechnet du nach fast 15.000 Beiträgen der abstrusen Rabulistik das Wort redest, erstaunt mich wirklich.

Bist du auch der Meinung, wenn als Bedingung "Lieferung frei Haus" vereinbart ist, könne man das ganze auch nach Tokio schicken, weil ja nicht vereinbart war, welches Haus gemeint gewesen sein soll?

-----------------
"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen. :) "

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Selbst wenn das Päckchen in voller Höhe versichert gewesen wäre, heißt das doch noch lange nicht, dass DHL in 3 Tagen die volle Summe erstattet.





Aber du könntest dem K die Ansprüche gegen DHL abtreten. Daß mindestens die Standardversicherung von 500 EUR geschuldet ist, liegt auf der Hand.

Wenn du das nicht gemacht hast, keinen entsprechenden Versicherungsanspruch abtreten kannst, schuldest du dem K eben Schadensersatz. Alles andere wäre freiwilliges Entgegenkommen des K.

Wenn der das gerichtlich geltend macht sobald du in Verzug geraten bist wirst du verurteilt, kein Zweifel. Bloß Anwalts- und Gerichtskosten kommen dann noch dazu.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
climos
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

In meinem Angebot steht der Preis inkl. Versand. Da steht nichts von versichertem Paket für 6,90 EUR - auch nichts von versichertem Versand.

Der K hat den Preis gedrückt und ich hab ihm mit einer PN einen günstigeren Preis und versicherten Versand angeboten.

Auch hier war nie die Rede von einem 6,90 EUR Paket.

Das Päckchen wurde mit versichertem Versand verschickt und ist nun verschwunden. Ganz so einfach ist es aus meiner Sicht daher nicht. Ein Äckchen mit Nachweis und Versicherung geht ja normalerweise auch nicht einfach so verloren.

Eine Abtretungsanzeige habe ich gestern von DHL bekommen. Soll ich diese nun direkt an den K weiterleiten?


Ich werde auf jeden Fall zum Anwalt gehen, da DHL das Päckchen hat verschwinden lassen und ich sehe durch das verhalten den Käufers nicht ein, hier alleine den Schaden zu tragen. Eine Rechtsschutzversicherung habe ich ja.

-----------------
""

-- Editiert climos am 23.09.2011 10:29

-- Editiert climos am 23.09.2011 10:31

-- Editiert climos am 23.09.2011 10:33

-- Editiert climos am 23.09.2011 10:34

-- Editiert climos am 23.09.2011 10:35

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)


???

quote:
In meinem Angebot steht der Preis inkl. Versand. Da steht nichts von versichertem Paket für 6,90 EUR - auch nichts von versichertem Versand.


./.

quote:
Hallo , ich habe ein ähnliches Problem.

Habe mein I Phone verkauft und versicherten Versand vereinbart . Verschickt habe ich in Form eines Päckchen mit Nachweis, d.h. nicht als Paket.



Richter lassen sich ungern die Hosen mit der Kneifzange anziehen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

@Climos:
Hat sich DHL nicht näher zum Verbleib geäußert?

quote:
Der letzte Status bei DHL-Sendungsverfolgung ist die Sendung wurde zum Weitertransport aus der Packstation entnommen. Stand 15.09.11.

Nächster Schritt: "Die Sendung wird im Start-Paketzentrum gescannt"
Könnte auch fehl-zugestellt sein oder sonst etwas passiert sein. Vielleicht kommt es zurück nach einer Woche Lagerzeit?
Daher würde ich den Status dem K. mitteilen, ggf. Ansprüche gegen DHL abtreten - dann soll der mal machen. Trotzdem wird er später wegen der mangelnden Versicherungssumme gegen dich vorgehen. Oder das Päckchen findet sich.

-----------------
"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
climos
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Nachverfolgung war offenbar erfolgreich. Das Päckchen ist beim Empfänger angekommen.

Ich bin erleichtert und hab wieder was gelernt. In Zukunft natürlich nur noch Versand als versichertes Paket - am besten mit persönlicher Zustellung, d.h. Vorlage Perso.

Übrigens hatte ich dem Käufer schon die volle Rückzahlung zugesagt - dies hätte ihm ohnehin rechtlich zugestanden.

Hat sich aber nun ja erledigt ;o) Es lebe DHL! ^^

Danke für eure Beiträge!

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.231 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen